Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 30.04.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.03.2007 - 3 W 58/07   

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https://dejure.org/2007,4538
OLG Hamburg, 26.03.2007 - 3 W 58/07 (https://dejure.org/2007,4538)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.03.2007 - 3 W 58/07 (https://dejure.org/2007,4538)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. März 2007 - 3 W 58/07 (https://dejure.org/2007,4538)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Belehren bei eBay: Klappe die ..."

    Die Widerrufsfrist bei Verbrauchergeschäften auf einer Internethandelsplattform (wie eBay) beträgt nicht vier Wochen, sondern stets einen Monat. Eine Belehrung, die dies nicht berücksichtigt entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.

  • openjur.de

    §§ 355, 312c BGB; §§ 8, 4, 3 UWG; § 1 BGB-InfoV

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Widerrufsfrist von 4 Wochen statt 1 Monat ist bereits wettbewerbswidrig

  • JurPC

    BGB § 312 c Abs. 1 Satz 1, 355 Abs. 2 Satz 2; BGB-InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 10; UWG §§ 8, 3, 4 Nr. 11
    Kein Bagatellfall bei Angabe einer 4-wöchigen statt 1-monatigen Widerrufsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Angabe einer unrichtigen Widerrufsfrist im Internetversandhandel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    EBay-Auktion -Widerrufsbelehrung von 4 Wochen ist wettbewerbswidrig

  • Judicialis

    BGB § 312 c Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 355 Abs. 2 Satz 2; ; BGB InfoV § 1 Abs. 1 Nr. 10; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Angabe einer unrichtigen Widerrufsfrist im Internetversandhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht - ein Monat, nicht vier Wochen! - eBay-Recht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vier Wochen sind kein Monat

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    4 Wochen statt 1 Monat Widerrufsfrist wettbewerbswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufsfrist von vier Wochen ist wettbewerbswidrig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.03.2007 - 3 W 58/07
    Dazu hat der BGH noch unter Geltung alten Rechts in der Entscheidung "Belehrungszusatz" (GRUR 02, 1085, 1088) ausgeführt, dass die Verwendung einer Widerrufserklärung, die nicht dem Deutlichkeitsgebot entspricht, wesentliche Belange der Verbraucher berührt.
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   OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 3 W 58/07   

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https://dejure.org/2008,35042
OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 3 W 58/07 (https://dejure.org/2008,35042)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2008 - 3 W 58/07 (https://dejure.org/2008,35042)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2008 - 3 W 58/07 (https://dejure.org/2008,35042)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 6 U 118/95

    Rücknahme der auf Grund eines Kreditvertrages gelieferten Sache durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 3 W 58/07
    Maßgeblich ist dabei der gegenüber dem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis, nicht etwa der Händlereinkaufspreis (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.11.1995 - 6 U 118/95 = NJW-RR 1996, 563; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 1988 m.w.N.).

    Maßgeblich ist dabei der gegenüber dem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis, nicht etwa der Händlereinkaufspreis (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.11.1995 - 6 U 118/95 = NJW-RR 1996, 563; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 1988 m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 207).

  • OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08

    Mietkaufvertrag: Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages über einen

    35 Eine Parallelität zum Leasingvertrag besteht auch insoweit, als grundsätzlich nach dem Händlerverkaufswert abzurechnen ist abzüglich bis zu 10 %; der Verkauf zum Händlereinkaufswert ist nur dann pflichtwidrig, wenn er weniger als 10 % unter dem Händlerverkaufspreis liegt (vgl. dazu Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet- Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rz 1988; Beckmann, Rz 236 f.; Reinking/Eggert, der Autokauf 9. Aufl. Rz 993 OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.4.2008, 3 W 58/07 sowie OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2006, 17 U 84/05; a.A. OLG Stuttgart ZMR 2007, 694 = OLGR Stuttgart 2007, 969 ff. allerdings zum Leasingvertrag).
  • LG Itzehoe, 24.05.2012 - 7 O 301/11

    Verbundener Darlehensvertrag: Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung über

    Eine Vereinbarung, wonach der Darlehensgeber eines verbundenen Darlehensgeschäfts dem Darlehensnehmer im Falle der Rücknahme des Fahrzeugs zur Verwertung den Händlereinkaufspreis ohne Mwst vergütet, ist nicht geeignet, die Rücktrittsfiktion des § 503 Abs. 2 (jetzt $508 Abs. 2 BGB auszuschließen. Denn damit ist nicht die Vergütung des gewöhnlichen Verkaufswerts vereinbart. Der gewöhnliche Verkaufswert im Fall des § 503 Abs. 2 S. 4 BGB wird nach § 813 Abs. 1 ZPO ermittelt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 30.04.2008, 3 W 58/07, BeckRS 08584).
  • LG Itzehoe, 11.11.2010 - 7 O 302/09

    Zur Rücktrittskiktion beim Verbraucherdarlehen, verbunden mit Pkw-Kauf

    Der gewöhnliche Verkaufswert im Fall des § 503 Abs. 2 S. 4 BGB wird nach § 813 Abs. 1 ZPO ermittelt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 30.04.2008, 3 W 58/07, BeckRS 08584).
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