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   OLG Dresden, 17.10.2019 - 3 W 825/19   

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https://dejure.org/2019,35631
OLG Dresden, 17.10.2019 - 3 W 825/19 (https://dejure.org/2019,35631)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.10.2019 - 3 W 825/19 (https://dejure.org/2019,35631)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 3 W 825/19 (https://dejure.org/2019,35631)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bei Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümlichkeiten des Streitfalls sind für Reisekostenerstattung entscheidend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Reisekosten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.2018 - VIII ZB 37/18

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten eines außerhalb des

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2019 - 3 W 825/19
    Diese Regel besagt, das ist seit kurzem durch den Bundesgerichtshof (zu I ZB 62/17 sowie zu VIII ZB 37/18) geklärt, dass bei Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwaltes allein die Mehrkosten, die gegenüber der Beauftragung von bezirksansässigen Prozessbevollmächtigten entstanden sind, nicht zu erstatten sind.
  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2019 - 3 W 825/19
    Diese Regel besagt, das ist seit kurzem durch den Bundesgerichtshof (zu I ZB 62/17 sowie zu VIII ZB 37/18) geklärt, dass bei Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwaltes allein die Mehrkosten, die gegenüber der Beauftragung von bezirksansässigen Prozessbevollmächtigten entstanden sind, nicht zu erstatten sind.
  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2019 - 3 W 825/19
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof auch entschieden, dass ein Verwalter, der vielerorts Klageverfahren zur nämlichen Insolvenz betreiben muss, durchweg denselben Rechtsanwalt hinzuziehen darf, ohne dass damit kostenrechtliche Nachteile verbunden wären (zu II ZB 23/16, dort insbesondere Rn. 13).
  • BGH, 20.12.2011 - XI ZB 13/11

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt am dritten Ort

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2019 - 3 W 825/19
    Auch scheint dem Senat insbesondere das übertragbar zu sein, was der Bundesgerichtshof zu seinem Geschäftszeichen XI ZB 13/11 entschied.
  • OLG Nürnberg, 17.07.2020 - 13 W 2351/20

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts in

    Sofern sich das OLG Dresden im Beschluss vom 17.10.2019 (3 W 825/19) aufgrund der Verhältnisse in Sachsen optimistischer zeigt ("... dass natürlich auch und gerade Sachsen zu den Vertragspartnern der [Insolvenzschuldnerin] zählen, deshalb die Annahme fern liegt, im Bezirk des Leipziger Landgerichts ... sei kein Rechtsanwalt niedergelassen, der auf Augenhöhe mit den Klägeranwälten prozessieren könnte ..."), folgt ihm das Beschwerdegericht aus tatsächlichen Gründen für den hiesigen Sprengel nicht.
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