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OLG Bamberg, 12.02.1990 - 3 W 7/90 |
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Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit …
Nach einer Auffassung (vgl. etwa OLG Bamberg, JurBüro 1990, 732; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1984, 1083, 1084) reicht es für die Erstattungsfähigkeit nicht aus, dass das Privatgutachten eingeholt worden ist, um ein gerichtliches Sachverständigengutachten zu widerlegen; erstattungsfähig sollen diese Kosten des Privatgutachtens nur dann sein, wenn der Rechtsstreit durch die Vorlage des Gutachtens nachweislich gefördert worden sei, insbesondere der Verlauf des Rechtsstreits zugunsten der vorlegenden Partei beeinflusst worden ist. - BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12
Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
(1) Der früher teilweise vertretenen Auffassung, die Vorlage des Gutachtens sei schon deshalb erforderlich, weil die Kosten nur dann erstattungsfähig seien, wenn das Gutachten den Verlauf des Rechtsstreits zugunsten der das Privatgutachten vorlegenden Partei beeinflusst habe (vgl. etwa OLG Bamberg, JurBüro 1990, 732; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1984, 1083, 1084), ist der Senat entgegengetreten. - BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10
Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 …
Zwar wird diese Rechtsauffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung durchaus vertreten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 12. Februar 1990 - 3 W 7/90 -, JurBüro 1990, S. 293), andere Oberlandesgerichte hingegen machen eine Beeinflussung des Prozesses zu Gunsten der vorlegenden Partei nicht zur Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 16. August 2001 - 23 W 290/01 -, RPfleger 2001, S. 616; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 8. Februar 1988 - 5 W 27/88 -, JurBüro 1998, S. 1360 f.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 8 W 265/07 -, juris, Rn. 16; wohl auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 8. Dezember 1983 - 6 W 126/83 -, JurBüro 1984, S. 1083).
- OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08
Ohne Anlass keine Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten
Weitere Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines während eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens ist aber ferner, dass das Gutachten im Rechtsstreit vorgelegt wird (OLG München, NJW-RR 1995, 1470) oder wenigstens den Rechtsstreit beeinflusst (OLG Bamberg, JurBüro 1990, 732; OLG Frankfurt/Main, JurBüro 1984, 1083; AnwBl. 1987, 149); eine Erstattungsfähigkeit wird ferner bejaht, wenn das Gericht eine Substantiierung verlangt hat, die ohne gutachterliche Hilfe nicht möglich ist (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 255). - KG, 14.04.2010 - 27 W 128/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten …
Auf das Ergebnis der Beweiswürdigung des Gerichts kommt es nicht an (KG, Beschluss v. 03.01.2008 - 1 W 537/07 - vgl. auch Beschluss v. 28.05.1993 - 1 W 6325/92; vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 10.01.2008 - 4 W 148/07; OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.11.2001 - 8 W 481/01; so entsprechend auch OLG Koblenz, Beschluss v. 04.04.1991 - 14 W 166/91; vgl. OLG Bamberg, Beschluss v. 12.02.1990 - 3 W 7/90; OLG Frankfurt, Beschluss v. 08.12.1983 - 6 W 126/83; alles zitiert nach juris). - LG Frankenthal, 21.02.2011 - 1 T 301/10
Erstattungsfähigkeit von im Laufe eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachten
Eine Erstattung kann daher nur dann in Betracht kommen, wenn das im Rechtsstreit vorgelegte Gutachten den Verlauf des Rechtsstreits zu Gunsten der das Privatgutachten vorlegenden Partei beeinflusst hat (OLG Bamberg, JurBüro 1990, 732 ; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1984, 1083). - OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten
Der Rechtsstreit sei nicht beeinflusst worden (OLG Bamberg JurBüro 1990, 732).