Rechtsprechung
OLG Jena, 28.07.2014 - 3 W 287/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Thüringer Oberlandesgericht
§§ 18, 19, 29 GBO, § 139 ZPO, §§ 21, 29, 36, 38 ThürVwZVG
Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung; Bewilligungsberechtigung der Vollstreckungsbehörde - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Zuständige Behörde für die Abgabe der Löschungsbewilligung hinsichtlich einer zu Gunsten einer Gemeinde eingetragenen Zwangssicherungshypothek
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung; Bewilligungsberechtigung der Vollstreckungsbehörde
- rechtsportal.de
Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§§ 18, 19, 29 GBO, § 139 ZPO, §§ 21, 29, 36, 38 ThürVwZVG
Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung; Bewilligungsberechtigung der Vollstreckungsbehörde
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 09.11.2017 - 15 W 1859/17
Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung
Es kann nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, einem Antragsteller die Vorlage einer noch gar nicht abgegebenen Eintragungsbewilligung aufzuerlegen (zur Löschung eines Vorkaufsrechts: OLG Rostock…, Beschluss vom 08.10.2014 - 3 W 51/14, juris Rn. 10; im Übrigen: Thüringer OLG, Beschluss vom 28.07.2014 - 3 W 287/14, juris Rn. 1;… Demharter, GBO, 31. Aufl., § 18 Rn. 12;… Böttcher in: Meikel, GBO, 11. Aufl., § 18 Rn. 36;… Zimmer in: Lemke, Immobilienrecht, 2. Aufl., § 18 GBO Rn. 17;… Volmer in: Keller/Munzig, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 18 Rn. 26). - OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 264/14
Berechtigung von Gemeinden für Antrag auf Eintragung von Zwangssicherungshypothek
Allerdings hat das OLG Jena für die Vorschriften des Thüringer Verwaltungs-zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes - ThürVwZVG - in seinem Beschluss vom 28. Juli 2014 (Az. 3 W 287/14 - dok. bei juris) in einem obiter dictum angenommen, dass es sich bei §§ 21, 36 Abs. 3, 38 Abs. 1 Nr. 43 ThürVwZVG um eine Zuständigkeitszuweisung handele, nach welcher die Vollstreckungs-behörde der dortigen Landkreise bei Gemeinden ohne eigene Vollstreckungs-stelle auch für das Ersuchen auf Eintragung von Zwangssicherungshypotheken und die Erteilung entsprechender Löschungsbewilligungen zuständig sei. - OLG Rostock, 08.10.2014 - 3 W 51/14
Grundbuchverfahren: Zwischenverfügung auf Vorlage einer noch nicht abgegebenen …
Es kann nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, einem Antragsteller die Vorlage einer noch gar nicht abgegebenen Eintragungsbewilligung aufzuerlegen (vgl. etwa Thüringer OLG, Beschluss v. 28.07.2014 - 3 W 287/14 - m. w. N., zitiert nach Juris;… Demharter, Grundbuchordnung, 29. Aufl., § 18 Rn. 12 m.w.N.; im übrigen ständige Rechtsprechung des Senats).