Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06   

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OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06 (https://dejure.org/2006,3864)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.03.2006 - 3 W 3/06 (https://dejure.org/2006,3864)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. März 2006 - 3 W 3/06 (https://dejure.org/2006,3864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Betreuers für die Betreuung; Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) bei einem Betreuerwechsel; Voraussetzung für das Vorliegen einer Erstbetreuung bei einem Betreuungswechsel; Rechtmäßigkeit des in Ansatz bringens eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung bei Betreuerwechsel, Betreuervergütung

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1835 Abs. 3; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 69 e Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechsel der Betreuung - Pflichtverletzung des früheren Betreuers - Vergütung für den neuen Betreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erhöhter Zeitaufwand bei Betreuerwechsel?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 873
  • FGPrax 2006, 167
  • FamRZ 2006, 1060
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Regensburg, 04.01.2006 - 7 T 757/05
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 9. Februar 2006 - 33 Wx 237/05 - und des Oberlandesgerichts Schleswig in seinem Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 W 240/05 - (vgl. auch LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Gießen, Beschluss vom 25. November 2005 7 T 5651/05; LG Göttingen, Beschluss vom 5. Januar 2006 5 T 236/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 3. November 2005 5 T 445/05; LG Münster, Beschluss vom 17. Januar 2006 5 T 1091/05; LG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2005 7 T 1086/05; LG Regensburg, Beschluss vom 4. Januar 2006 7 T 757/05; a.A: vgl. Bestelmeyer RPfleger 2005, 583, 590; Deinert RPfleger 2005, 304, 305; Dodegge NJW 2005, 1896 ff; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Heilbronn, Beschluss vom 9. Januar 2006 1 T 14/01; LG Kiel, Beschluss vom 11. November 2005 3 T 483/05).
  • BGH, 17.07.2002 - XII ZB 62/00

    Bedenken eines Standesbeamten gegen die Vollziehung einer Eheschließung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
    Denn Voraussetzung hierfür wäre, dass die Beantwortung der gegenteilig beurteilten Rechtsfrage für beide Entscheidungen erheblich ist und die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (aaO) und Schleswig (aaO) auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruht (vgl. BGH NJW 2004, 3339, FamRZ 2002, 1327, FGPrax 1997, 239).
  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 26/04

    Zurückweisung einer Divergenzvorlage

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
    Denn Voraussetzung hierfür wäre, dass die Beantwortung der gegenteilig beurteilten Rechtsfrage für beide Entscheidungen erheblich ist und die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (aaO) und Schleswig (aaO) auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruht (vgl. BGH NJW 2004, 3339, FamRZ 2002, 1327, FGPrax 1997, 239).
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
    Im Hinblick auf die dargelegten Besonderheiten des vorliegenden Falles kann dahingestellt bleiben, ob bereits der Umstand, dass sich der anwaltliche Berufsbetreuer - wie wohl im vorliegenden Fall - für die ersten drei Monate seiner Tätigkeit mit der Geltendmachung der erhöhten Pauschale begnügt, anstatt neben der abgesenkten Pauschale einen - möglicherweise - auf der Grundlage des § 1835 Abs. 3 BGB entstandenen Aufwendungsersatz zu verlangen (vgl. OLG München aaO; zu den Voraussetzungen eines solchen Anspruches nach BRAGO: vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906) bereits die Bewilligung der erhöhten Pauschale ausnahmsweise rechtfertigen könnte.
  • LG Osnabrück, 19.12.2005 - 7 T 1086/05

