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   OLG Jena, 28.07.2014 - 3 W 287/14   

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https://dejure.org/2014,21367
OLG Jena, 28.07.2014 - 3 W 287/14 (https://dejure.org/2014,21367)
OLG Jena, Entscheidung vom 28.07.2014 - 3 W 287/14 (https://dejure.org/2014,21367)
OLG Jena, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 3 W 287/14 (https://dejure.org/2014,21367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 18, 19, 29 GBO, § 139 ZPO, §§ 21, 29, 36, 38 ThürVwZVG
    Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung; Bewilligungsberechtigung der Vollstreckungsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Zuständige Behörde für die Abgabe der Löschungsbewilligung hinsichtlich einer zu Gunsten einer Gemeinde eingetragenen Zwangssicherungshypothek

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung; Bewilligungsberechtigung der Vollstreckungsbehörde

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 18, 19, 29 GBO, § 139 ZPO, §§ 21, 29, 36, 38 ThürVwZVG
    Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung; Bewilligungsberechtigung der Vollstreckungsbehörde

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 09.11.2017 - 15 W 1859/17

    Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung

    Es kann nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, einem Antragsteller die Vorlage einer noch gar nicht abgegebenen Eintragungsbewilligung aufzuerlegen (zur Löschung eines Vorkaufsrechts: OLG Rostock, Beschluss vom 08.10.2014 - 3 W 51/14, juris Rn. 10; im Übrigen: Thüringer OLG, Beschluss vom 28.07.2014 - 3 W 287/14, juris Rn. 1; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 18 Rn. 12; Böttcher in: Meikel, GBO, 11. Aufl., § 18 Rn. 36; Zimmer in: Lemke, Immobilienrecht, 2. Aufl., § 18 GBO Rn. 17; Volmer in: Keller/Munzig, Grundbuchrecht, 7. Aufl., § 18 Rn. 26).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 264/14

    Berechtigung von Gemeinden für Antrag auf Eintragung von Zwangssicherungshypothek

    Allerdings hat das OLG Jena für die Vorschriften des Thüringer Verwaltungs-zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes - ThürVwZVG - in seinem Beschluss vom 28. Juli 2014 (Az. 3 W 287/14 - dok. bei juris) in einem obiter dictum angenommen, dass es sich bei §§ 21, 36 Abs. 3, 38 Abs. 1 Nr. 43 ThürVwZVG um eine Zuständigkeitszuweisung handele, nach welcher die Vollstreckungs-behörde der dortigen Landkreise bei Gemeinden ohne eigene Vollstreckungs-stelle auch für das Ersuchen auf Eintragung von Zwangssicherungshypotheken und die Erteilung entsprechender Löschungsbewilligungen zuständig sei.
  • OLG Rostock, 08.10.2014 - 3 W 51/14

    Grundbuchverfahren: Zwischenverfügung auf Vorlage einer noch nicht abgegebenen

    Es kann nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, einem Antragsteller die Vorlage einer noch gar nicht abgegebenen Eintragungsbewilligung aufzuerlegen (vgl. etwa Thüringer OLG, Beschluss v. 28.07.2014 - 3 W 287/14 - m. w. N., zitiert nach Juris; Demharter, Grundbuchordnung, 29. Aufl., § 18 Rn. 12 m.w.N.; im übrigen ständige Rechtsprechung des Senats).
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