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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.10.2012 - 3 W 72/12   

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https://dejure.org/2012,35567
OLG Hamburg, 26.10.2012 - 3 W 72/12 (https://dejure.org/2012,35567)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.10.2012 - 3 W 72/12 (https://dejure.org/2012,35567)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 3 W 72/12 (https://dejure.org/2012,35567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Kostentragung bei verspäteter Erklärung der Erledigung

  • Justiz Hamburg

    § 12 Abs 2 UWG, § 91a ZPO
    Kostenentscheidung bei Erledigung: Wiederholungsgefahr bei irreführender Werbebroschüre; verspätete Erledigungserklärung eines Antragstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehren des Verbots einer konkreten Verletzungsform durch Begründung des Antrags mit mehreren tatsächlichen Irreführungsaspekten bzgl. der Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung gem. § 12 Abs. 1 UWG (hier: Präparat zur HPV-Impfung und Schutz vor Zervix-Karzinom)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2; ZPO § 91a
    Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung im gewerblichen Rechtsschutz hinsichtlich mehrerer Irreführungsaspekte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verspätete Erledigungserklärung des Antragstellers kann sich kostenrechtlich nachteilig auswirken

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2012 - 3 W 72/12
    Die durch eine Verletzungshandlung begründete Wiederholungsgefahr besteht nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern erstreckt sich auch auf die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleichartiger Verletzungshandlungen (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42- Erinnerungswerbung im Internet; BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 55 - Internet-Versteigerung III).

    Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, die auf die konkrete Verletzungsform bezogen ist, erstreckt sich - soweit nicht anderweitige Anhaltspunkte bestehen - ebenso wie ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes gerichtliches Verbot (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet) nicht nur auf identische, sondern auch auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der Verletzungshandlung aufweisen (BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1998, 483, 485 - Der Media-Markt packt aus).

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2012 - 3 W 72/12
    Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, die auf die konkrete Verletzungsform bezogen ist, erstreckt sich - soweit nicht anderweitige Anhaltspunkte bestehen - ebenso wie ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes gerichtliches Verbot (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet) nicht nur auf identische, sondern auch auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der Verletzungshandlung aufweisen (BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1998, 483, 485 - Der Media-Markt packt aus).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2012 - 3 W 72/12
    Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, die auf die konkrete Verletzungsform bezogen ist, erstreckt sich - soweit nicht anderweitige Anhaltspunkte bestehen - ebenso wie ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes gerichtliches Verbot (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet) nicht nur auf identische, sondern auch auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der Verletzungshandlung aufweisen (BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1998, 483, 485 - Der Media-Markt packt aus).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2012 - 3 W 72/12
    Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, die auf die konkrete Verletzungsform bezogen ist, erstreckt sich - soweit nicht anderweitige Anhaltspunkte bestehen - ebenso wie ein auf die konkrete Verletzungsform beschränktes gerichtliches Verbot (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42 - Erinnerungswerbung im Internet) nicht nur auf identische, sondern auch auf alle Handlungen, die gleichfalls das Charakteristische der Verletzungshandlung aufweisen (BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II; BGH, GRUR 1998, 483, 485 - Der Media-Markt packt aus).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2012 - 3 W 72/12
    In einer als Rechtsverteidigung gekennzeichneten Darlegung ist allenfalls dann eine anspruchsauslösende Rechtsberühmung zu sehen, wenn nicht nur der eigene Rechtsstandpunkt vertreten wird, um sich die bloße Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offenzuhalten, sondern den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falls auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (BGH GRUR 2011, 1038 Rn. - Stiftparfum; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2012 - 3 W 72/12
    Die durch eine Verletzungshandlung begründete Wiederholungsgefahr besteht nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern erstreckt sich auch auf die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleichartiger Verletzungshandlungen (BGH, GRUR 2010, 749, 753 Rn. 42- Erinnerungswerbung im Internet; BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 55 - Internet-Versteigerung III).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2012 - 3 W 72/12
    Diese Vorgehensweise ist zulässig, weil es sich - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGH GRUR 2012, 184 - Branchenbuch Berg) - bei dem Angriff auf eine konkrete Verletzungsform auch dann um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, wenn zur Begründung des Verbotsantrags mehrere tatsächliche Irreführungsgesichtspunkte angeführt werden.
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2012 - 3 W 72/12
    In einer als Rechtsverteidigung gekennzeichneten Darlegung ist allenfalls dann eine anspruchsauslösende Rechtsberühmung zu sehen, wenn nicht nur der eigene Rechtsstandpunkt vertreten wird, um sich die bloße Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offenzuhalten, sondern den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falls auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (BGH GRUR 2011, 1038 Rn. - Stiftparfum; GRUR 2001, 1174, 1175 - Berühmungsaufgabe).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2011 - 6 U 209/10

