Rechtsprechung
KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15 - 122 Ss 125/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Vertretungsvollmacht, Verteidigungsvollmacht,
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 73 Abs 3 OWiG, § 74 Abs 1 OWiG, § 77 Abs 1 OWiG, § 77 Abs 2 OWiG, § 244 Abs 2 StPO
Bußgeldverfahren: Auftreten als Verteidiger in der Abwesenheitsverhandlung ohne Vertretungsvollmacht; Prüfungsmaßstab für Beweisanregung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befugnisse eines nur mit einer Verteidigervollmacht versehenen Rechtsanwalts in der Abwesenheitsverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vertretungsvollmacht/Verteidigungsvollmacht
- beck-blog (Auszüge)
Verteidiger ist Verteidiger und braucht auch für Abwesenheitsverhandlung keine Vertretungsvollmacht, wohl aber für Erklärungen für den Betroffenen
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Ablehnung von Beweisanträgen und Beweisanregungen bei (standardisierten) Rotlichtmessungen
- haerlein.de (Kurzinformation)
Beweisantrag oder nur Beweisanregung?
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 12.06.2015 - 297 OWi 444/15
- KG, 02.09.2015 - 3 Ws (B) 447/15 - 122 Ss 125/15
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Bamberg, 07.03.2018 - 3 Ss OWi 284/18
Abstands- oder Geschwindigkeitsmessung - standardisiertes Messverfahren
Eine darüber hinausgehende ausdrückliche Erörterung weiterer tatsächlicher Voraussetzungen dieses vom Rechtsbeschwerdegericht anzulegenden Prüfungsmaßstabes im Urteil wäre daher überflüssig (…vgl. neben BGH a.a.O. u.a. KG, Beschluss vom 12.11.2015 - 122 Ss 111/15 = NStZ-RR 2016, 27 = VRS 129 [2015], 155 = NZV 2016, 293 und v. 02.99.2015 - 3 Ws [B] 447/15 - 122 Ss 125/15 sowie zuletzt OLG Bamberg, Beschluss vom 19.07.2017 - 3 Ss OWi 836/17 [bei juris] m. Anm. Krenber-ger, jurisPR-VerkR 25/2017 Anm. 6), sofern nicht ausnahmsweise aufgrund der Art des Verkehrsverstoßes weitere Feststellungen, beim Abstandsverstoß mit Blick auf seine Vorwerfbarkeit und bei Vorliegen eines substantiierten Einwands etwa zur sog. .Be-obachtungsstrecke' und etwaigen außergewöhnlichen Fahrmanövern und hierdurch dem Betroffenen nicht vorwerfbare Abstandsunterschreitungen (z.B. unerwarteter Spurwechsel mit Einscheren eines überholenden Fahrzeugs oder plötzliches Abbremsen des Vorausfahrenden), geboten sind (…Burhoff [Hrsg.]/G/eg a.a.O. Rn. 156, 158 ff. m.w.N.). - KG, 12.11.2015 - 3 Ws (B) 515/15
Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Ordnungsgemäße Bezugnahme auf in den …
Die ausdrückliche Erörterung der tatsächlichen Voraussetzungen dieses Prüfungsmaßstabes im amtsgerichtlichen Urteil wäre überflüssig (Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 3 Ws (B) 447/15 -). - KG, 02.03.2018 - 3 Ws (B) 71/18
Befugnisse des Verteidigers ohne Vertretervollmacht bei erlaubter Abwesenheit des …
Der mit der Verteidigung beauftragte Rechtsanwalt hat aber sämtliche dem Verteidiger zustehenden Befugnisse (vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 3 Ws (B) 447/15 - [juris]; BayObLG VRS 61, 39;… Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG 4. Aufl., § 73 Rn. 42). - KG, 17.07.2018 - 3 Ws (B) 169/18
Verfahrensrüge beim standardisierten Messverfahren
Notwendige Voraussetzung dieser Rüge ist, dass der Antrag die Qualität eines förmlichen Beweisantrages hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. März 2016 - 3 Ws (B) 107/16 -, 2. September 2015 - 3 Ws (B) 447/15 -, 2. März 2015 - 3 Ws (B) 92/15 - und 11. Februar 2015 - 3 Ws (B) 64/15 - Hadamitzky in Karlsruher Kommentar, Ordnungswidrigkeitengesetz, 5. Aufl., § 80 Rn. 31). - KG, 12.01.2022 - 3 Ws (B) 335/21
Notwendiges Vorbringen im Rahmen der Erhebung der Rüge der Verletzung des …
In einem Verfahren nach § 74 Abs. 1 OWiG kann der - wie vorliegend - mit einer Vertretungsvollmacht ausgestattete Verteidiger sowohl als Beistand des Betroffenen auftreten und die ihm als Verteidiger zustehenden Befugnisse (wie z.B. das Recht zur Antragsstellung und zur Befragung des Zeugen) wahrnehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 3 Ws (B) 447/15 -, juris) als auch als Vertreter des Betroffenen auftreten und an dessen Stelle in der Hauptverhandlung u.a. Erklärungen abgeben oder entgegennehmen (vgl. § 73 Abs. 3 OWiG).