    Berufsbetreuer; Berufsbetreuung; Betreuerbestellung; Betreuerentlassung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 9. Februar 2006 - 33 Wx 237/05 - und des Oberlandesgerichts Schleswig in seinem Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 W 240/05 - (vgl. auch LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Gießen, Beschluss vom 25. November 2005 7 T 5651/05; LG Göttingen, Beschluss vom 5. Januar 2006 5 T 236/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 3. November 2005 5 T 445/05; LG Münster, Beschluss vom 17. Januar 2006 5 T 1091/05; LG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2005 7 T 1086/05; LG Regensburg, Beschluss vom 4. Januar 2006 7 T 757/05; a.A: vgl. Bestelmeyer RPfleger 2005, 583, 590; Deinert RPfleger 2005, 304, 305; Dodegge NJW 2005, 1896 ff; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Heilbronn, Beschluss vom 9. Januar 2006 1 T 14/01; LG Kiel, Beschluss vom 11. November 2005 3 T 483/05).
  • LG Göttingen, 05.01.2006 - 5 T 236/05
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 9. Februar 2006 - 33 Wx 237/05 - und des Oberlandesgerichts Schleswig in seinem Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 W 240/05 - (vgl. auch LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Gießen, Beschluss vom 25. November 2005 7 T 5651/05; LG Göttingen, Beschluss vom 5. Januar 2006 5 T 236/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 3. November 2005 5 T 445/05; LG Münster, Beschluss vom 17. Januar 2006 5 T 1091/05; LG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2005 7 T 1086/05; LG Regensburg, Beschluss vom 4. Januar 2006 7 T 757/05; a.A: vgl. Bestelmeyer RPfleger 2005, 583, 590; Deinert RPfleger 2005, 304, 305; Dodegge NJW 2005, 1896 ff; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Heilbronn, Beschluss vom 9. Januar 2006 1 T 14/01; LG Kiel, Beschluss vom 11. November 2005 3 T 483/05).
  • LG Mönchengladbach, 03.11.2005 - 5 T 445/05
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 9. Februar 2006 - 33 Wx 237/05 - und des Oberlandesgerichts Schleswig in seinem Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 W 240/05 - (vgl. auch LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Gießen, Beschluss vom 25. November 2005 7 T 5651/05; LG Göttingen, Beschluss vom 5. Januar 2006 5 T 236/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 3. November 2005 5 T 445/05; LG Münster, Beschluss vom 17. Januar 2006 5 T 1091/05; LG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2005 7 T 1086/05; LG Regensburg, Beschluss vom 4. Januar 2006 7 T 757/05; a.A: vgl. Bestelmeyer RPfleger 2005, 583, 590; Deinert RPfleger 2005, 304, 305; Dodegge NJW 2005, 1896 ff; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Heilbronn, Beschluss vom 9. Januar 2006 1 T 14/01; LG Kiel, Beschluss vom 11. November 2005 3 T 483/05).
  • LG Kiel, 11.11.2005 - 3 T 483/05

    Betreuervergütung: Nichtberücksichtigung der ehrenamtlichen Betreuungszeiten nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 9. Februar 2006 - 33 Wx 237/05 - und des Oberlandesgerichts Schleswig in seinem Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 W 240/05 - (vgl. auch LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Gießen, Beschluss vom 25. November 2005 7 T 5651/05; LG Göttingen, Beschluss vom 5. Januar 2006 5 T 236/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 3. November 2005 5 T 445/05; LG Münster, Beschluss vom 17. Januar 2006 5 T 1091/05; LG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2005 7 T 1086/05; LG Regensburg, Beschluss vom 4. Januar 2006 7 T 757/05; a.A: vgl. Bestelmeyer RPfleger 2005, 583, 590; Deinert RPfleger 2005, 304, 305; Dodegge NJW 2005, 1896 ff; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Heilbronn, Beschluss vom 9. Januar 2006 1 T 14/01; LG Kiel, Beschluss vom 11. November 2005 3 T 483/05).
  • LG Braunschweig, 19.01.2006 - 8 T 1265/05