    Rechtsschutzbedürfnis für weitere Unterlassungsverfügung; verspätete

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.10.2012 - 3 W 72/12
    Zum anderen jedoch kann im Rahmen der Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO die verspätete Abgabe der Erledigungserklärung des Gläubigers mit dem Ergebnis zu berücksichtigen sein, dass dieser an Kosten zu beteiligen ist, die durch zwischenzeitliche weitere Verfahrensschritte ausgelöst wurden und bei rechtzeitiger Erledigungserklärung hätten vermieden werden können (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 24.1.2011, Az. 6 U 209/10).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 23/21

    Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen der Kostengrundentscheidung

    Für den Fall einer verspäteten Erledigungserklärung erstreckt sich im Rahmen des "billigen Ermessens" nach § 91a ZPO eine "Billigkeitskorrektur" der grundsätzlich an den hypothetischen Erfolgsaussichten nach § 91 ZPO auszurichtenden Kostenverteilung nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur nur auf die Kosten, die durch das Prozessverhalten der Partei zusätzlich verursacht worden sind ("Mehrkosten": BGH, Beschl. v. 19.06.2007 - KVR 23/98 -, Rn. 11; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 24.01.2011 - 6 U 209/10 - Beschl. v. 19.12.2016 - 6 U 185/16 - [Verteilung nach Instanzen]; OLG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2012 - 3 W 72/12, Rn. 16-18; KG, Beschl. v. 26.02.2018 - 8 W 2/18 -, Rn. 14; "zusätzliche" Kosten: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.06.2015 - 9 W 88/15 -, Rn. 5; "die Kosten, die nur infolge der verspäteten Erledigungserklärung angefallen sind": OLG München, Urt. v. 08.07.1992 - 27 U 822/91 - OLG Koblenz, Beschl. v. 28.03.1996 - 5 U 819/95 - "hierdurch entstehende weitere Kosten": OLG Rostock, Beschl. v. 31.05.2006 - 3 W 36/06 -, Rn. 5-7; "[s]oweit infolge der verzögerten Abgabe der Erledigungserklärung vorwerfbar zusätzliche Verfahrenskosten entstanden sind": BVerwG, Beschl. v. 29.09.1988 - 7 B 185/87 -, Rn. 7; "zusätzliche" Kosten: Althammer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 91a ZPO, Rn. 25; "Mehrkosten": Jaspersen, in: BeckOK ZPO, hg.
  • OLG Schleswig, 23.06.2015 - 9 W 88/15

    Kostenentscheidung bei verspäteter Abgabe der Erledigungserklärung

    In Literatur und Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Kostenentscheidung nach Billigkeit auch die Entstehung zusätzlicher Kosten bei einer verspäteten Abgabe der Erledigungserklärung zu berücksichtigen ist (vgl. nur OLG Koblenz, Beschluss vom 28. März 1996 - 5 U 819/95, BeckRS 1997, 00685, Rn. 27 ff.; OLG Rostock, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 3 W 36/06, NJOZ 2006, 2563 f.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24. Januar 2011 - 6 U 209/10, BeckRS 2012, 15967; LG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2011 - 6 O 185/11, BeckRS 2011, 21284; OLG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 3 W 72/12, BeckRS 2012, 23068; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVR 23/98, BeckRS 2007, 65049, Rn.11 m.w.Nachw.; ähnlich zur Bemessung der Terminsgebühr BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09, MDR 2010, 1342; Vollkommer, in Zöller, ZPO 30. Auflage 2014, § 91a Rn. 25 aE; Jaspersen / Wache, in Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO , Stand 1. März 2015, § 91a Rn. 31.14).
  • OLG Bremen, 26.01.2015 - 2 W 61/14

