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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 25.03.2003 - 3 W 7/03   

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https://dejure.org/2003,8066
OLG Bremen, 25.03.2003 - 3 W 7/03 (https://dejure.org/2003,8066)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25.03.2003 - 3 W 7/03 (https://dejure.org/2003,8066)
OLG Bremen, Entscheidung vom 25. März 2003 - 3 W 7/03 (https://dejure.org/2003,8066)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichung von der in § 269 Abs. 3 S. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) enthaltenen Regelung durch einen gerichtlichen Vergleich; Anfallen der Vergleichsgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO); Ermäßigungstatbestand des § 32 Abs. 2 ...

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite einer Vereinbarung der Parteien über Tragung der Kosten des Rechtsstreits in einem außergerichtlichen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 15.03.1988 - 1 WF 4349/87
    Auszug aus OLG Bremen, 25.03.2003 - 3 W 7/03
    Mit der Tätigkeit des Vergleichsabschlusses im Termin ist das Betreiben des Geschäfts i.S.v. § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO zwangsläufig verbunden (KG MDR 88, 787).
  • OLG Bremen, 03.12.1991 - 2 W 105/91

    Entstehung einer Vergleichsgebühr und einer Prozessgebühr eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Bremen, 25.03.2003 - 3 W 7/03
    Sinn und Zweck dieser Vorschrift bestehen darin, dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit bezüglich der in einen Vergleich einbezogenen Ansprüche, die nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, wenigstens eine halbe Prozessgebühr zukommen zu lassen (Beschluss des 2. Senats vom 3. Dezember 1991 - 2 W 105/91 -, JurBüro 92, 97, 98; OLG Karlsruhe JurBüro 94, 672).
  • OLG Naumburg, 25.06.2010 - 2 W 59/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in einen

    Für einen Verfahrensauftrag genügt es, dass auch über nirgendwo rechtshängige Ansprüche eine Einigung erreicht werden soll, wenn nur von vornherein die Absicht besteht, diese im Erfolgsfall bei Gericht protokollieren oder gemäß § 278 Abs. 6 ZPO feststellen zu lassen (s. Müller-Rabe in Gerold/ Schmidt, RVG, 19. Aufl., 3100 VV, Rdn. 20; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl, VV 3100, Rdn. 45; vgl. auch OLG Bremen, Beschluss v. 25.03.2003 - Az.: 3 W 7/03 -, MDR 2003, 1142, 1143).
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   OVG Saarland, 21.03.2003 - 3 W 7/03   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umschulung in eine Sonderschule; Sonderpädagogischer Förderungsbedarf; Recht auf richtige Erziehung

  • Judicialis

    VwGO § 146 I; ; SchPG § 6 II; ; SchoG § 4 IV Nr. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 3 W 7/03   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.03.2003 - 3 W 7/03 (https://dejure.org/2003,30339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. März 2003 - 3 W 7/03 (https://dejure.org/2003,30339)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 27.04.2023 - 4 U 88/21

    Ansprüche auf Löschung einer Gesamtgrundschuld unter Miteigentümern; Verjährung

    Der Streitwert einer (isolierten) Klage auf Herausgabe des Grundschuldbriefs bemisst sich grundsätzlich nach dessen Nennwert (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.03.2003 - 3 W 7/03 -, juris) bzw. gem. § 3 ZPO nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Verfügungsgewalt über das Dokument (OLG Köln VersR 1992, 256; BeckOK ZPO/Wendtland, 43. Ed. 1.12.2021, § 6 Rn. 5; Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl. 2021, ZPO § 3 Rn. 23 Stichwort "Herausgabe"; Herget in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 6 Rn. 6).
  • LG Münster, 18.05.2018 - 8 O 298/16

    Beanspruchng der Vorlage des Grundschuldbriefs beim Grundbuchamt

    Der Streitwert wird dem Nennwert des streitgegenständlichen Grundschuldbriefs entsprechend (s. OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 31.03.2003 - 3 W 7/03) auf 100.000 EUR festgesetzt, wobei auch hier § 45 Abs. 1 S. 3 GKG Anwendung findet.
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