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   KG, 25.08.1997 - 3 Ws (B) 436/97, 2 Ss 101/97   

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KG, 25.08.1997 - 3 Ws (B) 436/97, 2 Ss 101/97 (https://dejure.org/1997,45137)
KG, Entscheidung vom 25.08.1997 - 3 Ws (B) 436/97, 2 Ss 101/97 (https://dejure.org/1997,45137)
KG, Entscheidung vom 25. August 1997 - 3 Ws (B) 436/97, 2 Ss 101/97 (https://dejure.org/1997,45137)
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 03.03.2016 - 3 Ws (B) 108/16

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei irrig inhäsivem Tatgericht

    Jedenfalls hätte die Rechtsbeschwerdeschrift sich nicht auf die Darlegung beschränken dürfen, dass der Hinweis in der Hauptverhandlung unterblieben ist (RB S. 2); sie hätte auch deutlich machen müssen, dass der Betroffene nicht anderweitig, etwa durch die Ladung oder sonstigen vorprozessualen Schriftverkehr, auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 1997 - 3 Ws (B) 436/97 - [juris]; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2012 2 - 2 SsBs 114/11 - [juris]; vgl. auch BGHSt 2, 304 [betr.
  • KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18

    Befugnisse des Verteidigers ohne Vertretervollmacht bei erlaubter Abwesenheit des

    Sie hätte auch deutlich machen müssen, dass der Betroffene nicht anderweitig, etwa durch die Ladung oder sonstigen vorprozessualen Schriftverkehr, auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. August 1997 - 3 Ws (B) 436/97 - [juris]; Beschluss vom 3. März 2016 - 3 Ws (B) 108/16 - [juris mit Anmerkung Krenberger]; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2012 2 - 2 SsBs 114/11 - [juris]; vgl. auch BGHSt 2, 304 [betr.
  • OLG Schleswig, 24.03.2020 - II OLG 30/20
    So ist in der Begründungsschrift neben dem Inhalt des Bußgeldbescheides und dem Tenor des angefochtenen Urteils insbesondere auch vorgetragen worden, dass ein rechtlicher Hinweis weder in der Hauptverhandlung erfolgte noch im Vorfeld der Verhandlung, etwa mit der Ladung zum Termin (vgl. hierzu KG Berlin, Beschluss vom 25. August 1997 ­ 2 Ss 101/97-3 Ws (B) 436/97 ­, juris).
  • KG, 09.03.1998 - 5 Ws (B) 80/98

    Nichterfüllung der Anzeigepflicht nach dem Schwerbehindertengesetz: Bemessung der

    Die Beanstandung der Rechtsbeschwerde, es sei fehlerhaft kein rechtlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung und auf die Erhöhung der im Bußgeldbescheid ausgesprochenen Geldbuße ergangen ( §§ 71 Abs. 1 OWiG , 265 Abs. 2 StPO ), geht - völlig unabhängig von der Frage der Zulässigkeit dieser Rüge (vgl. KG, Beschluß vom 25. August 1997 - 3 Ws (B) 436/97 - m.w.N.) - schon deshalb fehl, weil dem Betroffenen bereits in dem Bußgeldbescheid vorsätzliches Handeln zur Last gelegt wird (Bl. 60 d.A.) und Umstände, die das Gericht veranlassen, eine höhere Geldbuße als im Bußgeldbescheid festzusetzen, keine Hinweispflicht auslösen (vgl. OLG Hamm NJW 1980, 1587 [OLG Hamm 06.12.1979 - 6 Ss OWi 1576/79] ; KG, Beschluß vom 31. Januar 1996 - 3 Ws (B) 546/95 -).
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