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   OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07   

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https://dejure.org/2007,10715
OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07 (https://dejure.org/2007,10715)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.02.2007 - 3 W 77/07 (https://dejure.org/2007,10715)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07 (https://dejure.org/2007,10715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der einem Betreuer gegenüber der Staatskasse zustehenden Betreuervergütung im Fall eines zunächst bemittelten Betreuten; Berücksichtigung der Mittellosigkeit des Betreuten zur Zeit der abzurechnenden Betreuung; Ermittlung der finanziellen Verhältnisse des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung der Mittellosigkeit

  • Judicialis

    VBVG § 1 Abs. 2 S. 2; ; VBVG § 4 Abs. 1 S. 1; ; VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berechnung des Vergütungsanspruchs des Betreuers gegenüber Staatskasse

Besprechungen u.ä.

  • bdb-ev.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Betreuung - Bestimmung der Mittellosigkeit

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1954 - V ZB 21/54

    Vertragshilfe. Maßgebender Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07
    Das erklärt sich mit der allgemein anerkannten Erkenntnis, dass bei Fehlen abweichender gesetzlicher Vorgaben stets die Verhältnisse zur Zeit der letzten Tatsacheninstanz maßgeblich sind (BGHZ 14, 398, 400).
  • LG Koblenz, 14.02.2006 - 2 T 32/06
    Auszug aus OLG Dresden, 22.02.2007 - 3 W 77/07
    Das ist, anders als Deinert (FamRZ 2006, 971) meint, kein Widerspruch.
  • OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07

    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

    Ob dies auch für die Höhe der anzusetzenden Stunden gilt, bleibt unentschieden (a. A. für den Fall der Festsetzung gegen die Staatskasse OLG Dresden Beschluss vom 19.2.2007 - 3 W 77/07).

    Durch das ab 1.7.2005 geltende 2. BtÄndG ist insoweit keine Änderung eingetreten (ebenso OLG Dresden Beschluss vom 19.2.2007 - 3 W 77/07).

    Deshalb war hier nicht zu entscheiden, ob die im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung vorhandenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse auch für die Bemessung der nach § 5 VBVG anzusetzenden Zeiten im Fall der Festsetzung gegen die Staatskasse maßgebend sind (verneinend OLG Dresden Beschluss vom 19.2.2007 aaO).

  • OLG Frankfurt, 15.04.2008 - 20 W 37/08

    Festsetzung der Berufsbetreuervergütung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Mangels einer diesbezüglichen abweichenden Regelung in den durch das 2. BtÄntG zum 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Vorschriften des VBVG ist für die Bestimmung des Vergütungsschuldners wie bereits nach vorherigem alten Recht auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz maßgeblichen Verhältnisse abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1289; OLG Schleswig FGPrax 05, 161; OLG Zweibrücken FGPrax 05, 264; OLG München BtPrax 2007, 131; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 3 W 77/07; Brandenburgisches OLG Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07 dok bei Juris; OLG Frankfurt am Main FamRZ 2001, 1098 und Beschluss vom 18. Dezember 2007, 20 W 314/07).

    Der Senat vertritt mit dem Brandenburgischen OLG (Beschluss vom 30. Juli 2007 - 11 Wx 14/07) sowie dem OLG Dresden (Beschluss vom 19. Februar 2007 - 3 W 77/07) und dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Beschluss vom 15. August 2007 - 2 Wx 85/07 = OLGR Hamburg 2008, 201) die Auffassung, dass zur Bestimmung der Vergütungshöhe gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 VBVG auf die jeweiligen Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Betroffenen während des Abrechnungszeitraumes abzustellen ist (vgl auch Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 5 VBVG Rn. 7; Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., Anh. zu § 1836 VBVG § 5 Rn. 6; Zimmermann FamRZ 2006, 1802/1806).

  • OLG München, 18.09.2008 - 33 Wx 100/08

    Betreuervergütung: Höhe des Stundenansatzes bei während des Abrechnungszeitraums

    (1) Zwar stehen die Entscheidungen des OLG Dresden vom 19.2.2007 - 3 W 77/07 (BtPrax 2007, 256), des OLG Hamburg vom 15.8.2007 - 2 Wx 85/07 (OLGR Hamburg 2008, 201 = FamRZ 2008, 91) und des OLG Frankfurt vom 15.4.2008 (aaO.) der Rechtsaufassung des Senats nicht entgegen.
  • OLG Brandenburg, 30.07.2007 - 11 Wx 14/07

    Betreuungsrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Vergütungshöhe

    Das Landgericht steht damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Dresden (Beschluss vom 19. Februar 2007; 3 W 77/07), der der Senat folgt.
  • OLG Dresden, 05.11.2007 - 3 W 1246/07

    Betreuervergütung: Stundensätze des § 5 VBVG unabhängig vom tatsächlichen

    Ist wie vorliegend Beschwerde eingelegt worden, sind gemäß § 23 FGG die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der landgerichtlichen Entscheidung maßgeblich (OLG München, Beschluss vom 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 [zitiert nach juris] m.w.N.; Senatsentscheid vom 22.02.2007 -3 W 77/07).
  • OLG Hamburg, 15.08.2007 - 2 Wx 85/07

    Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Tatsachenfeststellung für die

    Wenn der Rechtsausschuss daneben als weiteres Motiv die Schonung der Staatskasse nennt, so betrifft dieses den Regelfall, dass der Betreute sowohl im Betreuungszeitraum wie auch zum Zeitpunkt der Vergütungsfestsetzung vermögenslos ist, lässt aber keine Auslegung dahingehend zu, dass immer dann, wenn die Vergütung aus der Staatskasse zu leisten ist, die geringeren Stundenansätze des § 5 Abs. 2 VBVG maßgeblich sein sollen (vgl. Brandenburgisches OLG a.a.O. sowie im Ergebnis auch OLG Dresden, Beschluss vom 19.2.2007 zum Az. 3 W 77/07 und LG München a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07

    Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betroffenen ; Vergütung und

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  • OLG Dresden, 06.11.2007 - 3 W 1196/07
    Ist wie vorliegend Beschwerde eingelegt worden, sind gemäß § 23 FGG die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Erlasses der landgerichtlichen Entscheidung maßgeblich (OLG München, Beschluss vom 04.04.2007 - 33 Wx 209/06 [zitiert nach juris] m.w.N.; Senatsentscheid vom 22.02.2007 - 3 W 77/07).
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