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   OLG Hamburg, 24.04.2014 - 3 W 27/14   

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https://dejure.org/2014,16154
OLG Hamburg, 24.04.2014 - 3 W 27/14 (https://dejure.org/2014,16154)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2014 - 3 W 27/14 (https://dejure.org/2014,16154)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2014 - 3 W 27/14 (https://dejure.org/2014,16154)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    LowCarb, mit wenig Kohlenhydraten

    Art 1 Abs 3 EGV 1924/2006, Art 8 Abs 1 EGV 1924/2006, Art 9 Abs 1 S 2 EGV 1924/2006, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Nährwertbezogene Angabe nach Health-Claim-Verordnung auf Müsli-Produkt

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Angabe "Low Carb" für Müsli ist eine unzulässige nährwertbezogene Angabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung der Verbraucher durch Bewerbung eines bloß kohlenhydratreduzierten Protein-Müslis mit der Angabe "LowCarb"

  • ra.de
  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Zur Zulässigkeit der nährwertbezogenen Angaben "LowCarb" und "mit wenig Kohlehydraten" nach der Health-Claim-Verordnung auf einem Müsli-Produkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung der Bewerbung eines Low-Carb-Produkts, das nicht wenig, sondern nur weniger Kohlehydrate als Konkurrenzprodukte enthält

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "LowCarb"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Angabe LowCarb mit wenig Kohlehydraten auf der Verpackung eines Proteinmüsli-Produkts verstößt gegen Health-Claims-Verordnung und ist wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige "Health Claims" bei Lebensmitteln

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werbliche Anpreisung eines Müslis mit Angabe "LowCarb" ist ohne weitere Hinweise wettbewerbswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Verwendung des Begriffs LowCarb für die Bezeichnung eines Müslis nach der Health-Claims-Verordnung unzulässig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    LowCarb = unzulässiger Health-Claim

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nährwertbezogene Angabe nach Health-Claim-Verordnung auf Müsli-Produkt

  • zenk.com PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Anleitung zur zulässigen Nutzung unzulässiger Nährwert- und Gesundheitsclaims?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1041
  • GRUR 2015, 89
  • GRUR-RR 2014, 468
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 22/09

    Gurktaler Kräuterlikör

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2014 - 3 W 27/14
    Der Antragstellerin steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin - zu lit. a) jedenfalls im Umfang der konkreten Verletzungsform - zu, denn die angegriffenen Angaben "LowCarb" (Antrag zu 1. a] - Verpackung) und "mit wenig Kohlehydraten" (Antrag zu 1. b]) - Werbung im Internet gemäß der Anlage Ast 6) verstoßen gegen Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health-Claim-Verordnung - im Folgenden: HCV), womit ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG einhergeht (vgl. BGH GRUR 2011, 246 - Gurktaler Kräuterlikör; GRUR 2013, 958 - Vitalpilze), der entsprechende Unterlassungsansprüche der Antragstellerin, die - auch auf dem Gebiet des Vertriebs von (Protein-/Müsli-Produkten (Anlage Ast 2) - Mitbewerberin der Antragsgegnerin ist, begründet (§ 8 Abs. 1 UWG).
  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2014 - 3 W 27/14
    Der Antragstellerin steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin - zu lit. a) jedenfalls im Umfang der konkreten Verletzungsform - zu, denn die angegriffenen Angaben "LowCarb" (Antrag zu 1. a] - Verpackung) und "mit wenig Kohlehydraten" (Antrag zu 1. b]) - Werbung im Internet gemäß der Anlage Ast 6) verstoßen gegen Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health-Claim-Verordnung - im Folgenden: HCV), womit ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG einhergeht (vgl. BGH GRUR 2011, 246 - Gurktaler Kräuterlikör; GRUR 2013, 958 - Vitalpilze), der entsprechende Unterlassungsansprüche der Antragstellerin, die - auch auf dem Gebiet des Vertriebs von (Protein-/Müsli-Produkten (Anlage Ast 2) - Mitbewerberin der Antragsgegnerin ist, begründet (§ 8 Abs. 1 UWG).
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 100/16

    Märchensuppe - Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung : Nährwertbezogene Angabe

    Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist auf vergleichende Angaben anwendbar, auch wenn sie der Vorschrift des Art. 8 der Verordnung entsprechen (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 468, 470; Meisterernst in Meisterernst/Haber aaO Art. 9 Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2019 - 2 U 23/19

    Low Carb-Spaghetti - Zulässigkeit einer Werbung für Spaghetti mit "Low Carb" -

    Dann wäre die Bezeichnung dahingehend aufzufassen, dass der Anteil an Kohlenhydraten "geringer" ist als bei anderen Produkten, wobei auch die Verwendung einer solchen Angabe nicht gemäß dem Anhang zur Health-Claims-Verordnung zulässig wäre (eingehend OLG Hamburg, Beschluss vom 24. April 2014 - 3 W 27/14, juris Rn. 10) und für sich genommen unklar wäre, mit welchem Produkt der Vergleich gezogen wird (was jedoch auch nach Artikel 9 HCVO unerlässlich ist, vgl. hierzu OLG Hamburg, a.a.O., Rn. 11).

