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   KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15 - 122 Ss 125/15   

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https://dejure.org/2015,25724
KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15 - 122 Ss 125/15 (https://dejure.org/2015,25724)
KG, Entscheidung vom 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15 - 122 Ss 125/15 (https://dejure.org/2015,25724)
KG, Entscheidung vom 02. September 2015 - 3 Ws (B) 447/15 - 122 Ss 125/15 (https://dejure.org/2015,25724)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vertretungsvollmacht, Verteidigungsvollmacht,

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73 Abs 3 OWiG, § 74 Abs 1 OWiG, § 77 Abs 1 OWiG, § 77 Abs 2 OWiG, § 244 Abs 2 StPO
    Bußgeldverfahren: Auftreten als Verteidiger in der Abwesenheitsverhandlung ohne Vertretungsvollmacht; Prüfungsmaßstab für Beweisanregung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnisse eines nur mit einer Verteidigervollmacht versehenen Rechtsanwalts in der Abwesenheitsverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertretungsvollmacht/Verteidigungsvollmacht

  • beck-blog (Auszüge)

    Verteidiger ist Verteidiger und braucht auch für Abwesenheitsverhandlung keine Vertretungsvollmacht, wohl aber für Erklärungen für den Betroffenen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung von Beweisanträgen und Beweisanregungen bei (standardisierten) Rotlichtmessungen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Beweisantrag oder nur Beweisanregung?

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 14.02.2003 - 1 ObOWi 25/03

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags gem. § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15
    Zwar ist anerkannt, dass die fehlerhafte Behandlung eines Beweisantrags nicht durch Nachschieben anderer Gründe im Urteil geheilt werden kann (vgl. BayObLG NZV 2003, 346), so dass sich die Rechtmäßigkeit der Behandlung eines Beweisantrags lediglich an dem vom Tatgericht erlassenen Beschluss und nicht an nachgeschobenen Überlegungen bemisst.

    Denn die Begründung soll dem Beweisführer die Gelegenheit geben, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnung und ihren Gründen zu richten (vgl. BayObLG NZV 2003, 346).

  • OLG Bamberg, 18.04.2011 - 2 Ss OWi 243/11

    Bußgeldverfahren: Beginn der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde bei

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15
    Es kann aber offen bleiben, ob die Vertretungsvollmacht, wie es trotz der unterschiedlichen Formulierungen von § 73 Abs. 3 OWiG und § 51 Abs. 3 OWiG ("Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet") einhelliger Meinung entspricht, dem Gericht zu Beginn der Hauptverhandlung schriftlich vorliegen muss (so OLG Bamberg NZV 2011, 509; OLG Jena VRS 111, 200; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 4. Aufl., § 73 Rn. 41) oder ob etwa eine anwaltliche Versicherung des Bestehens einer schriftlichen Vertretungsvollmacht genügen könnte.
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15
    c) Schließlich deckt auch die weitere durch die Ausführung der Sachrüge veranlasste sachlich-rechtliche Überprüfung des gesamten Urteils unter Einschluss des Rechtsfolgenausspruchs (vgl. BGHSt 1, 44; Meyer-Goßner/Schmidt, aaO, § 344 Rn. 19; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 8. Aufl., Rn. 537) keine Rechtsfehler auf, die sich zum Nachteil des Rechtsmittelführers auswirken.
  • BayObLG, 31.07.1980 - 2 ObOWi 169/80

    Vermutung der Verteidigungsmacht eines Rechtsanwalts bei erteilter und

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15
    Denn der nur mit einer Verteidigervollmacht versehene Rechtsanwalt kann zwar anstelle des Betroffenen keine Erklärungen abgeben oder entgegennehmen, er hat aber sämtliche dem Verteidiger zustehenden Befugnisse (vgl. BayObLG VRS 61, 39; Senge in Karlsruher Kommentar, aaO, § 73 Rn. 42).
  • OLG Jena, 15.05.2006 - 1 Ss 99/06

    Zur Urteilszustellung an den Verteidiger bei Vorliegen einer rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15
    Es kann aber offen bleiben, ob die Vertretungsvollmacht, wie es trotz der unterschiedlichen Formulierungen von § 73 Abs. 3 OWiG und § 51 Abs. 3 OWiG ("Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet") einhelliger Meinung entspricht, dem Gericht zu Beginn der Hauptverhandlung schriftlich vorliegen muss (so OLG Bamberg NZV 2011, 509; OLG Jena VRS 111, 200; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 4. Aufl., § 73 Rn. 41) oder ob etwa eine anwaltliche Versicherung des Bestehens einer schriftlichen Vertretungsvollmacht genügen könnte.
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15
    Nach allgemeiner Auffassung muss ein Beweisantrag eine bestimmte Beweistatsache bezeichnen (vgl. nur BGH VRS 80, 128).
  • BayObLG, 05.03.2003 - 1 ObOWi 9/03

    Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei Atemalkoholmessung

    Auszug aus KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15
    Das Beweis-erhebungsgesuch lieferte keine verständlichen und erst recht keine plausiblen Umstände, die dazu Anlass geben konnten, von einer fehlerhaften Messung auszugehen (vgl. BayObLG NJW 2003, 1752; Cierniak, zfs 2012, 664 mwN [Fußnote 33]).
  • OLG Bamberg, 07.03.2018 - 3 Ss OWi 284/18

    Abstands- oder Geschwindigkeitsmessung - standardisiertes Messverfahren

    Eine darüber hinausgehende ausdrückliche Erörterung weiterer tatsächlicher Voraussetzungen dieses vom Rechtsbeschwerdegericht anzulegenden Prüfungsmaßstabes im Urteil wäre daher überflüssig (vgl. neben BGH a.a.O. u.a. KG, Beschluss vom 12.11.2015 - 122 Ss 111/15 = NStZ-RR 2016, 27 = VRS 129 [2015], 155 = NZV 2016, 293 und v. 02.99.2015 - 3 Ws [B] 447/15 - 122 Ss 125/15 sowie zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 19.07.2017 - 3 Ss OWi 836/17 [bei juris] m. Anm. Krenber-ger, jurisPR-VerkR 25/2017 Anm. 6), sofern nicht ausnahmsweise aufgrund der Art des Verkehrsverstoßes weitere Feststellungen, beim Abstandsverstoß mit Blick auf seine Vorwerfbarkeit und bei Vorliegen eines substantiierten Einwands etwa zur sog. .Be-obachtungsstrecke' und etwaigen außergewöhnlichen Fahrmanövern und hierdurch dem Betroffenen nicht vorwerfbare Abstandsunterschreitungen (z.B. unerwarteter Spurwechsel mit Einscheren eines überholenden Fahrzeugs oder plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden), geboten sind (Burhoff [Hrsg.]/G/eg a.a.O. Rn. 156, 158 ff. m.w.N.).
  • KG, 12.11.2015 - 3 Ws (B) 515/15

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Ordnungsgemäße Bezugnahme auf in den

    Die ausdrückliche Erörterung der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Prüfungsmaßstabes im amtsgerichtlichen Urteil wäre überflüssig (Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 3 Ws (B) 447/15 -).
  • KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18

    Befugnisse des Verteidigers ohne Vertretervollmacht bei erlaubter Abwesenheit des

    Der mit der Verteidigung beauftragte Rechtsanwalt hat aber sämtliche dem Verteidiger zustehenden Befugnisse (vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 3 Ws (B) 447/15 - [juris]; BayObLG VRS 61, 39; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 4. Aufl., § 73 Rn. 42).
  • KG, 01.02.2023 - 3 ORbs 21/23

    Notwendiger Vortrag im Rahmen der Verfahrensrüge wegen Verletzung des rechtlichen

    Denn in einem Verfahren nach § 74 Abs. 1 OWiG kann der Verteidiger sowohl die ihm als Verteidiger zustehenden Befugnisse (wie z.B. das Recht zur Antragsstellung und zur Befragung des Zeugen) wahrnehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 3 Ws (B) 447/15 -, juris) als auch als Vertreter des Betroffenen mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht - in Ausübung dieser Vollmacht - auftreten und an dessen Stelle in der Hauptverhandlung u.a. Erklärungen abgeben oder entgegennehmen sowie Zeugen oder Sachverständige befragen (vgl. § 73 Abs. 3 OWiG) (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 3 Ws (B) 335/21 -, juris).
  • KG, 17.07.2018 - 3 Ws (B) 169/18

    Verfahrensrüge beim standardisierten Messverfahren

    Notwendige Voraussetzung dieser Rüge ist, dass der Antrag die Qualität eines förmlichen Beweisantrages hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. März 2016 - 3 Ws (B) 107/16 -, 2. September 2015 - 3 Ws (B) 447/15 -, 2. März 2015 - 3 Ws (B) 92/15 - und 11. Februar 2015 - 3 Ws (B) 64/15 - Hadamitzky in Karlsruher Kommentar, Ordnungswidrigkeitengesetz, 5. Aufl., § 80 Rn. 31).
  • KG, 12.01.2022 - 3 Ws (B) 335/21

    Notwendiges Vorbringen im Rahmen der Erhebung der Rüge der Verletzung des

    In einem Verfahren nach § 74 Abs. 1 OWiG kann der - wie vorliegend - mit einer Vertretungsvollmacht ausgestattete Verteidiger sowohl als Beistand des Betroffenen auftreten und die ihm als Verteidiger zustehenden Befugnisse (wie z.B. das Recht zur Antragsstellung und zur Befragung des Zeugen) wahrnehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 3 Ws (B) 447/15 -, juris) als auch als Vertreter des Betroffenen auftreten und an dessen Stelle in der Hauptverhandlung u.a. Erklärungen abgeben oder entgegennehmen (vgl. § 73 Abs. 3 OWiG).
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