Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 3 WF 72/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19858
OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 3 WF 72/10 (https://dejure.org/2010,19858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.2010 - 3 WF 72/10 (https://dejure.org/2010,19858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 (https://dejure.org/2010,19858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,19858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 114 ZPO
    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe durch den Rechtsanwalt im eigenen Namen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe durch den Rechtsanwalt im eigenen Namen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Anwalt; Beschwerde; Einlegung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt; Vererblichkeit - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe durch den Rechtsanwalt im eigenen Namen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 25/87

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Tod eines Beteiligten - Todeszeitpunkt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 3 WF 72/10
    Nur für den Fall, dass das erkennende Gericht ohne eine pflichtwidrige Verzögerung noch vor dem Tod der Partei hätte über den Antrag entscheiden können, wird vertreten, dass in diesem Falle auch nachträglich Prozesskostenhilfe zu bewilligen sei, so BSG MDR 1988, 610 ohne nähere Begründung.
  • OLG Oldenburg, 27.01.2010 - 8 W 4/10

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten eines verstorbenen Beteiligten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 3 WF 72/10
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist personengebunden und nicht vererblich, weswegen sie nach allgemeiner Ansicht auch einem verstorbenen Verfahrensbeteiligten nicht bewilligt werden kann, vgl. OLG Oldenburg vom 27.1.2010 - AZ: 8 W 4/10 - Fischer, Der Tod der PKH-Partei, Rechtspfleger 2003, 637, 638, OVG Bautzen, NVwZ 2002, 492.
  • OVG Sachsen, 18.01.2001 - 5 BS 272/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 3 WF 72/10
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist personengebunden und nicht vererblich, weswegen sie nach allgemeiner Ansicht auch einem verstorbenen Verfahrensbeteiligten nicht bewilligt werden kann, vgl. OLG Oldenburg vom 27.1.2010 - AZ: 8 W 4/10 - Fischer, Der Tod der PKH-Partei, Rechtspfleger 2003, 637, 638, OVG Bautzen, NVwZ 2002, 492.
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2016 - 24 W 14/16

    Rechtsfolgen des Versterbens der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei

    Ein Rechtsanwalt, dessen Beiordnung - wie hier mangels Bewilligung von Prozesskostenhilfe - abgelehnt wurde, ist jedoch nicht beschwerdeberechtigt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10, Rz. 3, jetzt und im Folgenden zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 12. April 2012 - 10 WF 111/12, Rz. 10; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Auflage, § 127 Rn. 12).

    Das Recht auf Prozesskostenhilfe ist personengebunden und nicht vererblich, weswegen sie nach allgemeiner Ansicht einem verstorbenen Verfahrensbeteiligten nicht bewilligt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2010, a.a.O.; OLG Oldenburg vom 27.Januar 2010 - 8 W 4/10; Fischer, Der Tod der PKH-Partei, Rechtspfleger 2003, 637, 638).

    Ob eine Verzögerung überhaupt eine nachträgliche Bewilligung gerechtfertigt hätte (so Bundessozialgericht, Beschluss vom 2. Dezember 1987 - 1 RA 25/87; anderer Ansicht: OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2010, a.a.O.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010, a.a.O., siehe auch den dort genannten Meinungsstand) bedarf hier keiner Entscheidung, weil sich eine verzögerte Bearbeitung aus den genannten Gründen nicht feststellen lässt.

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2018 - L 7 SO 2855/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschwerdeeinlegung durch

    Die Beschwerde hat keinen Erfolg, weil PKH als Form der höchstpersönlichen Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege nach dem Tod des Antragstellers nicht mehr bewilligt werden kann (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. März 2012 - L 9 SO 516/11 B - juris Rdnr. 14 ff.; Beschluss vom 29. März 2017 - L 9 SO 53/17 B - juris Rdnrn. 6 ff.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. April 2015 - L 3 SB 2/15 B PKH - juris Rdnr. 12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2012 - L 7 KA 55/12 B PKH - juris Rdnr. 3; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 17. September 2012 - 9 ZB 12.744 - juris Rdnr. 1; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 10 M 20.12 - juris Rdnr. 3; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 5 BS 272/00 - juris Rdnrn. 4 ff.; Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 - juris Rdnr. 7; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 8 W 4/10 - juris Rdnr. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. April 2016 - I 24 W 14/16 - juris Rdnr. 5; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 8. Aufl. 2016, Rdnr. 91; Fischer in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 119 Rdnr.15; Geimer in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 114 Rdnr. 12; Reichling in Beck´scher Online-Kommentar ZPO, Stand 1. Juli 2018, § 114 Rdnr. 26; Wache in Münchner Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 114 Rdnr. 41; a.A. z.B. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - L 9 B 28/09 SO PKH - juris Rdnr. 6; Sächsisches LSG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - L 3 AL 39/12 B ER - juris Rdnr. 13; Thüringer LSG, Beschluss vom 15. April 2014 - L 8 SO 1450/12 B - juris Rdnr. 8, wonach bei einer verzögerten Entscheidung die Bewilligung von PKH für die Zeit bis zum Ableben in Betracht komme).
  • OLG Celle, 12.04.2012 - 10 WF 111/12

    Beschwerderecht eines Rechtsanwalt gegen die Versagung der Beiordnung i.R.

    Durch die Versagung der Beiordnung eines vertretungsbereiten Rechtsanwaltes ist nicht letzter, sondern allein der Verfahrensbeteiligte selbst beschwert und daher gegen einen entsprechenden Beschluß beschwerdeberechtigt (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 30. Dezember 2011 - 10 WF 393/11 - juris = BeckRS 2012, 00827; OLG Hamm, Beschluß vom 29. Dezember 2010 - 10 WF 181/10 - FamRZ 2011, 1163 = MDR 2011, 628 f .; OLG Frankfurt, Beschluß vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 - FamRZ 2011, 385 f.; OLG Karlsruhe, Beschluß vom 3. März 1998 - 2 WF 22/98 - FamRZ 1999, 240 f.; LAG München aaO; Zöller 29 -Geimer, ZPO § 127 Rz. 14).
  • OLG Celle, 30.12.2011 - 10 WF 393/11

    Beschwerdebefugnis des zuvor beigeordneten Prozessbevollmächtigten im eigenen

    Zudem macht er nicht geltend, dass - was verschiedentlich als für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ausreichend angesehen wird (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. März 1998 - 2 WF 22/98 - FamRZ 1999, 240 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2002 - 9 WF 174/01 - FamRZ 2002, 1199 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 8 W 4/10 - FamRZ 2010, 1587; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 - FamRZ 2011, 385 f.) - die Beschwerde im Namen der potentiellen Erben des Verstorbenen eingelegt werden soll.
  • VGH Hessen, 25.08.2014 - 5 D 1044/14

    Prozesskostenhilfe

    Eine Beschwerde des Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist allerdings nicht zulässig, da ihm kein Anspruch darauf zusteht (OLG Celle, Beschluss vom 30. Dezember 2011 - 10 WF 393/11 -, FamRZ 2012, 808; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 3 WF 72/10 -, FamRZ 2011, 385; Zöller-Geimer, ZPO, 30. Auflage, § 127 Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht