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OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 W 37/17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 308 Abs 1 ZPO, § 922 Abs 2 ZPO
Wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung: Heilung eines Verstoßes gegen die Dispositionsmaxime durch Zustellung im Parteibetrieb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.05.2017 - 406 HKO 93/17
- OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 W 37/17
- OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 105/17
- OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 W 37/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes …
Auszug aus OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 W 37/17
So wird dann, wenn ein Kläger, dem erstinstanzlich mehr zugesprochen wurde, als er beantragt hat, in der Berufungsinstanz den Antrag stellt, das Rechtsmittel des Beklagten zurückzuweisen, durch die darin liegende Genehmigung der Mangel geheilt, denn im Sichzueigenmachen der gegen § 308 ZPO verstoßenden Entscheidung liegt eine - noch in der Berufungsinstanz mögliche - Klageerweiterung (BGH, Urteil vom 20.04.1990, V ZR 282/88, BGHZ 111, 158;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 308 Rn. 7 m.w.N.).