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   OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99   

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https://dejure.org/2000,14033
OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99 (https://dejure.org/2000,14033)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.03.2000 - 3 W 270/99 (https://dejure.org/2000,14033)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. März 2000 - 3 W 270/99 (https://dejure.org/2000,14033)
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Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 868
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97

    Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Der Beschluss der Wohnungseigentümer ist hinsichtlich der Einzeljahresabrechnung für ungültig zu erklären, da nach dem Vorbringen der Beteiligten zu 1) zulässigerweise (BayObLG NJW-RR 1998, 1624) nur deren Genehmigung, nicht aber die Genehmigung der Gesamtjahresabrechnung Gegenstand der weiteren Beschwerde ist.

    2 Z 49/91|OLG Frankfurt; 17.05.1991; 20 W 362/90">NJW-RR 1991, 1360, 1361 und NJW-RR 1998, 1624; Bub aaO; Bärmann aaO) fort.

  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 15 W 440/95

    Haftung des Erwerbers für Wohngeldrückstände des Rechtsvorgängers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Denn zum einen ist hinsichtlich der Müllgebühren ein anderer als der in § 4 Nr. 1 a GO vereinbarte Aufteilungsschlüssel zur Anwendung gelangt (vgl. OLG Hamm ZMR 1996, 337, 340; Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 47; vgl. BayObLG Wohnungseigentum 1992, 174).
  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 179/98

    Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Der Antragsteller hat im Wohnungseigentumsverfahren darzulegen, inwiefern und aus welchen Gründen er den Eigentümerbeschluss und die Abrechnung - in ihrem Zustandekommen oder ihrem Inhalt nach - beanstandet (vgl. Senat, Beschluss vom 25. November 1999 - 3 W 251/99 - BayObLG NZM 1999, 868, 869).
  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Ferner muss die Jahresabrechnung Angaben über Rücklagen, Zinsen und Kontenstände enthalten (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. November 1999 - 3 W 251/99 - und vom 25. September 1996 - 3 W 120/96 - BayObLG NJW-RR 1993, 1166, 1167; OLG Düsseldorf aaO; Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnrn. 62 ff; Bub/Kreuzer/Rapp, WEG § 28 Rdnrn. 310 ff, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 W 120/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Ferner muss die Jahresabrechnung Angaben über Rücklagen, Zinsen und Kontenstände enthalten (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. November 1999 - 3 W 251/99 - und vom 25. September 1996 - 3 W 120/96 - BayObLG NJW-RR 1993, 1166, 1167; OLG Düsseldorf aaO; Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnrn. 62 ff; Bub/Kreuzer/Rapp, WEG § 28 Rdnrn. 310 ff, jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Denn die Ungültigkeit der Jahresabrechnung lässt in der Regel die Voraussetzung der Entlastung entfallen, weil der Verwalter seine Abrechnungspflicht noch nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, so dass den Eigentümern noch Ansprüche gegen ihn zustehen könnten (BayObLG NJW-RR 1989, 840, 841 = Wohnungseigentum 1990, 133, 134, NJW-RR 1997, 715, 716 sowie Wohnungseigentum 1999, 153, 154; Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 111).
  • OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Dies besteht - abgesehen vor hier nicht vorliegenden Ausnahmen - nach Ablauf des entsprechenden Wirtschaftsjahres (KG ZMR 1986, 190; OLG Hamm OLGZ 1971, 96, 100; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175, 178; Bub aaO § 28 Rdnr. 493; Bärmann/Pick/Merle aaO § 28 Rdnr. 50) sowie selbst nach der Genehmigung der Jahresabrechnung für den entsprechenden Zeitraum fort (BayObLG …
  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Abzustellen ist dabei auf Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 92, 18, 21; Senat NJW-RR 1987, 464, 465; Senat, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 W 196/99 - BayObLG NJW-RR 1989, 719, 720; Bärmann/Pick/Merle aaO § 45 Rdnr. 87).
  • BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Abzustellen ist dabei auf Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 92, 18, 21; Senat NJW-RR 1987, 464, 465; Senat, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 W 196/99 - BayObLG NJW-RR 1989, 719, 720; Bärmann/Pick/Merle aaO § 45 Rdnr. 87).
  • OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86

    Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2000 - 3 W 270/99
    Abzustellen ist dabei auf Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (BGHZ 92, 18, 21; Senat NJW-RR 1987, 464, 465; Senat, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 W 196/99 - BayObLG NJW-RR 1989, 719, 720; Bärmann/Pick/Merle aaO § 45 Rdnr. 87).
  • BayObLG, 21.03.1989 - BReg. 1b Z 14/88

    Bestätigung der Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

  • BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99

    Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

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