Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.04.2021 - 3 W 39/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- bussgeldsiegen.de
Verhängung Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen aus Angst vor Corona-Infektion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen wegen der Gesundheitsgefahren aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht erschienenen Zeugen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zeuge erscheint nicht: Angst vor Coronavirus ist ein Entschuldigungsgrund!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht zum Erscheinen des Zeugen während der Corona-Pandemie? (IMR 2021, 298)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Zeuge erscheint nicht: Angst vor Coronavirus ist ein Entschuldigungsgrund! (IBR 2021, 448)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 11.02.2021 - 4 O 194/19
- OLG Brandenburg, 27.04.2021 - 3 W 39/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 863
- MDR 2021, 1116
- MDR 2021, 961
- MDR 2021, 962
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 11.05.2016 - 8 W 69/15
Ärztliches Attest über Verhandlungsunfähigkeit als Entschuldigung für das …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2021 - 3 W 39/21
Rechtzeitig im Sinne des § 381 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist eine Entschuldigung dann, wenn sie so frühzeitig bei Gericht eingeht, dass der Termin noch verlegt und die zur Verhandlung geladenen Personen noch im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb umgeladen werden können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 8 W 69/15 -, juris m.w.N.).