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   OLG Rostock, 19.07.2005 - 3 W 53/05   

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https://dejure.org/2005,12464
OLG Rostock, 19.07.2005 - 3 W 53/05 (https://dejure.org/2005,12464)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.07.2005 - 3 W 53/05 (https://dejure.org/2005,12464)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 3 W 53/05 (https://dejure.org/2005,12464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verhängung von Ordnungsgeld nach formeller Beendigung der Verhandlung; Ungebührliches Verhalten; Schuldhafte Verletzung der Würde des Gerichts

  • Judicialis

    GVG § 178; ; GVG § 178 Abs. 1; ; GVG § 181 Abs. 1; ; GVG § 182; ; GKG § 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 178 Abs. 1 § 181 Abs. 1 § 182; GKG § 1 Nr. 1
    Absichtliches Zuschlagen der Tür des Sitzungssaales rechtfertigt die Verhängung eines Ordnungsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 199/04

    Ordnungsgeldbeschluss wegen Verletzung der Würde des Gerichts durch Zuschlagen

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.2005 - 3 W 53/05
    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, weil das Gerichtsverfassungsgesetz in § 1 Nr. 1 GKG nicht aufgeführt ist (KG, Beschluss vom 06. März 2000 - 1 AR 167/00- ; anders OLG Zweibrücken MDR 2005, 531).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04

    Vertragspartner eines Auftrags zur Reparatur eines Oldtimers; Wirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.2005 - 3 W 53/05
    Das durch § 182 GVG vorgeschriebene Protokoll schließt weitere Aufklärungsmaßnahmen aus (OLG Zweibrücken, MDR 2005, 532).
  • KG, 06.03.2000 - 4 Ws 44/00
    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.2005 - 3 W 53/05
    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, weil das Gerichtsverfassungsgesetz in § 1 Nr. 1 GKG nicht aufgeführt ist (KG, Beschluss vom 06. März 2000 - 1 AR 167/00- ; anders OLG Zweibrücken MDR 2005, 531).
  • OLG Koblenz, 18.05.2007 - 4 W 365/07

    Mündliche Verhandlung: Ordnungsgeldbeschluss wegen eines erhobenen Mittelfingers

    Da das Gerichtskostengesetz in § 1 Abs. 1 GKG das Gerichtsverfassungsgesetz nicht erwähnt, ergeht eine Beschwerde nach § 181 GVG gerichtsgebührenfrei (anschluss an KG v. 6.3.2000 - 1 AR 167/00; OLG Rostock OLGR Rostock 2006, 149; gegen OLG Zweibrücken MDR 2005, 531.

    Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht gerichtsgebührenfrei, weil das Gerichtsverfassungsgesetz in § 1 Nr. 1 GKG nicht aufgeführt ist (ebenso KG, Beschluss vom 6. März 2000 - 1 AR 167/00; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 3 W 53/05 = OLGR Rostock 2006, 149; anderer Ansicht OLG Zweibrücken, MDR 2005, 531).

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2016 - 11 W 75/16

    Ordnungsmittelbeschluss: Ungebühr bei Bezeichnung der Gegenseite in der

    Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Mai 2007 - 4 W 365/07, juris Rn. 7; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 3 W 53/05, juris Rn. 7; Kissel/Mayer, GVG 8. Aufl. § 181 Rn. 19).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14

    Ordnungsgeld; Verstöße gegen die Protokollierungspflicht; Zeitpunkt eines

    Die gesetzlich normierte Protokollierungspflicht schließt weitere Aufklärungsmaßnahmen aus (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 3 W 199/04 - NJW 2005, 611 f. = juris Rdnr. 3, m. w. N.; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 3 W 53/05 - juris Rdnr. 4, m. w. N.; Kissel/Mayer, a. a. O.).
  • OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 3 W 236/05

    Prozesskostenhilfe im Abschiebungshaftverfahren

    Vielmehr darf die Sicherungshaft nur dann nicht angeordnet werden, wenn von vornherein feststeht, dass die Abschiebung während der unter Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Haftzeit angeordneten Haft nicht durchgeführt werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschl. vom 08.03.2005 - 3 W 53/05 - OLG Hamm NVwZ 1995, 826, 827, zitiert nach Juris, m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14
    Die gesetzlich normierte Protokollierungspflicht schließt weitere Aufklärungsmaßnahmen aus (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 3 W 199/04 - NJW 2005, 611 f. = Rdnr. 3, m. w. N.; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 3 W 53/05 - Rdnr. 4, m. w. N.; Kissel/Mayer, a. a. O.).
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