Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 10.09.2013 - 3 WF 41/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kostenentscheidung im Umgangsverfahren bei Nichterweislichkeit der Hauptverantwortung für die Prozessentstehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 81 Abs. 2 Nr. 2; FamFG § 81 Abs. 1 S. 1
Kostenentscheidung im Umgangsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Eltern tragen im Verfahren um Umgangsrecht regelmäßig Kosten zur Hälfte
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 19.11.2012 - 10 F 687/12
- OLG Brandenburg, 10.09.2013 - 3 WF 41/13
- OLG Brandenburg, 17.09.2013 - 3 WF 41/13
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 10 WF 1/15
Überprüfung der Kostenentscheidung im Umgangsverfahren durch das …
Auch wenn eine solche isolierte Kostenentscheidung vom Wortsinn nicht unter dem Begriff der Endentscheidung fällt (vgl. OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 10.9.2013 - 3 WF 41/13, BeckRS 2013, 17122), ist inzwischen allgemein anerkannt, dass eine solche Entscheidung, wenn es sich nicht um eine Ehesache oder Familienstreitsache, sondern um ein anderes Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, mit der Beschwerde gemäß § 58 FamFG anfechtbar ist (…BGH, NJW 2013, 3523 Rn. 6;… NJW 2011, 3654 Rn. 15;… Hahne/Munzig/Gutjahr, BeckOK FamFG , Edition 14, § 58 Rn. 62 ff. m.w.N. auch zur früher mit beachtlichen Gründen vertretenen Gegenauffassung). - OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 WF 90/13
Einstweiliges Anordnungsverfahren betreffend das Umgangsrecht: Anfechtbarkeit der …
Dessen ungeachtet ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber auch die in einem solchen Fall gemäß § 81 Abs. 1 Satz 3 stets zu treffende Kostenentscheidung als Endentscheidung ansieht (vgl. näher Senat, Beschluss vom 10.9.2013 - 3 WF 41/13, BeckRS 2013, 17122;… siehe insbesondere auch BGH, NJW 2011, 3654 Rn. 15). - OLG Brandenburg, 10.03.2015 - 10 UF 19/14
Elterliche Sorge: Gemeinsame elterliche Sorge nach gescheiterter Mediation
Dabei ist zu berücksichtigen, dass kein Fall des § 81 Abs. 2 FamFG vorliegt, sondern die Rechtsmittel des Vaters hinsichtlich beider Beschwerdegegenstände nicht von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg waren und in Kindschaftssachen ohnehin der Grundsatz der Zurückhaltung bei der Kostenauferlegung gilt (vgl. Senat, Beschluss vom 26.6.2014 - 10 WF 71/14, BeckRS 2015, 02261; Beschluss vom 13.1.2015 - 10 WF 110/14, BeckRS 2015, 02402; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 10.9.2013 - 3 WF 41/13, BeckRS 2013, 17122).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 17.09.2013 - 3 WF 41/13 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 19.11.2012 - 10 F 687/12
- OLG Brandenburg, 10.09.2013 - 3 WF 41/13
- OLG Brandenburg, 17.09.2013 - 3 WF 41/13