    Wirksamkeit einer Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 9. Februar 2006 - 33 Wx 237/05 - und des Oberlandesgerichts Schleswig in seinem Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 W 240/05 - (vgl. auch LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Gießen, Beschluss vom 25. November 2005 7 T 5651/05; LG Göttingen, Beschluss vom 5. Januar 2006 5 T 236/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 3. November 2005 5 T 445/05; LG Münster, Beschluss vom 17. Januar 2006 5 T 1091/05; LG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2005 7 T 1086/05; LG Regensburg, Beschluss vom 4. Januar 2006 7 T 757/05; a.A: vgl. Bestelmeyer RPfleger 2005, 583, 590; Deinert RPfleger 2005, 304, 305; Dodegge NJW 2005, 1896 ff; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Heilbronn, Beschluss vom 9. Januar 2006 1 T 14/01; LG Kiel, Beschluss vom 11. November 2005 3 T 483/05).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
    Im Hinblick auf die dargelegten Besonderheiten des vorliegenden Falles kann dahingestellt bleiben, ob bereits der Umstand, dass sich der anwaltliche Berufsbetreuer - wie wohl im vorliegenden Fall - für die ersten drei Monate seiner Tätigkeit mit der Geltendmachung der erhöhten Pauschale begnügt, anstatt neben der abgesenkten Pauschale einen - möglicherweise - auf der Grundlage des § 1835 Abs. 3 BGB entstandenen Aufwendungsersatz zu verlangen (vgl. OLG München aaO; zu den Voraussetzungen eines solchen Anspruches nach BRAGO: vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906) bereits die Bewilligung der erhöhten Pauschale ausnahmsweise rechtfertigen könnte.
  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 240/05

    Betreuervergütung: Bemessung der Vergütungszeiträume nach neuem

  • OLG München, 09.02.2006 - 33 Wx 237/05

    Pauschaler Stundensatz bei Erstbestellung des Betreuers - Stundensatz bei

  • BGH, 16.07.1997 - XII ZB 97/96

    Voraussetzungen der Vorlage

  • LG Münster, 17.01.2006 - 5 T 1091/05
  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 481/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Maßgebende Dauer der Betreuung bei einem

    bb) Das Beschwerdegericht hat - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - auch zu Recht angenommen, dass die Erweiterung der Aufgabenkreise des Beteiligten zu 2 um die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die bisherigen Betreuer und die Prüfung einer Antragstellung nach § 247 StGB sowie eines Vorgehens nach §§ 246, 266 StGB, keine Ausnahme von der für die Berechnung der Vergütung nach § 5 VBVG maßgeblichen Dauer der Betreuung zulässt (aA OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1060).
  • BGH, 21.10.2009 - XII ZB 66/08

    Weiterverfolgte Aufwendungsersatzansprüche eines Betreuers als selbstständige

    In einem Teil der von ihm zitierten Rechtsprechung wird, wie das Oberlandesgericht nicht verkennt, die Möglichkeit, in besonderen Fällen für die Bestimmung des zu vergütenden Zeitaufwands nach § 5 VBVG nicht die Errichtung der Betreuung, sondern die Bestellung des konkreten Betreuers als maßgebend anzusehen, ausdrücklich zugelassen (vgl. etwa OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1060, 1061).
  • OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser

    Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluss vom 6.3.2006 NJW-RR 2006, 873ff = FamRZ 2006, 1060f = FGPrax 2006, 167f; ähnlich: Deinert JurBüro 2005, 285f) hat angenommen, dass bei einem Betreuerwechsel der neue Betreuer in Ausnahmefällen eine Vergütung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 VBVG wie bei einer Erstbetreuung erhalten könne.
  • OLG Brandenburg, 29.05.2007 - 11 Wx 24/07

    Höhe der Betreuervergütung nach dem Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz bei

    Die vom Senat vertretene Auffassung nötigt im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 06.03.2006 - 3 W 3/06 - nicht zur Vorlage an den BGH nach § 28 Abs. 2 FGG.
  • OLG Frankfurt, 16.01.2007 - 20 W 429/06

