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KG, 21.02.1997 - 3 Ws (B) 43/97, 2 Ss 16/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 06.02.2002 - 1 Ss 392/01
Straßenverkehrsstrafrecht: Absolute Fahrunsicherheit nach Konsum von Alkohol und …
Daß das Bremsverhalten auf einer durch Alkohol und Rauschgift verminderten Reaktionsfähigkeit des Angeklagten beruhte, weisen die Urteilsfeststellungen somit nicht aus, zumal da ihnen auch nicht zu entnehmen ist, mit welcher Geschwindigkeit der Angeklagte die Straße befuhr und in welchem Abstand sein Fahrzeug bei Beginn der Gelbphase noch von der Haltelinie entfernt war (vgl. KG Beschluß vom 21. Februar 1997 - 3 Ws (B) 43/97 -), so daß die Einlassung des Angeklagten, er habe sich auch für ein Weiterfahren entscheiden können (UA S. 4), nicht bewertet werden kann. - KG, 04.08.2005 - 3 Ws (B) 357/05
Notwendige Feststellungen im Bußgeldurteil wegen Rotlichtverstoßes
Die Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes macht grundsätzlich genaue Feststellungen unter anderem dazu erforderlich, wie weit der Betroffene mit seinem Fahrzeug bei Rotbeginn von der Haltelinie entfernt war (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 - und 21. Februar 1997 - 3 Ws (B) 43/97 - OLG Hamburg DAR 1993, 395; OLG Bremen VRS 79, 38 (39 f); OLG Köln VM 1984, 83).