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   KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14 - 122 Ss 121/14   

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https://dejure.org/2014,29571
KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14 - 122 Ss 121/14 (https://dejure.org/2014,29571)
KG, Entscheidung vom 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14 - 122 Ss 121/14 (https://dejure.org/2014,29571)
KG, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 3 Ws (B) 406/14 - 122 Ss 121/14 (https://dejure.org/2014,29571)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Entbindungsantrag, Hauptverhandlung, Verteidiger, Abgabe von Erklärungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 2 OWiG, § 73 Abs 3 OWiG, § 74 OWiG
    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einlassung eines schriftlich bevollmächtigten Verteidigers nach Entbindungsantrag in der Hauptverhandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des schriftlich bevollmächtigten Verteidigers zur Stellung eines Entbindungsantrags

  • Wolters Kluwer
  • bussgeldsiegen.de

    Einlassung eines bevollmächtigten Verteidigers nach Entbindungsantrag in Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stellung eines Entbindungsantrags und anschließende Einlassung zur Sache durch einen zur Verteidigung und Vertretung ermächtigten Verteidiger im Hauptverhandlungstermin

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.08.2002 - 4 StR 592/01

    Vorlage (Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit); Einspruch

    Auszug aus KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14
    Damit fehlt es an der Entscheidungserheblichkeit der in Rede stehenden Rechtsfrage (vgl. BGH VRS 103, 383 ["Rückgabebeschluss"]).
  • KG, 12.06.2013 - 3 Ws (B) 202/13

    Entbindung, Hauptverhandlung, Vertretungsvollmacht, Unterzeichnung, Verteidiger

    Auszug aus KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14
    Denn aus den Darlegungen ergibt sich bereits, dass von der Anwesenheit des Betroffenen keine weitere Aufklärung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 3 Ws (B) 202/13 - [juris]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 2 (6) SsRs 279/12 - [juris]).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2002 - 2 Ss OWi 357/02

    Gehörsverletzung bei Verwerfung des Einspruchs

    Auszug aus KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14
    Der sonst im Rahmen einer Gehörsrüge erforderlichen Darlegung, was der Betroffene in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte, bedarf es hier nicht, weil der Betroffene nicht rügt, dass ihm eine Stellungnahme zu entscheidungserheblichen Tatsachen verwehrt worden sei, sondern dass das Gericht seine Erklärung zur Sache in dem Entbindungsantrag seines Verteidigers nicht ausreichend zur Kenntnis genommen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2014 - 3 Ws (B) 288/14 - und vom 8. Juni 2011 - 3 Ws (B) 283/11 - Brandenburgisches OLG NZV 2003, 432).
  • OLG Celle, 12.06.2009 - 311 SsRs 54/09

    Zeitpunkt der Antragstellung auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen

    Auszug aus KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14
    Der Antrag konnte auch noch in der Hauptverhandlung gestellt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2014, 12. Juni 2013 und 8. Juni 2011 jeweils aaO; OLG Hamm VRS 111, 370; OLG Celle VRS 116, 451; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 3. Auflage, § 73 Rn. 18).
  • OLG Dresden, 08.03.2005 - Ss OWi 141/05

    Anforderungen an die Gründe eines Verwerfungsurteils

    Auszug aus KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14
    Liegen diese Voraussetzungen vor, steht die Entscheidung nicht im Ermessen des Gerichts; vielmehr ist dem Antrag zu entsprechen (vgl. Senat in std. Rspr., Beschlüsse vom 5. Juni 2014 und vom 8. Juni 2011 jeweils aaO sowie VRS 111, 146; Beschlüsse vom 5. Oktober 2007 - 3 Ws (B) 522/07 - und 2. August 2006 - 3 Ws (B) 395/06 - OLG Dresden DAR 2005, 460).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 RBs 13/12

    Wirksamkeit des Antrag auf Entbindung vom persönlichen Erscheinen nach Aufruf der

    Auszug aus KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14
    Insofern gilt nichts anderes als für die Stellung des Entbindungsantrags (s. o.; vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2014 aaO; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 258 [Leitsatz, Volltext bei juris]; OLG Naumburg zfs 2002, 251; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG Stand März 2013, § 73 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 02.02.1993 - 2 Ws (B) 55/93

    Fernbleiben von Hauptverhandlung; Verteidiger mit Vertretungsvollmacht;