    Betreuervergütung: Stundenansatz eines Berufsbetreuers bei vorheriger Betreuung

    Zwar hat das Oberlandesgericht Zweibrücken (FGPrax 2006, 167) die Anwendung des erhöhten Zeitansatzes nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 VBVG für einen Berufsbetreuer herangezogen, dessen Wirkungskreis wegen Pflichtwidrigkeiten des zuvor entlassenen früheren Betreuers ausdrücklich auf den Wirkungskreis der Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber diesem früheren Betreuer, die mit der ganz erheblichen Größenordnung von 140.000,-- EUR im Raum standen, erstreckt worden war.
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2006 - 19 Wx 1/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsbemessung bei Wechsel vom ehrenamtlichen

    Ein Ausnahmefall (vergl. OLG Zweibrücken - Beschluss vom 6.3.2006 - 3 W 3/06: Betreuerwechsel mit der Aufgabe, Regressansprüche gegen den Erstbetreuer wegen Rechtswidrigkeiten geltend zu machen) liegt nicht vor.
  • OLG Köln, 07.08.2014 - 5 U 29/14

    Höhe der Vergütung des Betreuers nach einem Wechsel und Versäumnissen in der

    Der von der Klägerin beklagte Umstand, dass im Falle eines Betreuerwechsels wegen pflichtwidrigen Verhaltens des früheren Betreuers regelmäßig - wie auch im vorliegenden Streitfall - in der Anfangszeit der Tätigkeit des neuen Betreuers von diesem ein erheblicher Mehraufwand zu bewältigen ist, ist vom Gesetzgeber bei Einführung des Vergütungssystems im VBVG gesehen und bei der Höhe der festgelegten Pauschalen berücksichtigt worden [vgl. hierzu etwa: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. März 2006, 3 W 3/06, NJW-RR 2006, 873, Juris-Rn. 9 m. w. N.].
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2011 - 3 W 124/09

    Betreuervergütung: Umstände zur Feststellung der Heimaufnahme eines Betreuten;

    Damit fehlen Leistungen, die der Heimbegriff notwendig voraussetzt, nämlich die umfangreiche hauswirtschaftliche und pflegerische Betreuung (vgl. OLG München, FGPrax 2006, 167) und das Angebot sämtlicher, im Heimpreis eingeschlossener Hauptmahlzeiten (vgl. OLG Schleswig, BtPrax 2006, 115).
  • LG Frankenthal, 04.05.2006 - 1 T 157/06

    Betreuervergütung: Stundensatz nach dem Wechsel vom ehrenamtlichen zum

    Zitierungen: Abgrenzung OLG Zweibrücken, 6. März 2006, 3 W 3/06, FamRZ 2006, 1060; Anschluss OLG Schleswig, 25. Januar 2006, 2 W 240/05, BtPrax 2006, 74 und LG Regensburg, 4. Januar 2006, 7 T 757/05, BtPrax 2006, 77.

    6 Im Falle eines Betreuerwechsels ist für die Bemessung der Betreuervergütung grundsätzlich der Zeitpunkt der erstmaligen Begründung des Betreuungsverhältnisses maßgebend, weshalb der neu eingesetzte Betreuer den erhöhten Zeitaufwand des § 5 Abs. 1 Nr. 1 VBVG nicht mehr abrechnen kann; dies gilt auch, wenn der zunächst tätige ehrenamtliche Betreuer entlassen und stattdessen ein Berufs- oder Vereinsbetreuer bestellt worden ist (OLG Schleswig, BtPrax 2006, 74; LG Regensburg, BtPrax 2006, 77; vgl. ferner die zahlreichen weiteren Nachweise - auch zur Gegenansicht - bei OLG Zweibrücken, Beschl. v. 6. März 2006 - 3 W 3/06 Rdnr. 8, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 14.06.2006 - 16 Wx 109/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

    Die vom Senat vertretene Auffassung nötigt im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 06.03.2006 - 3 W 3/06 - nicht zur Vorlage an den BGH nach § 28 Abs. 2 FGG.
  • OLG Köln, 10.09.2014 - 5 U 29/14

    Höhe der Vergütung des Betreuers nach einem Wechsel und Versäumnissen in der

  • OLG Köln, 19.06.2006 - 16 Wx 120/06

    Betreuervergütung: Wechsel von ehrenamtlichem Betreuer zu einem Berufsbetreuer

  • OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 5 W 297/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähiger Zeitaufwand bei Wechsel von

  • LG Köln, 08.05.2012 - 1 T 205/11

    Festsetzung einer pauschalen Vergütung für die Tätigkeit eines Berufsbetreuers

  • LG Freiburg, 25.07.2006 - 4 T 173/06

    Vergütung bei Betreuerwechsel: Maßgeblichkeit der Erstbestellung

  • LG Lübeck, 23.07.2007 - 7 T 135/07

    Festsetzung der Vergütung einer berufsmäßig tätigen Betreuerin; Vorliegen der

  • LG Halle, 08.01.2008 - 1 T 155/07

    Übernahme der Betreuung - Keine Erstbetreuervergütung

  • LG Bückeburg, 02.04.2009 - 4 T 116/07
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.01.2006 - 3 W 3/06   

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OLG Celle, 17.01.2006 - 3 W 3/06 (https://dejure.org/2006,12609)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 12/00

    Rechtsmittelbeschwer bei Verbandsklage gegen AGB-Klauseln

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2006 - 3 W 3/06
    Das Landgericht hat durch Beschluss vom 21. Dezember 2005 den Streitwert auf 20.000 EUR festgesetzt, wogegen sich die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 2. Januar 2006 richtet, insbesondere unter Bezug auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2000 (BGH NJW-RR 2001, 352), wonach der Streitwert in der Regel je angegriffene Klausel nur mit 3.000 DM zu bewerten sei.

    Mit zutreffenden Erwägungen ist das Landgericht im Ausgangspunkt vom maßgeblichen Interesse des Antragstellers, also dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen AGB-Bestimmung, ausgegangen, da der wirtschaftlichen Bedeutung des Verbots, bestimmte Klauseln zu verwenden, also das Interesse der Bank, bei der Bemessung der Beschwer in der Regel keine ausschlaggebende Bedeutung eingeräumt wird (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1465; 2001, 352).

  • BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 317/97

    Anspruch gegen einen Mieterschutzverein auf Unterlassung der Verwendung und

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2006 - 3 W 3/06
    Mit zutreffenden Erwägungen ist das Landgericht im Ausgangspunkt vom maßgeblichen Interesse des Antragstellers, also dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der gesetzwidrigen AGB-Bestimmung, ausgegangen, da der wirtschaftlichen Bedeutung des Verbots, bestimmte Klauseln zu verwenden, also das Interesse der Bank, bei der Bemessung der Beschwer in der Regel keine ausschlaggebende Bedeutung eingeräumt wird (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1465; 2001, 352).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22417
OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06 (https://dejure.org/2006,22417)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.04.2006 - 3 W 3/06 (https://dejure.org/2006,22417)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. April 2006 - 3 W 3/06 (https://dejure.org/2006,22417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Frage der Zuständigkeit bei Autismusbehandlung eines jugendlichen Ausländers im Wege der Frühförderung.

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Frühförderung als Leistung der Jugendhilfe an jugendliche Ausländer; Ziel und Aufgabe der Jugendhilfe; Grenzen der Gewährung von Jugendhilfe; Voraussetzungen für die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis; Anwendbarkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes ...

  • Judicialis

    KJHG-SL § 38

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2004 - 3 W 17/04

    Kein Vorbescheid im Grundbuchverfahren durch Grundbuchamt

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06
    Was den geltend gemachten Anspruch angeht, geht der Senat in Fortsetzung seiner Rechtsprechung in vergleichbar gelagerten Verfahren vgl. im einzelnen Beschlüsse vom 1.12.2004 - 3 W 17/04 - und vom 17.12.2003 - 3 W 35/03 - weiter davon aus, dass dem Antragsteller jedenfalls im Rahmen des vorliegenden summarischen Verfahrens ein Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch auf die begehrte Hilfe zustehen.

