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   OLG Zweibrücken, 16.09.1983 - 3 W 79/83   

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https://dejure.org/1983,3317
OLG Zweibrücken, 16.09.1983 - 3 W 79/83 (https://dejure.org/1983,3317)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.09.1983 - 3 W 79/83 (https://dejure.org/1983,3317)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. September 1983 - 3 W 79/83 (https://dejure.org/1983,3317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elterliches Recht der Vornamensgebung als Bestandteil der Personensorge für das Kind; Einschränkbarkeit des elterlichen Rechts auf Vornamensgebung durch die Rechtsstellung des materiell Betroffenen sowie der mit der Vornamensgebung verbundenen öffentlichen Belange; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vornamensgebung: Philipp Pumuckl ist zulässig!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1360
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78

    Ausländische Vornamen für Knaben

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.1983 - 3 W 79/83
    Das Kind kann so gesehen einen Namen beanspruchen, der geeignet ist, eine Person als solche zu bestimmen und der das Geschlecht des Namensträgers ohne weiteres erkennbar angibt (vgl. BGHZ 73, 239 ff).

    Dies gilt in aller Regel auch dann, wenn das Kind mehrere Vornamen tragen soll (vgl. BGHZ 73, 239 ff; Diederichsen aaO S. 706 f (zu IV) m.w.N.).

    Ob neben diesen Regelungsgesichtspunkten die "allgemeine Sitte und rechte Ordnung" das Namensgebungsrecht der Eltern beschränkt (vgl. BGHZ 29, 256, 259 [BGH 04.02.1959 - IV ZR 151/58] ; 73, 239, 241) [BGH 17.01.1979 - IV ZB 39/78] oder ob nicht bereits das Persönlichkeitsrecht des Kindes die Eltern daran hindert, dem Kind "willkürliche oder ganz ungebräuchliche oder zur Kennzeichnung ihrer Träger ungeeignete Bezeichnungen" beizulegen, kann dahinstehen.

    "Pumuckl" kann daher allenfalls ein geschlechtsneutraler Vorname sein, dessen Verwendung zusammen mit dem eindeutig männlichen Vornamen "Philipp" zulässig ist (vgl. BGHZ 73, 239 (242) [BGH 17.01.1979 - IV ZB 39/78] ).

  • BGH, 04.02.1959 - IV ZR 151/58

    Ostfriesische Familiennamen als Vornamen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.1983 - 3 W 79/83
    Ob neben diesen Regelungsgesichtspunkten die "allgemeine Sitte und rechte Ordnung" das Namensgebungsrecht der Eltern beschränkt (vgl. BGHZ 29, 256, 259 [BGH 04.02.1959 - IV ZR 151/58] ; 73, 239, 241) [BGH 17.01.1979 - IV ZB 39/78] oder ob nicht bereits das Persönlichkeitsrecht des Kindes die Eltern daran hindert, dem Kind "willkürliche oder ganz ungebräuchliche oder zur Kennzeichnung ihrer Träger ungeeignete Bezeichnungen" beizulegen, kann dahinstehen.
  • OLG Bremen, 20.06.2014 - 1 W 19/14

    Zulässigkeit des Vornamens "Waldmeister"

    Namen können nicht nur erteilt, sondern nach verbreiteter Auffassung als sprachliche Kennzeichnung einer Person auch erfunden werden (vgl. nur Hepting, Deutsches und Internationales Familienrecht im Personenstandsrecht, 1. Auflage 2010, Rn. IV 392; a.A. noch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.09.1983 - 3 W 79/83, NJW 1984, 1360).
  • OLG Schleswig, 13.08.2003 - 2 W 110/03

    Erteilung des Vornamens "Emelie-Extra" für ein Mädchen

    Vielmehr ist die Wahl des Vornamens grundsätzlich frei und nur insoweit beschränkt, als diese nicht der Individualisierungsfunktion der Namensgebung selbst und im Übrigen der allgemeinen Sitte und Ordnung (BGHZ 29, 256, 259; 30, 132, 134 ff.; 73, 239, 241) oder dem Kindeswohl widerspricht (BayOBLG NJW 1984, 1362, 1362; OLG Zweibrücken NJW 1984, 1360, 1360; OLG Karlsruhe StAZ 1998, 342; Senat StAZ 1998, 288).

    Daher vermag das Verbot einer Namenserteilung nur durch eine erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls gerechtfertigt zu werden (i.E. ebenso BayOBLG StAZ 1994, 315, 315 zum Vornamen "Sonne" für ein Mädchen; OLG Celle StAZ 2001, 327, 327 zum Vornamen "Leines" für einen Jungen; LG Köln StAZ 1999, 147, 148 zum Vornamen "Fanta" für ein Mädchen; OLG Zweibrücken NJW 1984, 1360, 1361 zum Vornamen "Philipp Pumuckl" für einen Jungen; OLG Karlsruhe StAZ 1998, 344, 344 f. zum Vornamen "Speedy" fü einen Jungen; Senat, StAZ 1998, 288, 288 f. zum Vornamen "Prestige" für einen Jungen).

  • OLG Zweibrücken, 24.08.1987 - 3 W 86/87
    Die sorgeberechtigten Eltern sind deshalb in der Auswahl der Vornamen für ihre Kinder grundsätzlich frei, und genießen in dieser Berechtigung Grundrechtsschutz nach Art. 6 Abs. 2 GG (Senat NJW 1984, 1360).

    Diese Freiheit gilt freilich nicht schrankenlos; beschränkt wird das Elternrecht vor allem durch das Persönlichkeitsrecht des Kindes, daneben durch die mit der Vornamensgebung verbundenen öffentlichen Belange (BayObLGZ 1986, 171; BayObLG NJW 1984, 1362; Senat NJW 1984, 1360).

    Innerhalb dieser Grenzen, die das Landgericht im einzelnen zutreffend aufgezeigt hat, können Vornamen nicht nur aus einem anerkannten Bestand ausgewählt, sondern ebenso gut frei erfunden werden (BayObLGZ 1986, 171, 172; BayObLG NJW 1984, 1362, 1363, jeweils mwN; Senat NJW 1984, 1360 a.A. Diederichsen, NJW 1981, 705, 710).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 3 Wx 90/98

    Grenzen der Namensgebung - Anzahl von Vornamen

    Die Freiheit der Namenswahl ist den Eltern nicht um ihrer selbst willen überlassen (so OLG Zweibrücken NJW 1984, 1360, 1361; NJW-RR 1988, 712, 713).
  • OLG Schleswig, 23.11.1997 - 2 W 145/97
    Es ist ihnen nicht prinzipiell verwehrt, einen Vornamen zu erfinden oder einen eingebürgerten Begriff erstmals als Namen zu verwenden, sofern nicht das Persönlichkeitsrecht des Kindes oder die mit der Namensgebung verbundenen öffentlichen Interessen entgegenstehen (OLG Zweibrücken, NJW 1984, 1360).

    So ist es nicht möglich, das Kind nach Städten, nach dem Zunamen von Persönlichkeiten der Zeitgeschichte, nach Getränken oder sonstigen Gegenständen und Umständen zu benennen (OLG Zweibrüken, NJW 1984, 1360).

  • BayObLG, 07.07.1994 - 1Z BR 35/94

    Vorname "Sonne" für ein Mädchen

    Unvollständige (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1984, 1360/1361) und verfahrensfehlerhafte Feststellungen binden das Rechtsbeschwerdegericht nicht.
  • OLG Zweibrücken, 25.11.1992 - 3 W 212/92

    Gebot der richtigen Kennzeichnung bei der Vornamenserteilung;

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  • BayObLG, 13.12.1983 - BReg. 1 Z 79/83

    Voraussetzungen für die Vergabe eines Vornamens; Anforderungen an die

    Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Gesetzesverletzung, denn das Landgericht hat die Grenzen des der Mutter zustehenden Rechts, ihrem Kind einen Vornamen eigener Wahl zu geben, zu eng gezogen und damit den Begriff des Personensorgerechts nach § 1626 BGB unrichtig angewandt (vgl. OLG Hamburg StAZ 1980, 193; OLG Zweibrücken Beschluß vom 16.9.1983 - 3 W 79/83 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1985 - 3 W 20/85
    So haben das Oberlandesgericht Zweibrücken (NJW 1984, 1360) die Vornamen "Philipp Pumuckl« für einen Jungen, und das Bayerische Oberste Landesgericht (NJW 1984, 1362 f mit zust. Anm. Gernhuber) den Vornamen "Samandu« für einen Knaben gebilligt.
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