Rechtsprechung
KG, 13.04.2016 - 3 Ws (B) 140/16 - 162 Ss 30/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Burhoff online
Vorsatz/Fahrlässigkeit, rechtlicher Hinweis
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 46 Abs 1 OWiG, § 265 Abs 1 StPO
Bußgeldverfahren: Hinweis auf Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes; Betroffener als Adressat des Hinweises; Akteneinsicht des Verteidigers
- verkehrslexikon.de
Gerichtlicher Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Hinweispflicht des Gerichts bei vom Bußgeldbescheid abweichender rechtlicher Beurteilung der Ordnungswidrigkeit; Fehlen eines Hinweises aufgrund eines Kanzleiversehens des Gerichts; Keine Heilung des Kanzleiversehens des Gerichts durch Akteneinsicht des Verteidigers
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund des fehlenden rechtlichen Hinweises des Gerichts bzgl. des Inbetrachtkommens einer vorsätzlichen Begehungsweise an den Betroffenen; Hinweispflicht des Gerichts bei vom Bußgeldbescheid abweichender rechtlicher ...
- kanzlei-heskamp.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 Abs. 1; OWiG § 46 Abs. 1
Adressat des gerichtlichen Hinweises auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtpunktes nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 265 Abs. 1 StPO ist der Betroffene - rechtsportal.de
Hinweispflicht des Gerichts bei vom Bußgeldbescheid abweichender rechtlicher Beurteilung der Ordnungswidrigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung?, oder: Belehrt wird nicht durch Akteneinsicht des Verteidigers
- beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Rechtlicher Hinweis: Muss an den Betroffenen. Mitteilung nur an den Verteidiger reicht eigentlich nicht....
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gerichtliche Hinweispflichten auf veränderte rechtliche Gesichtspunkte
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gerichtlicher Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 16.12.2015 - 340 OWi 304/15
- KG, 13.04.2016 - 3 Ws (B) 140/16 - 162 Ss 30/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12
Hinweispflicht des Gerichts (mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung; …
Auszug aus KG, 13.04.2016 - 3 Ws (B) 140/16
Denn Adressat dieses förmlichen Hinweises ist der Betroffene selbst, der persönlich und individuell zu informieren ist (BGH, 26. Juni 2012, 1 StR 158/12, NStZ 2013, 248).(Rn.11).Denn Adressat dieses förmlichen Hinweises ist der Betroffene, der persönlich und individuell zu informieren ist (BGH NStZ 2013, 248).
- VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19
(Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von …
Nach § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (- OwiG -) i.V.m. § 265 Abs. 1 der Strafprozeßordnung (- StPO -) kann aber während des gesamten Bußgeldverfahrens keine Ahndung aufgrund eines anderen Ordnungswidrigkeitentatbestands als des zunächst zugrunde gelegten erfolgen, ohne dass ein entsprechender Hinweis an den Betroffenen ergeht und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist (…vgl. Bücherl, in: BeckOK OWIG, Stand 15.03.2019 -, § 46 Rn. 6; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.04.2016 - 3 Ws (B) 140/16, 3 Ws (B) 140/16 - 162 Ss 30/16 -, juris).