    Damit aber wird mit diesem Begriff dem beworbenen Lebensmittel eine besondere Nährwerteigenschaft zugeschrieben (ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 24. April 2014 - 3 W 27/14, juris Rn. 4; LG Düsseldorf Urteil vom 24. Oktober 2018 - 12 O 101/18, juris Rn. 26; LG Leipzig, Urteil vom 06. Juni 2018 - 2 HK O 525/18, juris Rn. 23; Oertel, LMuR 2016, 1 [3]; Streinz/Kraus, Lebensmittelrechts-Handbuch, Juli 2019, Kap. II. Rn. 50b; Holle/Hüttebräuker, Health-Claims-Verordnung, 2018, Artikel 8 HCVO Rn. 20, 103).

    Im Anhang zur Health-Claims-Verordnung findet sich bezogen auf einen geringen Kohlenhydratgehalt von Lebensmitteln keine spezifische nährwertbezogene Angabe, auch keine solche, die für den Verbraucher "voraussichtlich dieselbe Bedeutung" hat (OLG Hamburg, Beschluss vom 24. April 2014 - 3 W 27/14, juris Rn. 6).

    Die vorliegende Entscheidung liegt namentlich auf einer Linie mit dem Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 24. April 2014 - 3 W 27/14, juris Rn. 6), das in der Angabe "Low Carb" einen Verstoß gegen Artikel 8 HCVO erkennt.

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2016 - 4 U 218/15

    Mild gesalzen - Werbung mit nährwertbezogenen Angaben: Bezeichnung von

    Die Werbung mit "mild gesalzen" ist zudem aber nur dann zulässig, wenn die Pflichtangaben nach Art. 9 Abs. 1 HCVO eingehalten werden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 24. April 2014 - 3 W 27/14 -, GRUR-RR 2014, 468 - Rn. 11; Meisterernst/Haber, aaO, Art. 9 Rn. 34ff.; Meyer/Streinz, LGFG, Basis-VO, HCVO, 2. Aufl. 2012, HCVO Rn. 36).
  • LG Hamburg, 23.08.2019 - 408 HKO 1/19

    Low Carb - Wettbewerbsverstoß: Bezeichnung "Low Carb" auf Lebensmittel als

    Die Kammer schließt sich der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 24. April 2014, 3 W 27/14, juris, an.

    a) Im Anhang zur HCV findet sich bezogen auf einen geringen - nicht geringeren - Kohlehydratgehalt von Lebensmitteln keine spezifische nährwertbezogene Angabe, auch keine solche, die für den Verbraucher "voraussichtlich dieselbe Bedeutung" hat." (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 24. April 2014 - 3 W 27/14 -, juris).

  • OLG Hamburg, 15.06.2020 - 3 U 10/20

    Low Carb - Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Bewerbung von

    Bei der Angabe "Low Carb" für ein Lebensmittel handelt es sich um eine im Anhang zur HCVO nicht angeführte und daher nach Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO) unzulässige nährwertbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 lit. b) Nr. 2 HCVO (Bestätigung der Senatsentscheidung v. 24. April 2014 - 3 W 27/14, GRUR-RR 2014, 468).(Rn.15).

    Das Landgericht hat sich zur Begründung seiner Entscheidung auf die Senatsentscheidung vom 24.04.2014 (GRUR-RR 2014, 468) gestützt, in welcher der Senat angenommen hat, dass es sich bei der Angabe "Low Carb" um eine im Anhang zur HCVO nicht angeführte und daher nach Art. 8 Abs. 1 HCVO unzulässige nährwertbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 lit. b) ii) HCVO handelt, die vom Verkehr als Hinweis auf einen geringen Kohlenhydratanteil verstanden wird, nicht aber als Hinweis auf einen gegenüber irgendeinem Vergleichsobjekt geringeren Kohlenhydratanteil.

  • LG Freiburg, 02.05.2016 - 12 O 148/15

    Wettbewerbsverstoß: Abgrenzung verbotener krankheitsbezogener Lebensmittelwerbung

    Er bezieht sich hierbei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 24. April 2014 - 3 W 27/14.
  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 2 U 65/18

    Calcium-Magnesium POWERQUELLE - Wettbewerbsrecht: Bewerbung eines Mineralwassers

    Er überlasse es dem Gericht, bei einem Erfolg der Klage zu bestimmen, auf welchen Aspekt das Unterlassungsgebot gestützt werde (vgl. BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2014 - 3 W 27/14 - LowCarb).
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