Rechtsprechung
KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 11/18 - 122 Ss 2/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Anthropologisches Identitätsgutachten, Urteilsgründe
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 261 StPO, § 267 StPO, § 46 OWiG, § 71 OWiG
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Darstellung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens im Urteil - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darstellung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens
- bussgeldsiegen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 1 ; OWiG § 71
Anforderungen an die Darstellung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Das anthropologische Identitätsgutachten im Urteil
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 23.10.2017 - OWi 2568/17
- KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 11/18 - 122 Ss 2/18
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20
Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung
Deshalb ist das Messfoto jedoch nicht generell ungeeignet zur Fahrerinditifizierung (vgl. Senat, Beschlüsse 6. August 2018 - 3 Ws (B) 168/18 - und 26. Januar 2018 - 3 Ws (B) 11/18 -, beide bei juris). - KG, 06.08.2018 - 3 Ws (B) 168/18
Einsicht des Verteidigers in die Rohmessdaten bei standardisiertem Messverfahren
Der Umstand, dass - wie hier die Stirn durch den Innenrückspiegel und die anatomisch rechte Hälfte der Kinnpartie durch eine Hand - einzelne Teile des Gesichts auf dem Messfoto verdeckt bzw. nicht erkennbar sind, führt nicht zu dessen genereller Ungeeignetheit zur Fahreridentifizierung (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 3 Ws (B) 11/18 - OLG Hamm DAR 2016, 366 zu einem vergleichbar gelagerten Sachverhalt, in dem die Stirn durch den Rückspiegel sowie die Augenpartie durch eine Sonnenbrille verdeckt waren). - VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18
Zur Evidenzkontrolle im Rahmen der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage
Hochglanzabzüge sind spätestens im gerichtlichen Bußgeldverfahren auf tatrichterliche Anforderung der Bußgeldakte beizufügen, damit diese Grundlage einer revisionssicheren Feststellung der Täterschaft des Betroffenen sein können (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 3 Ws (B) 11/18, 3 Ws (B) 11/18 - 122 Ss 2/18 -, zit. nach juris Rn. 6 und 43). - OLG Koblenz, 31.05.2021 - 3 OWi 32 SsBs 97/21
Umfang der Darlegungspflicht bei anthropologischem Identitätsgutachten im Urteil.
Dies gilt insbesondere, wenn es sich, wie hier bei einem anthropologischen Identitätsgutachten, nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode (vgl. KG Berlin, Beschl. 3 Ws (B) 11/18 v. 26.01.2018 ), bei der sich die Darstellung im Wesentlichen auf die Mitteilung des Ergebnisses des Gutachtens beschränken kann (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. 1 OWI 2 Ss Bs 98/17 v. 29.01.2018 - BeckRS 2018, 3979 ), handelt. - KG, 21.02.2018 - 3 Ws (B) 27/18
Bußgeldurteil wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die …
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Januar 2018 - 3 Ws (B) 11/18 - 19. Januar 2018 - 3 Ws (B) 357/17 - 11. August 2017 - 3 Ws (B) 202/17 - 13. Februar 2017 - 3 Ws (B) 23/17 - = VRS 131, 197; 20. September 2016 - 3 Ws (B) 488/16 - 30. März 2016 - 3 Ws (B) 176/16 - 30. Juli 2015 - 3 Ws (B) 368/15 - = VRS 129, 220; 30. Juni 2014 - 3 Ws (B) 562/13 - 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 - sowie 4. August 2005 - 3 Ws (B) 357/05 - = DAR 2005, 634).