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KG, 31.07.2020 - 3 Ws (B) 174/20 - 122 Ss 71/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Verkehrsschild, Übersehen, Beweiswürdigung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 79 Abs 1 Nr 3 OWiG, § 25 StVG, § 41 Abs 1 Zeichen 251 StVO, § 261 StPO
Freie richterliche Beweiswürdigung in Bezug auf Wahrnehmung von Verkehrszeichen - beck-blog
Verkehrsverbot an Brücke missachtet: Kein Fahrverbot
- IWW
OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 3; StVO § 41 Abs. 1 (Zeichen 251); StVG § 25; StPO § 261
StVO, StPO, OWiG - bussgeldsiegen.de
Wahrnehmung von Verkehrszeichen - freie richterliche Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Ich habe das Verkehrsschild übersehen", Wenn das Amtsgericht der Einlassung des Betroffenen glaubt
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Wahrnehmung von Verkehrszeichen
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 29.05.2020 - 297 OWi 590/19
- KG, 31.07.2020 - 3 Ws (B) 174/20 - 122 Ss 71/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Auszug aus KG, 31.07.2020 - 3 Ws (B) 174/20
Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (ständige Rspr. des BGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19 - BeckRS 2020 11446 m. w. N.).
- KG, 04.02.2021 - 3 Ws (B) 6/21
Fahrverbot aufgrund beharrlichen Pflichtverstoßes nach verbotener Nutzung …
Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung dann, wenn sie in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (ständige Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19 -, BeckRS 2020, 11446 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 3 Ws (B) 174/20 -, juris). - KG, 28.01.2021 - 3 Ws (B) 18/21
Urteilsgründe, Einlassung, schweigender Betroffener
Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung dann, wenn sie in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetzte oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19 -, BeckRS 2020, 11446 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2020 - 3 Ws (B) 174/20 -, juris).