Rechtsprechung
KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16 - 122 Ss 33/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Zulassung, Rechtsbeschwerde, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht
- verkehrslexikon.de
Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Wie der Bußgeldrichter des AG Tiergarten das Kammergericht täuschen konnte...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtfertigung der Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei Festhalten des Amtsgerichts an einer obergerichtlich beanstandeten Rechtspraxis; Keine Begründung für die gegenüber dem Regelsatz erhöhte Geldbuße
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons; Abweichen von der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbuße von 60 Euro zum Nachteil des Betroffenen durch das Amtsgericht und Versäumnis einer entsprechenden Begründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Hierin sieht sich der Senat getäuscht"
- beck-blog (Kurzinformation)
Zulassungsrechtsbeschwerde
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 07.01.2016 - 290 OWi 1001/15
- KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16 - 122 Ss 33/16
Wird zitiert von ... (4)
- KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18
Befugnisse des Verteidigers ohne Vertretervollmacht bei erlaubter Abwesenheit des …
Sie hätte auch deutlich machen müssen, dass der Betroffene nicht anderweitig, etwa durch die Ladung oder sonstigen vorprozessualen Schriftverkehr, auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 1997 - 3 Ws (B) 436/97 - [juris]; Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - [juris mit Anmerkung Krenberger]; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2012 2 - 2 SsBs 114/11 - [juris]; vgl. auch BGHSt 2, 304 [betr. - KG, 12.07.2017 - 3 Ws (B) 166/17
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer …
a) Soweit der Betroffene rügt, er sei von der ausgeurteilten Höhe der Geldbuße - im Vergleich zu der im Bußgeldbescheid festgesetzten Höhe - "völlig überrascht" worden, weil ein rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße im gerichtlichen Verfahren zuvor nicht ergangen sei, so hätte es im Rahmen der ordnungsgemäßen Erhebung der Verfahrensrüge der Darlegung bedurft, dass die mit dem Bußgeldbescheid übermittelte Rechtsbehelfsbelehrung keinen entsprechenden Hinweis enthielt (vgl. OLG Stuttgart VRR 2013, 473; Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 -, juris und NZV 2015, 355 ). - KG, 31.01.2019 - 3 Ws (B) 40/19
Hinweispflicht bei Geldbußenerhöhung
Denn grundsätzlich bedarf es bei der Verhängung einer höheren als im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldbuße in der Regel keines Hinweises an den Betroffenen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - NZV 2015, 355; VRS 113, 293; OLG Hamm NStZ 2017, 592). - KG, 20.09.2018 - 3 Ws (B) 234/18
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen "Sicherung einer einheitlichen …
Hierfür hätte es insbesondere einer konkreten Darlegung der mit dem erlassenen Bußgeldbescheid übermittelten Rechtsbehelfsbelehrung bedurft (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - 3 Ws (B) 166/17 - und vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - Senat NZV 2015, 355; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 4a SsRs 66/13 - [juris]).