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   KG, 29.10.2010 - 3 Ws (B) 508/10 - 2 Ss 181/10   

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KG, 29.10.2010 - 3 Ws (B) 508/10 - 2 Ss 181/10 (https://dejure.org/2010,52029)
KG, Entscheidung vom 29.10.2010 - 3 Ws (B) 508/10 - 2 Ss 181/10 (https://dejure.org/2010,52029)
KG, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 3 Ws (B) 508/10 - 2 Ss 181/10 (https://dejure.org/2010,52029)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Ersatzweise Zustellung des Bußgeldbescheides nur an der Adresse des Lebensmittelpunktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws (B) 615/98
    Auszug aus KG, 29.10.2010 - 3 Ws (B) 508/10
    Diese Form der ersatzweisen Zustellung ist indes nur wirksam, wenn der Adressat unter der Zustellungsadresse auch tatsächlich wohnt, d.h. dort seinen räumlichen Lebensmittelpunkt hat [vgl. KG, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 3 Ws (B) 615/98 - in juris].
  • FG Münster, 12.03.2013 - 13 K 4019/10

    Frage der wirksamen Zustellung mittels Ersatzzustellung

    Die Zustellungsurkunde erbringe jedoch keinen Beweis dafür, dass es sich bei der Wohnung, in deren Briefkasten die Sendung eingelegt worden sei, auch um die Wohnung des Adressaten handele (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20.2. 1992 2 BvR 884/91, Neue Juristische Wochenschrift, Rechtsprechungs-Report Zivilrecht - NJW-RR - 1992, 1084; Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 29.10.2010 3 Ws (B) 508/10, juris).

    Andere, in der Urkunde nicht bezeugte Tatsachen, sind von der Beweiskraft hingegen nicht umfasst, so etwa die Frage, ob der Zustellungsempfänger tatsächlich unter der Zustellungsadresse wohnt und dort seinen räumlichen Lebensmittelpunkt hat (BVerfG-Beschluss vom 20.2. 1992 2 BvR 884/91, NJW-RR 1992, 1084; Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 29.10.2010 3 Ws (B) 508/10, juris).

  • KG, 04.04.2017 - 3 Ws (B) 43/17

    Verfolgungsverjährungsunterbrechung für eine Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Dies konnte der Betroffene durch eine von ihm organisierte, kontinuierliche und zeitnahe Weiterleitung der eingehenden Post sicherstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 3 Ws (B) 508/10 -).
  • LG Berlin, 19.08.2016 - 537 Qs 47/16

    Vorführungshaftbefehl gegen den ausgebliebenen Angeklagten: Zustellung der

    Auf die Meldeverhältnisse kommt es insoweit nicht an (vgl. dazu Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, Rdnr. 5, 6, 8, 9 zu § 37 StPO; Kammergericht, Beschluss vom 1. November 2001 zu 2 AR 146/01, bei juris; Kammergericht, Beschluss vom 29. Oktober 2010 zu 3 Ws (B) 508/10 bei juris).
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