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   KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14 - 162 Ss 4/14   

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https://dejure.org/2014,25853
KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14 - 162 Ss 4/14 (https://dejure.org/2014,25853)
KG, Entscheidung vom 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14 - 162 Ss 4/14 (https://dejure.org/2014,25853)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - 3 Ws (B) 14/14 - 162 Ss 4/14 (https://dejure.org/2014,25853)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Fahrlässige Drogenrauschfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier THC-Nachweiswert im Blut von 4,7 ng/ml); Bestimmung des Zeitpunkts des Cannabiskonsums durch Sachverständigengutachten bei wissenschaftlichen Einwänden gegen die Rückrechnungsmethode des ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier THC-Nachweiswert im Blut von 4,7 ng/ml); Bestimmung des Zeitpunkts des Cannabiskonsums durch Sachverständigengutachten bei wissenschaftlichen Einwänden gegen die Rückrechnungsmethode des ...

  • rechtsportal.de

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier THC-Nachweiswert im Blut von 4,7 ng/ml)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG Bremen, 02.09.2013 - 2 SsBs 60/13

    Drogenfahrt, Fahrlässigkeitsvorwurf, Feststellungen

    Auszug aus KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14
    Der Vorwurf des schuldhaften Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung eines berauschenden Mittels bezieht sich nämlich nicht primär auf den Konsumvorgang, sondern vielmehr auf die Wirkung des Rauschmittels zur Tatzeit (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2012 aaO.; VRS 118, 205 [207]; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. September 2013 - 2 SsBs 60/13 - juris Rn. 10; OLG Frankfurt NZV 2010, 530 [531]; NStZ-RR 2007, 249 [250]; OLG Celle NZV 2009, 89 [90]; OLG Hamm NJW 2005, 3298 [3299]).

    An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels kann es jedoch dann fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergangen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2012 aaO. und 16. April 2010 - 3 Ws (B) 33/10 - OLG Braunschweig StraFO 2010, 215; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. September 2013, aaO., Rn. 11; NZV 2006, 276 ; OLG Stuttgart, OLG Frankfurt, OLG Celle und OLG Hamm, jeweils aaO.).

    Denn mit zunehmendem Zeitablauf schwindet das Bewusstsein dafür, dass der zurückliegende Rauschmittelkonsum noch Auswirkungen bis in die Gegenwart haben könnte (vgl. Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. September 2013 aaO.).

  • BGH, 16.12.2008 - 3 StR 453/08

    Täteranalyse; Tätertypus; Profiling; operative Fallanalyse; eigenständige

    Auszug aus KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14
    aa) Zwar ist die Beweiswürdigung Sache des Tatrichters (vgl. BGH NStZ 2009, 284 ; Meyer-Goßner, StPO 56. Auflage, § 261 Rn. 3 m.w.N.).

    Das Gericht verfehlt die ihm nach § 261 StPO obliegende Aufgabe, wenn es Feststellungen und Beurteilungen eines Sachverständigen ungeprüft und ohne eigene Bewertung des Beweisergebnisses übernimmt (vgl. BGH NStZ 2009, 284 ; Senat, Beschluss vom 14. Januar 2014 und Urteil vom 8. Juni 2009, jeweils aaO.).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich - wie hier - um Schlussfolgerungen handelt, die nach den zur Anwendung zu bringenden Erfahrungssätzen nicht zwingend sind, sondern nur Wahrscheinlichkeitsaussagen mit mehr oder weniger großer Richtigkeitsgewähr zu liefern vermögen (vgl. BGH NStZ 2009, 284 ; Senat, Beschluss vom 14. Januar 2014 und Urteil vom 8. Juni 2009, jeweils aaO.).

  • KG, 29.08.2012 - 3 Ws (B) 487/12

    Bußgeldsache wegen Führen eines Fahrzeuges unter Einfluss berauschender Mittel

    Auszug aus KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14
    bb) Fahrlässiges Handeln im Sinne des § 10 OWiG setzt voraus, dass der Täter die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist, und deshalb entweder die Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt oder nicht voraussieht oder die Möglichkeit einer Tatbestandsverwirklichung zwar erkennt, aber mit ihr nicht einverstanden ist und ernsthaft darauf vertraut, diese werde nicht eintreten (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2012 - 3 Ws (B) 487/12 - Gürtler in: Göhler, OWiG 16. Auflage, § 10 Rn. 6; Fischer, StGB 61. Auflage, § 15 Rn. 14 a).

    Der Vorwurf des schuldhaften Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung eines berauschenden Mittels bezieht sich nämlich nicht primär auf den Konsumvorgang, sondern vielmehr auf die Wirkung des Rauschmittels zur Tatzeit (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2012 aaO.; VRS 118, 205 [207]; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. September 2013 - 2 SsBs 60/13 - juris Rn. 10; OLG Frankfurt NZV 2010, 530 [531]; NStZ-RR 2007, 249 [250]; OLG Celle NZV 2009, 89 [90]; OLG Hamm NJW 2005, 3298 [3299]).

