Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.03.2011 - 3 W 90/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19334
OLG Hamburg, 28.03.2011 - 3 W 90/10 (https://dejure.org/2011,19334)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2011 - 3 W 90/10 (https://dejure.org/2011,19334)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2011 - 3 W 90/10 (https://dejure.org/2011,19334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung kann nicht mehr die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung beantragt werden

  • openjur.de

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Aufhebungsantrag mangels Vollziehung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • Justiz Hamburg

    § 91a ZPO, § 929 Abs 2 ZPO
    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Aufhebungsantrag mangels Vollziehung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung; Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unterlassungserklärung sperrt Aufhebungsantrag nach § 927 ZPO.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 22.10.1986 - 15 U 25/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2011 - 3 W 90/10
    Einer Vollziehung der einstweiligen Verfügung durch die Antragstellerin bedurfte es daher nicht mehr (HansOLG Hamburg, 3. Senat, Beschluss vom 18. September 1997 zum Az. 3 U 39/97; OLG Düsseldorf, AfP 1987, 430, 432; Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl. 2009, Kap. 57 Rz. 27 m.w.N.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 55 Rz. 38, dort Fußnote 124).
  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2011 - 3 W 90/10
    Etwas anderes folgt auch nicht aus den von der Antragsgegnerin zu 1) zitierten Urteilen des BGH vom 1. April 1993 (BGH GRUR 1993, 998 - "Verfügungskosten") und 9. Oktober 1986 (BGH GRUR 1987, 125 - "Berühmung").
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2011 - 3 W 90/10
    Etwas anderes folgt auch nicht aus den von der Antragsgegnerin zu 1) zitierten Urteilen des BGH vom 1. April 1993 (BGH GRUR 1993, 998 - "Verfügungskosten") und 9. Oktober 1986 (BGH GRUR 1987, 125 - "Berühmung").
  • OLG Hamburg, 18.09.1997 - 3 U 39/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 28.03.2011 - 3 W 90/10
    Einer Vollziehung der einstweiligen Verfügung durch die Antragstellerin bedurfte es daher nicht mehr (HansOLG Hamburg, 3. Senat, Beschluss vom 18. September 1997 zum Az. 3 U 39/97; OLG Düsseldorf, AfP 1987, 430, 432; Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl. 2009, Kap. 57 Rz. 27 m.w.N.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 55 Rz. 38, dort Fußnote 124).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht