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   KG, 08.01.2018 - 3 Ws (B) 353/17 - 162 Ss 183/17   

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https://dejure.org/2018,11444
KG, 08.01.2018 - 3 Ws (B) 353/17 - 162 Ss 183/17 (https://dejure.org/2018,11444)
KG, Entscheidung vom 08.01.2018 - 3 Ws (B) 353/17 - 162 Ss 183/17 (https://dejure.org/2018,11444)
KG, Entscheidung vom 08. Januar 2018 - 3 Ws (B) 353/17 - 162 Ss 183/17 (https://dejure.org/2018,11444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 74 Abs 2 OWiG
    Einspruchsverwerfung im Bußgeldverfahren: Ausbleiben des Betroffenen bei ärztlich attestierter Erkrankung

  • verkehrslexikon.de

    Keine Einspruchsverwerfung beim Ausbleiben des Betroffenen bei ärztlich attestierter Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Verwerfung des Einspruchs wegen unentschuldigte Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2
    Voraussetzungen der Verwerfung des Einspruchs wegen unentschuldigte Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 22.03.2002 - 3 Ws (B) 48/02

    Voraussetzungen genügender Entschuldigung bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 08.01.2018 - 3 Ws (B) 353/17
    Liegen Anhaltspunkte für eine genügende Entschuldigung vor, so darf der Einspruch nur verworfen werden, wenn das Amtsgericht sich die Überzeugung verschafft hat, dass genügende Entschuldigungsgründe nicht gegeben sind; bleibt zweifelhaft, ob der Betroffene genügend entschuldigt ist, sind die Voraussetzungen einer Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht gegeben (vgl. KG-Beschluss vom 22. März 2002 - 3 Ws (B) 48/02 -).
  • KG, 07.02.2022 - 3 Ws (B) 328/21

    Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Vorliegen von

    Ohne ausreichende Aufklärung darf das Gericht den Einspruch nicht verwerfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Januar 2018 - 3 Ws (B) 353/17 -, juris, vom 20. Januar 2017 a.a.O.; vom 4. Juni 2015 - 3 Ws (B) 264/15 - juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 5. November 2020 a.a.O.; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Oktober 2018 a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 5 Ss OWi 320/08 -, juris).
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