    An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels kann es jedoch dann fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergangen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2012 aaO. und 16. April 2010 - 3 Ws (B) 33/10 - OLG Braunschweig StraFO 2010, 215; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. September 2013, aaO., Rn. 11; NZV 2006, 276 ; OLG Stuttgart, OLG Frankfurt, OLG Celle und OLG Hamm, jeweils aaO.).

  • OLG Frankfurt, 20.08.2010 - 2 Ss OWi 166/10

    Bußgeldurteil wegen Fahrens unter Drogeneinfluss: Notwendige

    Auszug aus KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14
    Der Vorwurf des schuldhaften Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung eines berauschenden Mittels bezieht sich nämlich nicht primär auf den Konsumvorgang, sondern vielmehr auf die Wirkung des Rauschmittels zur Tatzeit (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2012 aaO.; VRS 118, 205 [207]; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. September 2013 - 2 SsBs 60/13 - juris Rn. 10; OLG Frankfurt NZV 2010, 530 [531]; NStZ-RR 2007, 249 [250]; OLG Celle NZV 2009, 89 [90]; OLG Hamm NJW 2005, 3298 [3299]).

    Tragfähige Ausführungen, dass diese Auffälligkeiten auf dem Konsum von Cannabis beruhen, enthält das Urteil nicht (vgl. OLG Frankfurt NZV 2010, 530 [531]).

  • KG, 08.06.2009 - 1 Ss 74/09

    Beweiswürdigung im Strafprozess: Zulässigkeit der ungeprüften Übernahme von

    Auszug aus KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14
    Es obliegt allein ihm, die für den Urteilsspruch relevanten Tatsachen und Erfahrungssätze festzustellen, in ihrer Beweisbedeutung zu bewerten und sich auf dieser Grundlage eine Überzeugung zu bilden (vgl. BGH aaO.; Senat, Urteil vom 8. Juni 2009 - (3) 1 Ss 74/09 (51/09) -).

    Von der eigenständigen Würdigung hätte das Amtsgericht nur dann absehen können, wenn wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Gutachtens im Urteil wiedergegeben worden wären (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2009 aaO.), was hier jedoch - wie ausgeführt - nicht der Fall ist.

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14
    Der Umfang der Darlegungspflicht hängt dabei von der Beweislage und der Bedeutung der Beweisfrage, die dieser für die Entscheidung zukommt, ab (vgl. BGH NStZ 2000, 106 [107]; BGH NStZ 1993, 592 [593]).

    In anderen Fällen sind neben den wesentlichen tatsächlichen Grundlagen und den daraus vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen (Befundtatsachen) vor allem auch die das Gutachten tragenden fachlichen Begründungen auszuführen (vgl. BGHSt 39, 291 [296]; Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 2012, 12. Juni 2012, 11. April 2012 und 21. März 2012, jeweils aaO.; OLG Köln DAR 2005, 699 [700]).

  • KG, 30.10.2012 - 3 Ws (B) 478/12

    Sachverständigengutachten zur Bestimmung des Zeitpunkts eines vorgeworfenen

    Auszug aus KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14
    Bedient sich der Tatrichter der Hilfe eines Sachverständigen, muss er dabei die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen zur fachlichen Begründung für die Schlussfolgerung im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstigen Rechtsfehlerfreiheit durch das Rechtsbeschwerdegericht erforderlich ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 2012 - 3 Ws (B) 478/12 -, 12. Juni 2012 - 3 Ws (B) 252/12 -, 11. April 2012 - 3 Ws (B) 113/12 - und 21. März 2012 - 3 Ws (B) 116/12 - Ott in: Karlsruher Kommentar StPO 7. Auflage, § 261 Rn. 32 m. w. N.).

    Es fehlt auch an den notwendigen Angaben des Sachverständigen, inwieweit er wissenschaftliche Einwendungen gegen die Zuverlässigkeit der Rückrechnung bei Cannabiskonsum einbezogen hat und wie er wissenschaftliche Bedenken zu zerstreuen vermochte (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2012 aaO.).

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14
    Der Umfang der Darlegungspflicht hängt dabei von der Beweislage und der Bedeutung der Beweisfrage, die dieser für die Entscheidung zukommt, ab (vgl. BGH NStZ 2000, 106 [107]; BGH NStZ 1993, 592 [593]).

    Schließt sich der Tatrichter ohne eigene Erwägungen dem Gutachten eines Sachverständigen an, muss er regelmäßig die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen, an die die Schlussfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, und die Art dieser Folgerungen wenigstens insoweit im Urteil mitteilen, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit im Revisionsrechtszug erforderlich ist (vgl. BGH aaO.; BGHSt 8, 113 [118]; BGH VRS 31, 107 f.; NStZ 2013, 177 [178]; 2000, 106 [107]; Senat, Beschluss vom 14. Januar 2014 und Urteil vom 8. Juni 2009, jeweils aaO.; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO 26. Auflage, § 267 Rn. 66).

