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   OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06   

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OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06 (https://dejure.org/2006,5292)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.06.2006 - 3 W 98/06 (https://dejure.org/2006,5292)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 3 W 98/06 (https://dejure.org/2006,5292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten öffentlich-rechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Voraussetzungen für eine zulässige Unterbringungsanordnung; Anforderungen an ein ärztliches Zeugnis als Grundlage für eine ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung bei Suizidgefahr

  • Judicialis

    PsychKG § 1 Abs. 2; ; PsychKG § 11 Abs. 1; ; FGG §§ 70 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berufsrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Amtsarzt im Unterbringungsverfahren muß psychiatrische Kenntnisse aufweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 235
  • FamRZ 2007, 81 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Allein schon die Schwere des Eingriffs in die Freiheit der Person gibt dem zwangsweise Untergebrachten ein rechtlich schützenswertes Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit und indiziert gleichermaßen ein Rehabilitationsinteresse; dem von einer beendeten Unterbringungsmaßnahme Betroffenen eine Rechtsschutzmöglichkeit zwecks Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung zu eröffnen, gebieten außerdem die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes und die Verfahrensgarantie des Art. 5 Abs. 4 EMRK (näher zum Ganzen: Senat FG-Prax 2005, 137 = OLGR Zweibrücken 2005, 219).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. etwa BVerfG NJW 1998, 1774; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und dazu Dörr, JuS 2005, 60 ff; EGMR NJW-RR 2006, 308; lesenswert für die gerichtliche Praxis in diesem Zusammenhang auch: Seitz, NJW 1998, 3694).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. etwa BVerfG NJW 1998, 1774; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und dazu Dörr, JuS 2005, 60 ff; EGMR NJW-RR 2006, 308; lesenswert für die gerichtliche Praxis in diesem Zusammenhang auch: Seitz, NJW 1998, 3694).
  • OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05

    Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Die den anzustellenden Prognosen zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen zwar nicht des vollen Beweises; sie müssen jedoch sehr wahrscheinlich sein (vgl. etwa OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165, 166; BayObLG FamRZ 2001, 578, 579; BayObLGR 2005, 117 f; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 294, 296; ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Beschluss vom 19. April 2005 -3 W 88/05 - Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser a.a.O § 70 h Rdnrn. 4 ff).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Die den anzustellenden Prognosen zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen zwar nicht des vollen Beweises; sie müssen jedoch sehr wahrscheinlich sein (vgl. etwa OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165, 166; BayObLG FamRZ 2001, 578, 579; BayObLGR 2005, 117 f; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 294, 296; ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Beschluss vom 19. April 2005 -3 W 88/05 - Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser a.a.O § 70 h Rdnrn. 4 ff).
  • EGMR, 16.06.2005 - 61603/00

    Konventionskonforme Auslegung des deutschen (Zivil-)Rechts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. etwa BVerfG NJW 1998, 1774; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und dazu Dörr, JuS 2005, 60 ff; EGMR NJW-RR 2006, 308; lesenswert für die gerichtliche Praxis in diesem Zusammenhang auch: Seitz, NJW 1998, 3694).
  • EGMR, 12.06.2003 - 44672/98

    Verletzung von Art. 5 Abs. 4 der Konvention durch fehlende Rechtmäßigkeitsprüfung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. etwa BVerfG NJW 1998, 1774; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 219, 221; zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus am Maßstab von Art. 5 EMRK vgl. weiter: EGMR NJW 2004, 2209 und dazu Dörr, JuS 2005, 60 ff; EGMR NJW-RR 2006, 308; lesenswert für die gerichtliche Praxis in diesem Zusammenhang auch: Seitz, NJW 1998, 3694).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Das sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, weil der Staat von Verfassungs wegen nicht das Recht hat, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1993, 600; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl., Kap. C § 1906 BGB Rdnrn. 13 f).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
    Die den anzustellenden Prognosen zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen zwar nicht des vollen Beweises; sie müssen jedoch sehr wahrscheinlich sein (vgl. etwa OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165, 166; BayObLG FamRZ 2001, 578, 579; BayObLGR 2005, 117 f; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 294, 296; ständige Rechtsprechung des Senats, etwa Beschluss vom 19. April 2005 -3 W 88/05 - Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser a.a.O § 70 h Rdnrn. 4 ff).
  • LG Koblenz, 20.07.2017 - 2 T 124/17

    Zur nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringung nach

    Inhalt und Reichweite dieser Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 GG; Art. 5 LV; Art. 5 Abs. 1 EMRK) gerecht werden, die Freiheitseinschränkung muss stets einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.06.2006, 3W 98/06, OLGR 2006, 875 Rn. 7).

    Dazu gehören - ähnlich wie bei einer vorläufigen gerichtlichen Unterbringung (vgl. Beschluss des OLG Zweibrücken vom 14.06.2006, 3 W 98/06, Rn 11) - Angaben zum Sachverhalt, zur Vorgeschichte, zu den vorgenommenen Untersuchungen, zu Art und Ausmaß der Störung und dazu, ob der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann.

    Auch wenn die Abgrenzung zwischen einem sog. Bilanzselbstmord und durch psychische Erkrankungen beeinflusste Selbsttötungsgedanken im Einzelfall schwierig ist, ist es jedenfalls unzulässig, aus dem Versuch einer Selbsttötung oder aus der Verlautbarung entsprechender Absichten auf das Vorliegen einer psychischen Erkrankung zu schließen; vielmehr ist die Motivation des Betroffenen im Einzelfall zu untersuchen (Beschluss des OLG Zweibrücken vom 14.06.2006, a.a.O. Rn 13).