    Über den aktuellen Aufenthaltsstatus des Antragstellers und der möglichen bereits erfolgten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an ihn liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor und eine entsprechende Einholung ist im Rahmen des vorliegenden summarischen Verfahrens auch nicht geboten; denn der Senat hält an der im oben genannten Beschluss vom 1.12.2004, a.a.O., geäußerten Auffassung fest, dass entsprechend der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, FEVS 51, 152 die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Blick auf dessen (beschränkte) Zielsetzung und die unterschiedliche Zielsetzung des SGB VIII, insbesondere der Regelung des § 6 SGB VIII, die Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige (ehemalige) Asylbewerber nicht ausschließen; denn das AsylbLG befasst sich mit der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und gewährt, um materielle Anreize für eine illegale Einreise zu beseitigen, grundsätzlich nur Leistungen des Existenzminimums vorrangig in Form von Sachleistungen.

    Der saarländische Landesgesetzgeber hat hiervon durch § 38 AGKJHG vom 9.7.1993 - Abl. S. 807 - Gebrauch gemacht und aus Effektivitätsgründen bestimmt, dass Maßnahmen der Frühförderung i.S.d. § 10 Abs. 2 S. 3 SGB VIII unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig von den Trägern der Sozialhilfe erbracht werden siehe hierzu Beschlüsse des Senats vom 1.12.2004 - 3 W 17/04 - und vom 17.12.2003 - 3 W 35/03 - siehe auch Protokoll der 52. Sitzung des Landtags, 10. Wahlperiode am 9.7.1993 - LT-DRS 10/52, wo es heißt: "In § 38, den wir in der letzten Ausschusssitzung nochmals geändert haben, galt es abzuwägen zwischen den Prinzipien der Einheit und Allzuständigkeit der Jugendhilfe für die Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen und des Ausgleichs sozialer Benachteiligungen einerseits sowie der Effektivität und der effektiven Organisation der Hilfen für behinderte Kinder andererseits.

  • OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03

    Unterbringung psychisch Kranker: Entscheidungskompetenz des Gerichts;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06
    Was den geltend gemachten Anspruch angeht, geht der Senat in Fortsetzung seiner Rechtsprechung in vergleichbar gelagerten Verfahren vgl. im einzelnen Beschlüsse vom 1.12.2004 - 3 W 17/04 - und vom 17.12.2003 - 3 W 35/03 - weiter davon aus, dass dem Antragsteller jedenfalls im Rahmen des vorliegenden summarischen Verfahrens ein Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch auf die begehrte Hilfe zustehen.

    Der saarländische Landesgesetzgeber hat hiervon durch § 38 AGKJHG vom 9.7.1993 - Abl. S. 807 - Gebrauch gemacht und aus Effektivitätsgründen bestimmt, dass Maßnahmen der Frühförderung i.S.d. § 10 Abs. 2 S. 3 SGB VIII unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig von den Trägern der Sozialhilfe erbracht werden siehe hierzu Beschlüsse des Senats vom 1.12.2004 - 3 W 17/04 - und vom 17.12.2003 - 3 W 35/03 - siehe auch Protokoll der 52. Sitzung des Landtags, 10. Wahlperiode am 9.7.1993 - LT-DRS 10/52, wo es heißt: "In § 38, den wir in der letzten Ausschusssitzung nochmals geändert haben, galt es abzuwägen zwischen den Prinzipien der Einheit und Allzuständigkeit der Jugendhilfe für die Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen und des Ausgleichs sozialer Benachteiligungen einerseits sowie der Effektivität und der effektiven Organisation der Hilfen für behinderte Kinder andererseits.

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06
    Der Senat geht nach dem vorliegenden Gutachten in Übereinstimmung mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung - nach wie vor - davon aus, dass es sich bei dem fachärztlich festgestellten (§ 35 a Abs. 1 a SGB VIII in der ab 1.10.2005 gültigen Fassung BGBl 1, 2729) frühkindlichen Autismus, bei dessen Beschreibung die von dem Antragsgegner auf S. 4 seines Schriftsatzes vom 23.2.2006 benannten erforderlichen diagnostischen Kriterien aufgeführt werden, um eine in ihrem Schwerpunkt seelische Behinderung des Antragstellers handelt hierzu etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 14.1.2003 - 9 S 2268/02 -, FEVS 54, 218, eingehend OVG Münster, Urteil vom 20.2.2002 - 12 A 5322/00 -, FEVS 54, 182; OVG Koblenz, Beschluss vom 5.9.2002 - 12 B 11355/02 - FEVS 54, 137; zum Begriff der seelischen Behinderung BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2003 - 9 S 2268/02

    Integration Behinderter in allgemeine Schule - Integrationshelfer

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06
    Der Senat geht nach dem vorliegenden Gutachten in Übereinstimmung mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung - nach wie vor - davon aus, dass es sich bei dem fachärztlich festgestellten (§ 35 a Abs. 1 a SGB VIII in der ab 1.10.2005 gültigen Fassung BGBl 1, 2729) frühkindlichen Autismus, bei dessen Beschreibung die von dem Antragsgegner auf S. 4 seines Schriftsatzes vom 23.2.2006 benannten erforderlichen diagnostischen Kriterien aufgeführt werden, um eine in ihrem Schwerpunkt seelische Behinderung des Antragstellers handelt hierzu etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 14.1.2003 - 9 S 2268/02 -, FEVS 54, 218, eingehend OVG Münster, Urteil vom 20.2.2002 - 12 A 5322/00 -, FEVS 54, 182; OVG Koblenz, Beschluss vom 5.9.2002 - 12 B 11355/02 - FEVS 54, 137; zum Begriff der seelischen Behinderung BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487.
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02

    Asperger-Syndrom; Autismustherapie; Behinderter; Eingliederungshilfe;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06
    Die unter Hinweis auf Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 17.12.2002 - 12 ME 657/02 - (FEVS 55, 80) und des VG Oldenburg vom 16.7.1999 - 13 B 247/99 - vorgetragene Auffassung des Antragsgegners, frühkindlicher Autismus könne auch eine geistige Behinderung darstellen, weshalb § 35 a SGB VIII nicht anzuwenden sei, überzeugt demgegenüber nicht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2002 - 12 B 11355/02

    Vorläufige Hilfeleistung; kein Anspruch auf Integrationshelfer

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06
    Der Senat geht nach dem vorliegenden Gutachten in Übereinstimmung mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung - nach wie vor - davon aus, dass es sich bei dem fachärztlich festgestellten (§ 35 a Abs. 1 a SGB VIII in der ab 1.10.2005 gültigen Fassung BGBl 1, 2729) frühkindlichen Autismus, bei dessen Beschreibung die von dem Antragsgegner auf S. 4 seines Schriftsatzes vom 23.2.2006 benannten erforderlichen diagnostischen Kriterien aufgeführt werden, um eine in ihrem Schwerpunkt seelische Behinderung des Antragstellers handelt hierzu etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 14.1.2003 - 9 S 2268/02 -, FEVS 54, 218, eingehend OVG Münster, Urteil vom 20.2.2002 - 12 A 5322/00 -, FEVS 54, 182; OVG Koblenz, Beschluss vom 5.9.2002 - 12 B 11355/02 - FEVS 54, 137; zum Begriff der seelischen Behinderung BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487.
  • VG Oldenburg, 16.07.1999 - 13 B 247/99
    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06
    Die unter Hinweis auf Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 17.12.2002 - 12 ME 657/02 - (FEVS 55, 80) und des VG Oldenburg vom 16.7.1999 - 13 B 247/99 - vorgetragene Auffassung des Antragsgegners, frühkindlicher Autismus könne auch eine geistige Behinderung darstellen, weshalb § 35 a SGB VIII nicht anzuwenden sei, überzeugt demgegenüber nicht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 7 B 10356/05

    Anwendung des § 17a GVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Rechtsweg bei