    Beseitigung des Rechtsschutzbedürfnisses im gewerblichen Rechtsschutz durch

    Auch in den von der Beklagten zitierten Fällen OLG Hamburg (Beschl. v. 26.10.2012 - 3 W 72/12 -) sowie OLG Frankfurt/M. (Beschl. v. 24.01.2011 - 6 U 209/10) war die Erledigung jeweils nach Unterwerfungserklärungen eingetreten; im Falle des OLG München (Urt. v. 02.08.2012 - 6 U 1645/12) haben die Parteien das Verfügungsverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt, nachdem zwischen ihnen ein das Unterlassungsgebot zusprechendes Urteil in der Hauptsache ergangen war.
  • LG Ulm, 17.12.2012 - 10 O 90/12

    Unterlassen von Werbung mit registrierten homöopathischen Arzneimitteln mit der

    Das ist aber die konkrete Verletzungsform, die nach dem Unterlassungsvertrag zu unterlassen ist und die strafbewehrt ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2012, 3 W 72/12 , Tz. 13 und 14).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - I-3 W 72/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26273
OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - I-3 W 72/12 (https://dejure.org/2012,26273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2012 - I-3 W 72/12 (https://dejure.org/2012,26273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2012 - I-3 W 72/12 (https://dejure.org/2012,26273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 2 O 348/11
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - I-3 W 72/12
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 3 W 72/12
    Insbesondere darf eine Unterinstanz - hier das Landgericht - die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine schwierige entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht geklärt ist und es angebracht erscheint, dass eine höhere Instanz sich mit ihr befasst (BVerfG FamRZ 2007, S. 1876 f.; BVerfG NJW 2008, S. 1060 ff.).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 3 W 72/12
    Insbesondere darf eine Unterinstanz - hier das Landgericht - die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine schwierige entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht geklärt ist und es angebracht erscheint, dass eine höhere Instanz sich mit ihr befasst (BVerfG FamRZ 2007, S. 1876 f.; BVerfG NJW 2008, S. 1060 ff.).
  • BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 3 W 72/12
    Es tritt hinzu, dass angesichts der jetzigen Entscheidung BGH NJW 2012, S. 1065 f. zweifelhaft geworden ist, ob an der zuvor dargestellten herrschenden Meinung jedenfalls für den Bereich der - hier in Rede stehenden - Haustürgeschäfte festgehalten werden kann; dies bedürfte eingehender Betrachtung (ablehnend möglicherweise Staudinger - Kessal-Wulf a.a.O., Rdnr. 31).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99

    "Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 3 W 72/12
    Die vom Bundesgerichtshof (in: NJW 2002, S. 2391 ff.) vertretene Auffassung zu § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F., es genüge, wenn dem Verbraucher die Postfachanschrift mitgeteilt werde, war nach herrschender Meinung durch § 14 Abs. 1 und 4 BGB-InfoV a.F. überholt gewesen, denn danach musste die Widerrufsbelehrung die ladungsfähige Anschrift angeben (Staudinger-Kaiser, BGB, Neubearb. 2004, § 355 Rdnr. 34 sowie Neubearb. 2012, § 360 Rdnr. 23; eingehend OLG Saarbrücken, Urteil vom 12. August 2010 in Sachen 8 U 347/09).
  • OLG Saarbrücken, 12.08.2010 - 8 U 347/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Angabe der Postfachanschrift in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 3 W 72/12
    Die vom Bundesgerichtshof (in: NJW 2002, S. 2391 ff.) vertretene Auffassung zu § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F., es genüge, wenn dem Verbraucher die Postfachanschrift mitgeteilt werde, war nach herrschender Meinung durch § 14 Abs. 1 und 4 BGB-InfoV a.F. überholt gewesen, denn danach musste die Widerrufsbelehrung die ladungsfähige Anschrift angeben (Staudinger-Kaiser, BGB, Neubearb. 2004, § 355 Rdnr. 34 sowie Neubearb. 2012, § 360 Rdnr. 23; eingehend OLG Saarbrücken, Urteil vom 12. August 2010 in Sachen 8 U 347/09).
  • OLG Celle, 21.05.2015 - 13 U 38/14

    Vorausetzungen der Gesetzlichkeitsfiktion bei Benutzung der Musterbelehrung gem.

    in: Staudinger (2004) § 355 Rn. 34; wohl auch: Palandt/Grüneberg, 68. Aufl., § 355 Rn. 14; a. A.: OLG Koblenz, Urteil vom 21. Juli 2005, juris Tz. 33 ff.; Staudinger/Kessal-Wulf (2012) § 495 Rn. 31; offen gelassen von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2012 - 3 W 72/12, juris Tz. 15 ff.).
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