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OLG Hamburg, 05.06.2014 - 3 W 64/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 824 BGB, § 1004 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr 8 UWG, § 8 Abs 1 UWG
Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch bei unwahrer Online-Berichterstattung über Abmahnungen ohne Namensnennung - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Eine falsche Online-Berichterstattung kann wettbewerbswidrig sein
- kanzlei.biz
Unwahre Online-Berichterstattung über Abmahnungen wettbewerbswidrig
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch bei fehlerhaftem Online-Bericht über P2P-Abmahnung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.04.2014 - 315 O 127/14
- OLG Hamburg, 05.06.2014 - 3 W 64/14
Papierfundstellen
- MMR 2014, 670
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Inhaber des …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2014 - 3 W 64/14
Der BGH hat etwa in der von der Antragstellerin in der Beschwerde angeführten Entscheidung (GRUR 1989, 222 ff. - Filmbesprechung), in der es um die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Belange eines Filmverleihers durch eine falsche, weil einen anderen Film betreffende, Filmbesprechung ging, angenommen, dass der exklusiv nutzungsberechtigte Filmverleiher aufgrund abgeschlossener Filmvorführungsverträge oder anhand von Spielplänen der Filmtheater, die den Filmverleiher erkennen ließen, hinreichend identifizierbar war. - BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99
Hormonersatztherapie
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2014 - 3 W 64/14
Ausreichend ist die mittelbare Erkennbarkeit des die jeweilige Ware herstellenden oder vertreibenden Unternehmens, etwa anhand - wie hier - der Warenbezeichnung oder z.B. der Wirkstoffzusammensetzung eines Arzneimittels (vgl. BGH WRP 2002, 828, juris-Rn. 25 - Hormonersatztherapie; Erkennbarkeit aufgrund der Wirkstoffzusammensetzung). - OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 6 U 6/08
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche eines Kaskoversicherers gegen eine …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2014 - 3 W 64/14
Bei den mitbewerberbezogenen Verhaltensnormen des § 4 Nr. 7-10 UWG handelt es sich um Normen, die den Schutz eines Unternehmens vor bestimmten Maßnahmen des Behinderungswettbewerbs bezwecken; daher kann eine unlautere Behinderung auch dann eintreten, wenn der betroffene Unternehmer nicht auf demselben relevanten Markt tätig ist wie der handelnde Unternehmer (…vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., Rn. 101 und 108 zu § 2 UWG; a.A. OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 140 f., das dann allerdings §§ 823 Abs. 1, 824 BGB prüft). - OLG Hamburg, 03.04.2013 - 3 W 18/13
Wettbewerbsrechtliche Streitigkeit: Streitwertbemessung bei einer gegen eine …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2014 - 3 W 64/14
Der Senat geht nach seiner Rechtsprechung davon aus, dass eine gesamtschuldnerische Haftung wegen etwaiger Unterlassungsansprüche gegen eine juristische und eine natürliche Person nicht in Betracht kommt, weshalb auch die Streitwerte für jeden Schuldner gesondert festzusetzen sind (vgl. Senat vom 3.4.2013, WRP 2013, 1674).