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   OLG Brandenburg, 02.01.2006 - 3 W 57/05   

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https://dejure.org/2006,8588
OLG Brandenburg, 02.01.2006 - 3 W 57/05 (https://dejure.org/2006,8588)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.01.2006 - 3 W 57/05 (https://dejure.org/2006,8588)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Januar 2006 - 3 W 57/05 (https://dejure.org/2006,8588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 138 Abs. 1
    Zu den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller Überforderung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bürgschaft nicht sittenwidrig, wenn die Bank keine Kenntnis von den die Sittenwidrigkeit begründenden Tatsachen hat

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller Überforderung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bürgschaft nicht sittenwidrig, wenn die Bank keine Kenntnis von den die Sittenwidrigkeit begründenden Tatsachen hat -

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 1014
  • BB 2006, 800
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1997 - IX ZR 55/96

    Übernahme einer Bürgschaft durch den nichtehelichen Lebenspartner des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.01.2006 - 3 W 57/05
    Hält sich der von der Bank ausgehende Druck dagegen im Rahmen der berechtigten Wahrnehmung eigener Interessen, kann ihr schon ein objektiv unlauteres Handeln nicht vorgehalten werden (vgl. BGH NJW 1997, 1005 m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.01.2006 - 3 W 57/05
    Ihre Angaben in der Selbstauskunft vom 11.04.1996, deren Vollständigkeit und Richtigkeit die Beklagte der Klägerin gegenüber ausdrücklich schriftlich versichert hat (vgl. Bl. 68 d. GA), muss sie gegenüber der Klägerin gelten lassen, worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat (vgl. BGH NJW 2000, 1182).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98

    Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.01.2006 - 3 W 57/05
    Ein einkommensschwacher Bürge ist wirtschaftlich nicht krass überfordert, wenn er die gesamte Bürgschaftsschuld voraussichtlich durch Verwertung ihm gehörender Immobilien zu tilgen vermag (vgl. BGH NJW 2001, 2466).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 28/04

    Sittenwidrigkeit der Verbürgung des kraß überforderten Ehepartners für ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.01.2006 - 3 W 57/05
    In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich zu vermuten, dass er die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH NJW 2005, 971 m.w.N.).
  • LG Kiel, 23.01.2015 - 5 O 508/13

    Nichtigkeit des Darlehensvertrages wegen Sittenwidrigkeit aufgrund finanzieller

    Denn der Handelnde muss die Tatsachen, aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt, kennen oder sich ihnen bewusst oder grob fahrlässig verschließen (Brandenburgisches OLG WM 2006, 1014, zitiert nach juris, dort Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 05.03.2013 - 9 U 7/13

    Bürgschaft: Voraussetzungen eines Missverhältnisses zwischen Verpflichtungsumfang

    Der Bürge muss sich hieran festhalten lassen (so auch OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2008, Az. 4 U 6/07, zit. nach juris, Rn. 26; dasselbe, Beschluss vom 02.01.2006, Az. 3 W 57/05, zit. nach juris, Rn. 5; OLG Köln Urteil vom 11.07.2002; Az. 13 U 56/02, zit. nach juris, Rn. 11), auch an Angaben über die Werthaltigkeit seines Grundbesitzes (ebenso OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2004, 1 U 77/02, zit. nach juris, Rn. 21) .
  • OLG Frankfurt, 15.10.2008 - 23 U 11/07

    Krasse finanzielle Überforderung des Bürgen

    Eine solche krasse finanzielle Überforderung ist hingegen im Ergebnis selbst bei einem einkommensschwachen Bürgen nach gefestigter Rechtsprechung dann nicht gegeben, wenn der Wert des Grundbesitzes des Bürgen größer ist als die Bürgschaftsschuld (BGH NJW 2001, 2466; OLG Brandenburg WM 2006, 1014; OLG Köln WM 2005, 557; Palandt-Heinrichs, § 138 BGB, Rn 38 b), was hier der Fall ist.
  • OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 6/07

    Widerlegbare Vermutung zum Vorliegen einer sittenwidrigen privaten Bürgschaft -

    Der Beklagte hat unter ausdrücklicher Versicherung, alle Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben (vgl. Ziffer 12 der Selbstauskunft), den Grundstückswert des Hausgrundstücks ...steig mit 550.000,00 DM beziffert; hieran muss er sich festhalten lassen (ebenso 3. Zivilsenat Beschluss vom 2. Januar 2006 - 3 W 57/05; OLG Köln Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 U 56/02; OLG Dresden Urteil vom 19. Juli 2006 - 8 U 1380/05).
  • OLG Brandenburg, 01.10.2007 - 3 U 177/06

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftserklärung

    Hierauf darf die Bank vertrauen (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.1999 - KV ME 36/98 [richtig: IX ZR 36/98 - d. Red.] = NJW 2000, 1179; OLG Brandenburg, WM 2006, 1014).
  • AG Erfurt, 13.02.2013 - 5 C 2530/08

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen fehlender finanzieller Mittel

    Soweit die Klägerin schließlich wiederholt auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (WM 2003, S. 2039; ebenso wohl OLG Brandenburg WM 2006, S. 1014) verwiesen hat, wonach sich eine Bank grundsätzlich auf eine vorgelegte Selbstauskunft verlassen darf, vermag das erkennende Gericht dem aus o. g. Gründen nicht zu folgen.
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