    Letzteres sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, weil der Staat von Verfassungswegen nicht das Recht hat, seine erwachsenen und zu freier Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu "bessern" oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (Beschluss des OLG Zweibrücken vom 14.06.2006, a.a.O. Rn 13).

  • BVerfG, 10.12.2007 - 2 BvR 1033/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung dazu wird den verfassungsrechtlichen Vorgaben grundsätzlich gerecht (vgl. nur OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. September 2007 - 5 W 201/07 -, juris, Rn. 12; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 W 92/07 -, juris, Rn. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 8 Wx 22/07 -, juris, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2007 - 1 W 430/03 -, BtPrax 2007, S. 82; OLG München, Beschluss vom 19. September 2006 - 34 Wx 80/06 -, FGPrax 2006, S. 280 ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 3 W 98/06 -, FGPrax 2006, S. 235 ).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Nach dem ärztlichen Gutachten vom 18.11.2016 - welches den Anforderungen des § 321 Abs. 1 FamFG entspricht, da der erstellende Arzt ... als Facharzt für Psychiatrie, Forensische Psychiatrie und medizinische Begutachtung die vom Gesetz geforderte Qualifikation auf dem Gebiet der Psychiatrie und insofern auch die hier erforderliche Sachkunde besitzt (vgl. u.a.: BGH , Beschluss vom 13.07.2016, Az.: XII ZB 46/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 1157 f.; BGH , Beschluss vom 16.12.2015, Az.: XII ZB 381/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 456; BGH , Beschluss vom 09.02.2011, Az.: XII ZB 526/10, u.a. in: FamRZ 2011, Seiten 630 ff.; BGH , Beschluss vom 19.01.2011, Az.: XII ZB 256/10, u.a. in: FamRZ 2011, Seiten 637 f.; BGH , Beschluss vom 15.09.2010; Az.: XII ZB 383/10, u.a. in: FamRZ 2010, Seiten 1726 f.; OLG Naumburg , Beschluss vom 06.07.2007, Az.: 8 Wx 22/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 186 f.; OLG Schleswig , Beschluss vom 15.03.2007, Az.: 2 W 9/07, u.a. in: FamRZ 2008, Seiten 77 f.; OLG Brandenburg , Beschluss vom 16.01.2007, Az.: 11 Wx 66/06; KG Berlin , FamRZ 2007, Seite 1127; OLG Zweibrücken , OLG-Report 2006, Seiten 875 ff. = FGPrax 2006, Seiten 235 ff.; OLG Zweibrücken , FamRZ 2005, Seite 1196; OLG Zweibrücken , BtPrax 2003, Seiten 80 f.; BayObLG , FamRZ 1997, Seiten 1565 f.; BayObLG , FamRZ 1997, Seiten 901 f.; KG Berlin , FamRZ 1995, Seite 1379; BayObLG , FamRZ 1993, Seiten 351 f.; BayObLG , FamRZ 1993, Seite 51; BayObLG , …

    Die der anzustellenden Prognose zugrunde liegenden Tatsachen bedürfen insofern auch nicht des vollen Beweises; sie müssen nur sehr wahrscheinlich sein ( OLG Karlsruhe , FGPrax 2000, Seite 165, 166; BayObLG , FamRZ 2001, Seiten 578 f.; BayObLG , BayObLG-Report 2005, Seiten 117 f; OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 ff.; OLG Zweibrücken , OLG-Report 2006, Seiten 875 ff. = FGPrax 2006, Seiten 235 ff. ).

  • VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Unterbringungsverfügung

    Die betroffenen Rechtsgüter unterliegen der Disposition des Patienten, der, soweit er darüber einen freien Willen bilden kann, ggf. zu entlassen ist (BayObLG, Beschl. v. 17.12.2001 - 3Z BR 386/01 -, juris Rn. 14; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14.06.2006 - 3 W 98/06 -, juris Rn 13; Dornis, PsychKG Schleswig-Holstein, Praxiskommentar, 2012, § 7 Rn. 29).
  • LSG Hamburg, 13.07.2016 - L 2 R 53/15

    Rente wegen Erwerbsminderung; Kausalität; Aus Sicherheitsgründen angeordnete

    Außerdem mögen zwar seit der Zeit, aus der das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Oktober 1966 stammt, die positiv-rechtlichen Maßstäbe für ein behördliches Einschreiten zur Verhinderung eines Suizids gleich geblieben sein mögen, ihre Auslegung hat sich indes erheblich geändert: Während nach heutigem Verständnis der in freier Selbstbestimmung geplante und versuchte Suizid (sog Bilanzselbstmord) eine Unterbringung nicht rechtfertigt (dazu etwa OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 3 W 98/06, juris, Rn. 13), wurde seinerzeit jedweder (versuchte) Suizid als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung im Sinne des Gefahrenabwehrrechts betrachtet (dazu rückblickend Vahle, DVP 2014, 91 [92] unter Hinweis auf einschlägiges rechtswissenschaftliches Schrifttum aus den Jahren 1961 und 1972): Hierbei sollte zugleich eine Art Vermutung gelten, wonach der Betroffene sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand befinde und daher die Risiken einer Selbstgefährdung nicht zutreffend abschätzen könne (so Frotscher, DVBl. 1976, 695 [701]).
  • LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22

    Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen

    Es muss also eine erhebliche Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Unterbringungsmaßnahme gegeben sind (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 560; BayObLG FamRZ 2001, 578; OLG München BtPrax 2006, 36; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 235; Giers in: Keidel, 20. Aufl. (2020), § 331 FamFG, Rn. 5).
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