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   OLG Oldenburg, 30.08.2005 - 3 W 35/05   

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https://dejure.org/2005,3811
OLG Oldenburg, 30.08.2005 - 3 W 35/05 (https://dejure.org/2005,3811)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.08.2005 - 3 W 35/05 (https://dejure.org/2005,3811)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. August 2005 - 3 W 35/05 (https://dejure.org/2005,3811)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung des Versicherers von erbrachten Vorauszahlungen; Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Versicherungnehmers; Ausschluss von Ansprüchen gem. § 12 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Anwendbarkeit des § 12 Abs. 2 VVG auf Bereicherungsansprüche

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3
    Klageausschlussfrist gilt nicht für Rückforderungsansprüche des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 3
    Rückforderung bereits erbrachter Versicherungsleistungen durch den Versicherer und Notwendigkeit einer negativen Festestellungsklage durch den Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 105
  • MDR 2006, 393
  • MDR 2006, 393 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 2006, 102
  • VersR 2006, 102 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.10.1993 - 20 U 339/92

    Anspruch auf Rückzahlung einer Kaskoentschädigung ; Vorliegen der Verletzung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2005 - 3 W 35/05
    Es ist zwar anerkannt, dass sich der Versicherer nicht auf den Ablauf der Frist des § 12 Abs. 3 VVG berufen kann, wenn er zunächst Leistungen erbringt, diese später aber wieder zurückfordert (Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 12 Rz. 54; Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 12 Rz. 87; Versicherungsrechts-Handbuch/Schlegelmilch, § 21 Rz. 189), denn in diesem Fall geht es nicht (mehr) um einen vom Versicherungsnehmer gegen den Versicherer geltend gemachten Anspruch auf Leistung, sondern um den Bereicherungsanspruch des Versicherers aus § 812 BGB gegen den Versicherungsnehmer, auf den § 12 VVG keine Anwendung findet (OLG Frankfurt RuS 1990, 361; OLG Hamm VersR 1994, 1169; Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 12 Rz. 38).
  • OLG Frankfurt, 14.04.1988 - 3 U 24/87
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.08.2005 - 3 W 35/05
    Es ist zwar anerkannt, dass sich der Versicherer nicht auf den Ablauf der Frist des § 12 Abs. 3 VVG berufen kann, wenn er zunächst Leistungen erbringt, diese später aber wieder zurückfordert (Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 12 Rz. 54; Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 12 Rz. 87; Versicherungsrechts-Handbuch/Schlegelmilch, § 21 Rz. 189), denn in diesem Fall geht es nicht (mehr) um einen vom Versicherungsnehmer gegen den Versicherer geltend gemachten Anspruch auf Leistung, sondern um den Bereicherungsanspruch des Versicherers aus § 812 BGB gegen den Versicherungsnehmer, auf den § 12 VVG keine Anwendung findet (OLG Frankfurt RuS 1990, 361; OLG Hamm VersR 1994, 1169; Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 12 Rz. 38).
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