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   OLG Hamburg, 03.04.2007 - 3 W 64/07   

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https://dejure.org/2007,2888
OLG Hamburg, 03.04.2007 - 3 W 64/07 (https://dejure.org/2007,2888)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.04.2007 - 3 W 64/07 (https://dejure.org/2007,2888)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. April 2007 - 3 W 64/07 (https://dejure.org/2007,2888)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Verstoß gegen Impressumspflichten - Die (soweit an sich gebotene) fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Handelsregisternummer i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 TMG stellt grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nur einen Bagatellverstoß dar.

  • openjur.de

    §§ 11, 8 UWG; § 5 TMG

  • webshoprecht.de

    Nur Internetangebote von Privaten und Idealvereinen sind von der Impressumspflicht ausgenommen

  • damm-legal.de

    Im Impressum fehlende Aufsichtsbehörde und Handelsregisternummer stellen keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß dar

  • aufrecht.de

    Impressum nach neuem TMG und das Merkmal "gegen Entgelt angebotene Telemedien"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendungsbereich der Impressumspflicht bei geschäftsmäßigen Telemediendiensten; Konkretisierung der Informationspflichten kommerzieller Telemediendienste; Auslegung des Kriteriums der nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung im Rahmen der Erheblichkeitsschwelle des § ...

  • kanzlei.biz

    Impressumsfehler

  • info-it-recht.de

    Impressum nach neuem TMG, insbesondere das Merkmal "gegen Entgelt angebotene Telemedien"

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; TMG § 5 Abs. 1 Nr. 3; ; TMG § 5 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beschränkung der Informationspflichten aus § 5 TMG auf kostenpflichtige Telemediendienste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nur Internetangebote von Privaten und Idealvereinen sind von der Impressumspflicht ausgenommen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Im Impressum fehlende Aufsichtsbehörde und Handelsregisternummer stellen keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß dar

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Impressumspflicht kann unter Bagatellgrenze fallen

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung von §5 TMG

  • heise.de (Rechtsprechungsübersicht, 09.05.2008)

    Neue Urteile zur Impressumspflicht für Internetangebote

  • heise.de (Pressebericht, 09.05.2008)

    Neue Urteile zur Impressumspflicht für Internetangebote

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Auslegung des Merkmals "in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien"

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Impressumspflicht kann unter Bagatellgrenze fallen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Künftig auch unbedeutende Fehler im Impressum abmahnbar?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auslegung des Merkmals "in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien"

  • 123recht.net (Kurzinformation, 4.6.2008)

    Impressum einer Webseite // Welche Internetangebote brauchen überhaupt ein Impressum?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 112
  • afp 2008, 511
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 23.11.2017 - 23 U 124/14

    Impressumspflicht für Diensteanbieter im Internet: Angabe einer mit automatisch

    Somit ist die Norm dahingehend auszulegen, dass sämtliche kommerziellen Telemediendienste den Anforderungen des § 5 TMG unterliegen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 03. April 2007 - 3 W 64/07 Rn. 7).
  • LG Freiburg, 04.11.2013 - 12 O 83/13

    Angebot auf Facebook, Einmaliges Glück - Wettbewerbsverstoß: Verantwortlichkeit

    Zu den hiervon erfassten Telemedien (vergleiche § 1 Abs. 1 TMG) gehören die hier beworbenen elektronisch beworbenen Angebote (vergleiche OLG Hamburg OLGR 2008, 912; OLG Frankfurt OLGR 2007, 457).
  • LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13

    Zur Kommunikation über eine im Impressum angegebene E-Mail-Adresse

    Das OLG Hamburg führt in dem Beschluss vom 3.4.2007 -3 W 64/07 - Rz. 7, zitiert nach juris, zutreffend aus, dass dieses Normelement den Anwendungsbereich des § 5 TMG nicht auf kostenpflichtige Telemediendienste beschränkt, vielmehr die Entstehungsgeschichte der Norm zeigt, dass mit diesem Tatbestandselement lediglich lnternetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, mithin nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht ausgenommen werden sollten.
  • OLG Frankfurt, 28.04.2016 - 6 U 214/15

    Verfügungsgrund: Selbstwiderlegung durch Zuwarten; Wettbewerbsverstoß:

    Die Benennung ermöglicht es ihm, dort nachzufragen, ob der Telediensteanbieter eine Erlaubnis für die von ihm angebotenen Leistungen erhalten hat, bzw. ob er sich nachträglich als unzuverlässig erwiesen hat (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 3.4.2007 - 3 W 64/07, Rn. 8 - juris).
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