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   KG, 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15, 3 Ws (B) 368/15 - 162 Ss 64/15   

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KG, 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15, 3 Ws (B) 368/15 - 162 Ss 64/15 (https://dejure.org/2015,45985)
KG, Entscheidung vom 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15, 3 Ws (B) 368/15 - 162 Ss 64/15 (https://dejure.org/2015,45985)
KG, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 3 Ws (B) 368/15, 3 Ws (B) 368/15 - 162 Ss 64/15 (https://dejure.org/2015,45985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ärztlich verordnetes Cannabis und die Autofahrt

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 04.08.2005 - 3 Ws (B) 357/05

    Notwendige Feststellungen im Bußgeldurteil wegen Rotlichtverstoßes

    Auszug aus KG, 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, DAR 2005, 634; Beschlüsse vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 - und vom 30. Juni 2014 - 3 Ws (B) 562/13).
  • KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10

    (Fahren nach Cannabiskonsum: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der

    Auszug aus KG, 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, DAR 2005, 634; Beschlüsse vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 - und vom 30. Juni 2014 - 3 Ws (B) 562/13).
  • KG, 04.09.2006 - 3 Ws (B) 373/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Halterverantwortlichkeit für Fahrzeugmängel;

    Auszug aus KG, 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15
    Stützt sich das Tatgericht auf ein Sachverständigengutachten, so sind die Ausführungen des Sachverständigen in einer - wenn auch gerade in Bußgeldsachen nur gedrängt - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wenigstens insoweit wiederzugeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, VRS 111, 449, 451, sowie Beschlüsse vom 11. Januar 2010 - 3 Ws (B) 730/09 - und vom 20. Mai 2014 - 3 Ws (B) 271/14 -).
  • KG, 14.10.2014 - 3 Ws (B) 375/14

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis: Fahrlässige

    Auszug aus KG, 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15
    Wenn er am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er die Gewissheit über die Unbedenklichkeit des Medikaments nicht hat, kann er sich nach § 24a StVG ordnungswidrig verhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 Ws (B) 375/14 -, Rn. 22, juris).
  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11

    Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt unter Amfetamin

    Auszug aus KG, 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15
    Zum objektiven Tatbestand des § 24a Abs. 2 Satz 1 StVG gehört lediglich das Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Abs. 2 Satz 2 StVG genannten berauschenden Mittels, hier Cannabis (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 RVs 19/11 -, Rn. 11, juris).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus KG, 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15
    Die Wirkstoffkonzentration der betreffenden Substanz muss zumindest in einer Höhe festgestellt sein, die eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit als möglich erscheinen lässt (vgl. BVerfG NJW 2005, 349; Hentschel/König/Dauer, 43. Aufl., § 24a StVG, Rn. 21a).
  • KG, 20.05.2014 - 3 Ws (B) 271/14

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen im Falle der Beweisbedeutsamkeit eines

    Auszug aus KG, 30.07.2015 - 3 Ws (B) 368/15
    Stützt sich das Tatgericht auf ein Sachverständigengutachten, so sind die Ausführungen des Sachverständigen in einer - wenn auch gerade in Bußgeldsachen nur gedrängt - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wenigstens insoweit wiederzugeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, VRS 111, 449, 451, sowie Beschlüsse vom 11. Januar 2010 - 3 Ws (B) 730/09 - und vom 20. Mai 2014 - 3 Ws (B) 271/14 -).
  • OLG Bamberg, 02.01.2019 - 2 Ss OWi 1607/18

    Verfahren wegen zu viel Cannabis

    Die Vorschrift des § 24a II 1 StVG gilt nach § 24a II 3 StVG nämlich dann nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt, wobei die Einnahme des Arzneimittels auf einer ärztlichen Verordnung beruhen muss und das Arzneimittel nicht missbräuchlich oder überdosiert verwendet worden sein darf (jurisPK/Niehaus Straßenverkehrsrecht § 24a StVG Rn. 29; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 24a StVG Rn. 22; Hühnermann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. § 24a StVG Rn. 5d; vgl. auch KG, Beschluss vom 30.07.2015 - 162 Ss 64/15 = BA 53 [2016], 188 = VRS 129 [2015], 220 und Maatz, BA 36 [1999], 146, 148).
  • OLG Koblenz, 13.04.2022 - 3 OWi 31 SsBs 49/22

    Medikamentenklausel in § 24a Abs. 2 S. 3 StGB auch bei Einnahme illegaler Drogen

    Dazu bedarf es zunächst der Feststellung, ob und wann das Medikament durch einen Arzt verordnet, zur Behandlung einer konkreten Krankheit eingenommen und die Dosierungsanweisung beachtet worden ist (KG Berlin, Beschl. 3 Ws (B) 368/15 v. 30.07.2015 - Rn. 8 n. juris).

    Liegen die Voraussetzungen des § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG vor, lässt sich nach der Rechtsprechung des Kammergerichts die Einnahme von Medikamenten vom Konsum illegaler Drogen - etwa bei gleichem Wirkstoff im Blut - mit sachverständiger Hilfe unterscheiden (vgl. KG Berlin, Beschl. 3 Ws (B) 368/15 v. 30.07.2015).

  • KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 11/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. Januar 2018 - 3 Ws (B) 357/17 - 11. August 2017 - 3 Ws (B) 202/17 - 13. Februar 2017 - 3 Ws (B) 23/17 - = VRS 131, 197, juris Rn 6; 20. September 2016 - 3 Ws (B) 488/16 - 30. März 2016 - 3 Ws (B) 176/16 - 30. Juli 2015 - 3 Ws (B) 368/15 - = VRS 129, 220, juris Rn. 4; 30. Juni 2014 - 3 Ws (B) 562/13 - 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 - sowie 4. August 2005 - 3 Ws (B) 357/05 - = DAR 2005, 634, juris Rn. 4).

    Misst das Tatgericht - wie vorliegend - einem Sachverständigengutachten Beweisbedeutsamkeit bei, so muss es die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch gerade in Bußgeldsachen nur gedrängt) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wenigstens insoweit wiedergeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 13. Februar 2017 a.a.O.; 20. September 2016 a.a.O.; 30. Juli 2015 - 3 Ws (B) 368/15 - 20. Mai 2014 - 3 Ws (B) 271/14 - = VRS 111, 449, juris m.w.N.; 13 September 2012 - 3 Ws (B) 512/12 - und 11. Januar 2010 - 3 Ws (B) 730/09 -).

  • KG, 13.02.2017 - 3 Ws (B) 23/17

    Bußgeldverfahren: Anforderungen an die Darstellung der Urteilsgründe und die

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, DAR 2005, 634 sowie Beschlüsse vom 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -, 30. Juni 2014 - 3 Ws (B) 562/13 -, 4. Mai 2015 - 3 Ws (B) 368/15 -, 30. März 2016 - 3 Ws (B) 176/16 - und 20. September 2016 - 3 Ws (B) 488/16 -).

    Misst das Tatgericht - wie vorliegend - einem Sachverständigengutachten Beweisbedeutsamkeit bei, so muss es die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch gerade in Bußgeldsachen nur gedrängt) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wenigstens insoweit wiedergeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat VRS 111, 449 m.w.N. sowie Beschlüsse vom 11. Januar 2010 - 3 Ws (B) 730/09 -, 13. September 2012 a.a.O., 20. Mai 2014 - 3 Ws (B) 271/14 -, 30. Juli 2015 - 3 Ws (B) 368/15 - und 20. September 2016 a.a.O.).

  • KG, 10.08.2017 - 3 Ws (B) 202/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat VRS 131, 197 und Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 Ws (B) 488/16 - und 30. März 2016 - 3 Ws (B) 176/16 - VRS 129, 220 sowie Beschlüsse vom 30. Juni 2014 - 3 Ws (B) 562/13 - und 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 -, juris sowie DAR 2005, 634).

    Misst das Tatgericht - wie vorliegend - einem Sachverständigengutachten Beweisbedeutsamkeit bei, so muss es, worauf die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht hingewiesen hat, die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch gerade in Bußgeldsachen nur gedrängt) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wenigstens insoweit wiedergeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat VRS 131, 197, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 Ws (B) 488/16 - VRS 129, 220; VRS 126, 154 und Beschlüsse vom 13. September 2012 - 3 Ws (B) 512/12 - sowie 11. Januar 2010 - 3 Ws (B) 730/09 -).

  • OLG Koblenz, 18.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 142/16

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Notwendige Gesamtwürdigung der

    Auch wenn die bei der Angeklagten zum Tatzeitpunkt im Blut nachgewiesenen Betäubungsmittel (20 ng/ml Amphetamin, 3 ng/ml Methyldioxymetamphetamin und weniger als 1 ng/ml Tetrahydrocannabinol ) die von der Grenzwertkommission am 22. Mai 2007 vorgeschlagenen analytischen Grenzwerte von 25 ng/ml Amphetamin bzw. MDMA und 1 ng/ml THC (vgl. Blutalkohol 44, 311) nicht erreichen, bei denen der Tatrichter grundsätzlich davon ausgehen kann, dass eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit zumindest möglich erscheint (vgl. hierzu: Senat, 2 SsBs 30/14 v. 13.06.2014 - Blutalkohol 51, 351 ; KG Berlin, 3 Ws (B) 368/15 v. 30.07.2015 - VRS 129, 220 ), so hat die Kammer die charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen - wie sich insbesondere aus den Ausführungen zur Bewährungsun-.
  • KG, 21.02.2018 - 3 Ws (B) 27/18

    Bußgeldurteil wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht unter anderem dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist und somit nicht erkennen lässt, ob sie auf einer tragfähigen, verstandesgemäß einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Januar 2018 - 3 Ws (B) 11/18 - 19. Januar 2018 - 3 Ws (B) 357/17 - 11. August 2017 - 3 Ws (B) 202/17 - 13. Februar 2017 - 3 Ws (B) 23/17 - = VRS 131, 197; 20. September 2016 - 3 Ws (B) 488/16 - 30. März 2016 - 3 Ws (B) 176/16 - 30. Juli 2015 - 3 Ws (B) 368/15 - = VRS 129, 220; 30. Juni 2014 - 3 Ws (B) 562/13 - 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10 - sowie 4. August 2005 - 3 Ws (B) 357/05 - = DAR 2005, 634).
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