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KG, 10.08.1998 - 3 Ws (B) 401/98, 2 Ss 194/98 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zur Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen zu den Erfolgsaussichten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung einer Rechtsbeschwerde; Anordnung eines Fahrverbots wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 04.02.1998 - 341 OWi 3257/97
- KG, 10.08.1998 - 3 Ws (B) 401/98, 2 Ss 194/98
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg-Altona, 05.08.2021 - 327d OWi 24/21
Ablehnung eines Richters im Bußgeldverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit
Eine Ausnahme von diesem allgemeinen Grundsatz gilt nur dann, wenn besondere Umstände hinzukommen, die an der Unvoreingenommenheit des Richters Zweifel aufkommen lassen (KG Berlin, Beschluss v. 10.08.1998, 2 Ss 194/98 - 3 Ws (B) 401/98 = juris Rn. 5 mwN).