    Auszug aus KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14
    Bei Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung übernimmt er für diesen die Funktion des Aussagemittlers; Erklärungen, die er als Vertreter des Betroffenen abgegeben hat, muss der Betroffene als eigene gegen sich gelten lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2014 und 8. Juni 2011 jeweils aaO.; OLG Naumburg aaO; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; OLG Frankfurt NZV 1993, 281).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Auszug aus KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14
    Der Antrag konnte auch noch in der Hauptverhandlung gestellt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2014, 12. Juni 2013 und 8. Juni 2011 jeweils aaO; OLG Hamm VRS 111, 370; OLG Celle VRS 116, 451; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 3. Auflage, § 73 Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2012 - 2 (6) SsRs 279/12

    Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung

    Auszug aus KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14
    Denn aus den Darlegungen ergibt sich bereits, dass von der Anwesenheit des Betroffenen keine weitere Aufklärung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 3 Ws (B) 202/13 - [juris]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 2 (6) SsRs 279/12 - [juris]).
  • OLG Zweibrücken, 26.05.1994 - 1 Ss 61/94

    Hauptverhandlung; Verteidiger; Betroffener; Vertretungsvollmacht;

    Auszug aus KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14
    Bei Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung übernimmt er für diesen die Funktion des Aussagemittlers; Erklärungen, die er als Vertreter des Betroffenen abgegeben hat, muss der Betroffene als eigene gegen sich gelten lassen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2014 und 8. Juni 2011 jeweils aaO.; OLG Naumburg aaO; OLG Zweibrücken NZV 1994, 372; OLG Frankfurt NZV 1993, 281).
  • KG, 17.03.2006 - 3 Ws (B) 136/06

    Bußgeldverfahren: Begründung der Ablehnung des Antrags auf Entbindung von der

  • KG, 26.05.2016 - 3 Ws (B) 259/16

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für die

    Der sonst im Rahmen einer Gehörsrüge erforderlichen Darlegung, was der Betroffene in der Hauptverhandlung vorgetragen hätte, bedarf es im vorliegenden Fall nicht, da der Betroffene nicht rügt, dass ihm eine Stellungnahme zu entscheidungserheblichen Tatsachen verwehrt worden sei, sondern dass das Gericht seine Erklärung zur Sache in dem Entbindungsantrag seines Verteidigers nicht ausreichend zur Kenntnis genommen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Juli 2014 - 3 Ws (B) 406/14 -, vom 5. Juni 2014 - 3 Ws (B) 288/14 - und vom 8. Juni 2011 - 3 Ws (B) 283/11 - Brandenburgisches OLG NZV 2003, 432).
  • KG, 27.08.2018 - 3 Ws (B) 194/18

    Nachforschungspflicht bei Terminverlegungsantrag

    Eine solche Darlegung ist nicht nur dann entbehrlich, wenn der Rechtsbeschwerdeführer rügt, dass das Gericht seine Erklärung zur Sache in dem nach § 73 Abs. 2 OWiG rechtzeitig gestellten Entbindungsantrag seines Verteidigers nicht ausreichend zur Kenntnis genommen habe (std. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - 3 Ws (B) 109/17 - und vom 29. Juli 2014 - 3 Ws (B) 406/14, jeweils mwN), sondern - wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Zuschrift vom 10. Juli 2018 zutreffend ausführt - auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation (so ausdrücklich OLG Oldenburg NZV 2011, 92; vgl. auch Göhler, OWiG 17. Aufl., § 80 Rn. 16c [für Anträge auf Zulassung der Rechtsbeschwerde]).
  • OLG Hamm, 08.12.2015 - 4 RBs 291/15

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Wäre er von seiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden und die Hauptverhandlung nach § 74 Abs. 1 OWiG durchgeführt worden, so wäre es zwar grundsätzlich ggf. möglich gewesen, die im Rahmen des Schriftsatzes mit dem Entbindungsantrag vom 18.09.2015 abgegebene Verteidigererklärung des Betroffenen, welche er mit dem Zulassungsantrag voll-ständig mitgeteilt hat, als schriftliche Erklärung des Betroffenen zu verlesen, wenn der mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Verteidiger schriftsätzlich Angaben für den Betroffenen gemacht hat (OLG Frankfurt NZV 1993, 281; KG Beschl. v. 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14 = BeckRS 2015, 19268).
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