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   KG, 05.07.1999 - 3 Ws (B) 328/99, 2 Ss 156/99   

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KG, 05.07.1999 - 3 Ws (B) 328/99, 2 Ss 156/99 (https://dejure.org/1999,51400)
KG, Entscheidung vom 05.07.1999 - 3 Ws (B) 328/99, 2 Ss 156/99 (https://dejure.org/1999,51400)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 1999 - 3 Ws (B) 328/99, 2 Ss 156/99 (https://dejure.org/1999,51400)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01

    Zur Delegation von Kfz-Halterpflichten durch denn Betriebsinhaber auf andere

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Fuhrunternehmer als Halter eines LKW dafür verantwortlich ist, dass die Ladung des Fahrzeuges nicht vorschriftsmäßig oder die Verkehrssicherheit durch die Ladung beeinträchtigt war, ist in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 74, 69, 70; OLG Hamm VRS 16, 153, 155; OLG Köln VRS 69, 311; KG Beschlüsse vom 23. Februar 1998 - 3 Ws (B) 22/98 - und vom 5. Juli 1999 - 3 Ws (B) 328/99 -).

    Das setzt aber voraus, dass er bei der Auswahl der Beauftragten die erforderliche Sorgfalt anwendet, sie mit den notwendigen Weisungen versieht und sich durch gelegentliche - auch überraschende- Stichproben davon überzeugt, dass die Weisungen auch beachtet werden (vgl. KG, Beschlüsse vom 28. August 1996 - 3 Ws (B) 355/96 - und vom 5. Juli 1999 - 3 Ws (B) 328/99 -).

    Dies würde voraussetzen, dass vorliegend von einer bewussten oder mehrmaligen Abweichung des Amtsgerichts von der obergerichtlichen Rechtsprechung, die das Bedürfnis der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erkennen lässt, ausgegangen werden müsste oder dass in einem wesentlichen Ausmaß mit einer fehlerhaften Beurteilung in weiteren Fällen zu rechnen ist (vgl. KG Beschluss vom 5. Juli 1999 - 3 Ws (B) 328/99 -).

  • KG, 31.07.2007 - 3 Ws (B) 60/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen der Halterhaftung eines

    Allerdings ist dieser als Halter für seine Fahrzeuge und deren Zustand verantwortlich und hat durch organisatorische Maßnahmen (z. B. Auswahl zuverlässigen Personals, gelegentliche - auch überraschende - Stichproben, Weisungen etc.) sicherzustellen, dass sie sich in einem vorschriftsmäßigen Zustand befinden (vgl. KG, Beschlüsse vom 10. Februar 2003 - 3 Ws (B) 48/03 - und vom 5. Juli 1999 - 3 Ws (B) 328/99 -, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 09.06.2022 - 1 OWi 2 SsBs 41/22

    Pflicht zu Untersuchungen auf verborgenen Mangel zwischen Inspektionsterminen

    Vielmehr bedarf es der Feststellung konkreter Umstände, die in der Person des Betroffenen die Missachtung einer Sorgfaltspflicht belegen (KG Berlin, Beschluss vom 05.07.1999 - 2 Ss 156/99 - 3 Ws (B) 328/99, juris Rn. 3 m.w.N.).
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