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06
    Was die vom Antragsgegner angesprochenen Zweifel an der Rechtswegzulässigkeit im Hinblick auf eine von ihm hier angenommene Sozialhilfestreitigkeit anbelangt, kann dieser Einwand in einem Rechtsmittelverfahren nicht erhoben werden (§ 17 a Abs. 5 GVG entspr.) zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 17 a GVG in verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes OVG Koblenz, Beschluss vom 25.5.2005 - 7 B 10356/05 -, DÖV 2006, 129.
  • VG Saarlouis, 30.01.2006 - 10 F 2/06

    Anspruch eines dem Kreis der Leistungsberechtigten nach dem

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis vom 30. Januar 2006 - 10 F 2/06 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06
    Über den aktuellen Aufenthaltsstatus des Antragstellers und der möglichen bereits erfolgten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an ihn liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor und eine entsprechende Einholung ist im Rahmen des vorliegenden summarischen Verfahrens auch nicht geboten; denn der Senat hält an der im oben genannten Beschluss vom 1.12.2004, a.a.O., geäußerten Auffassung fest, dass entsprechend der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, FEVS 51, 152 die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Blick auf dessen (beschränkte) Zielsetzung und die unterschiedliche Zielsetzung des SGB VIII, insbesondere der Regelung des § 6 SGB VIII, die Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige (ehemalige) Asylbewerber nicht ausschließen; denn das AsylbLG befasst sich mit der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und gewährt, um materielle Anreize für eine illegale Einreise zu beseitigen, grundsätzlich nur Leistungen des Existenzminimums vorrangig in Form von Sachleistungen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - 12 A 5322/00

    Erstattung von für die Betreuung eines Kindes in einem

  • LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14

    Seelisch behinderte Kinder haben neben Leistungen nach dem

    Der Entscheidung des OVG Saarland (Beschluss vom 24.4.2006, Az.: 3 W 3/06) nach dem dortigen Landesrecht sei nicht zu folgen.
  • SG Hildesheim, 30.08.2012 - S 42 AY 140/12

    Verspätete Antragstellung; Asylbewerber; Aufenthaltstitel; Begleitperson; geistig

    Aus der Regelung des § 6 Abs. 2 SGB VIII ergibt sich ausdrücklich, dass jugendliche Ausländer, die rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Buch haben können (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 W 3/06 -, zit. nach juris Rn. 14).
  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 Q 73/06

    Zur Zuständigkeit von Jugend- und Sozialhilfe im Bereich der Frühförderung im

    Der Senat hat sich bereits in mehreren Entscheidungen des vorläufigen Rechtsschutzes mit vergleichbaren Fragestellungen befasst vgl. Beschlüsse vom 24.6.2006 - 3 W 3/06 -, vom 20.12.2004 - 3 W 22/04 -, vom 1.12.2004 - 3 W 17/04 - und vom 17.12.2003 - 3 W 35/03 -, wobei letztgenannter Beschluss mit Blick auf Zuständigkeit und Leistungsverpflichtung den Fall des Hilfeempfängers (damals Antragsteller) betraf.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 W 3/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18233
OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 W 3/06 (https://dejure.org/2006,18233)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2006 - 3 W 3/06 (https://dejure.org/2006,18233)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 3 W 3/06 (https://dejure.org/2006,18233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 W 3/06
    Den Umstand, dass der Geschädigte die Verletzungen nur kurze Zeit überlebt hat, hat die Rechtsprechung stets selbst dann schmerzensgeldmindernd berücksichtigt, wenn der Tod - wie es hier die Kläger behaupten - gerade durch das schädigende Ereignis verursacht worden ist (vgl. BGH NJW 1998, 2741 mwN).
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2006 - 3 W 3/06
    Vielmehr kann nach den Grundsätzen in BHH NJW 1993, 781 in den Fällen schwerster Schädigung eine ausgleichspflichtige immaterielle Beeinträchtigung gerade darin liegen, dass die Persönlichkeit ganz oder weitgehend zerstört und hiervon auch die Empfindungsfähigkeit des Verletzten betroffen ist.
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