  • OLG Bremen, 17.02.2006 - Ss (B) 51/05

    Betäubungsmittelfahrt i.S. des § 24a StVG , Objektiver Tatbestand und innere

    Auszug aus KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14
    Es ist hierzu nicht erforderlich, dass sich der Betroffene einen spürbaren oder auch nur messbaren Wirkstoffeffekt vorgestellt hat oder zu einer entsprechenden genauen physiologischen oder biochemischen Einordnung in der Lage war, zumal da ein Kraftfahrer die Unberechenbarkeit von Rauschmitteln stets in Rechnung zu stellen hat (vgl. Hans. OLG Bremen aaO.; NZV 2006, 276 ; OLG Frankfurt, OLG Celle und OLG Hamm, jeweils aaO.; König, aaO., § 24 a StVG Rn. 25 b).

    An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels kann es jedoch dann fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergangen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2012 aaO. und 16. April 2010 - 3 Ws (B) 33/10 - OLG Braunschweig StraFO 2010, 215; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. September 2013, aaO., Rn. 11; NZV 2006, 276 ; OLG Stuttgart, OLG Frankfurt, OLG Celle und OLG Hamm, jeweils aaO.).

  • KG, 04.01.2010 - 3 Ws (B) 667/09

    Fahren unter Drogeneinfluss: Voraussetzungen des Fahrlässigkeitsvorwurfs

    Auszug aus KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14
    Der Vorwurf des schuldhaften Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung eines berauschenden Mittels bezieht sich nämlich nicht primär auf den Konsumvorgang, sondern vielmehr auf die Wirkung des Rauschmittels zur Tatzeit (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2012 aaO.; VRS 118, 205 [207]; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. September 2013 - 2 SsBs 60/13 - juris Rn. 10; OLG Frankfurt NZV 2010, 530 [531]; NStZ-RR 2007, 249 [250]; OLG Celle NZV 2009, 89 [90]; OLG Hamm NJW 2005, 3298 [3299]).

    Will das Tatgericht - wie hier - seine Überzeugung vom Zeitpunkt des Cannabiskonsums auf ein Sachverständigengutachten stützen, so hat es zu berücksichtigen, dass beachtliche Zweifel angebracht sind, ob nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft überhaupt eine zuverlässige Methode der Rückrechnung existiert, die es erlaubt, den Konsumzeitpunkt oder eine bestimmte THC-Konzentration im Blutserum für einen bestimmten in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt zu bestimmen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 2012, 29. August 2012, 12. Juni 2012, 11. April 2012 und 21. März 2012, jeweils aaO.; VRS 118, 205 ; DAR 2010, 274 [276]).

  • OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss OWi 219/09

    Anforderungen an das Erkennenmüssen der fortdauernden Wirkung von Drogen bei

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05

    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei

  • OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 2 Ss OWi 23/11

    Aussagekraft des THC-Carbonsäure-Wertes

  • OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 3 Ss 35/07

    Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bezug auf Konsumvorgang und Wirkungen des

  • OLG Stuttgart, 10.02.2011 - 1 Ss 616/10

    Bußgeldurteil wegen Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel: Erkennbarkeit

  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 216/91

    Grenzen der Beweiswürdigung im Rahmen der Verdeckungsabsicht bei Mord

  • OLG Köln, 18.08.2005 - 81 Ss OWi 31/05

    Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer Begutachtung im Urteil

  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

  • OLG Celle, 09.12.2008 - 322 SsBs 247/08

    Fehlende Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis i.R.d. Führens

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

  • KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12

    Zur tatrichterlichen Feststellung des Zeitpunkts des letzten Cannabiskonsums

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 46/12

    Beweiswürdigung (Mitteilung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

  • BGH, 20.05.1966 - 4 StR 103/66

    Fahruntüchtigkeit - Blutalkoholgehalt - Müdigkeit

  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2009 - 12 ME 361/08

    Nachweis des gelegentlichen Konsums von Cannabis durch den bei einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2010 - 16 E 410/10

    Entfallen der Fahreignung bei Vorliegen eines gelegentlichen Konsums von Cannabis

  • KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10

    (Fahren nach Cannabiskonsum: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der

  • KG, 22.07.2014 - 3 Ws (B) 332/14

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Einfluss von

    Die Darstellung des Gutachtens genügt indes nicht den von der obergerichtlichen Rechtsprechung hierzu aufgestellten Erfordernissen (vgl. etwa KG, Beschlüsse vom 11. April 2014 - 3 Ws (B) 180/14 -, 7. Februar 2014 - 3 Ws (B) 14/14 - und 30. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 478/12 -), denn es fehlt insbesondere eine eingehendere Schilderung der angewandten wissenschaftlichen Methodik unter Mitteilung der hierfür wesentlichen Anknüpfungstatsachen sowie an einer Auseinandersetzung mit gegebenenfalls gegen die angewandte Methode vorgebrachten wissenschaftlichen Einwänden, da es sich bei der zeitlichen Rückrechnung in Fällen des Cannabiskonsums bislang um kein anerkanntes standardisiertes Untersuchungsverfahren handelt.
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