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KG, 20.12.2000 - 2 Ss 125/00, 3 Ws (B) 575/00 |
Zitiervorschläge
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 2 Ss 125/00, 3 Ws (B) 575/00 (https://dejure.org/2000,42290)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kurzkennzeichen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zulassung der Fahrt mit einem roten Dauerkennzeichen durch einen Dritten
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 11.01.2000 - 290 OWi 2225/99
- KG, 20.12.2000 - 2 Ss 125/00, 3 Ws (B) 575/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.11.1970 - 1 StR 263/70
Möglichkeit gegen einen Beschluss mit einer Rechtsbeschwerde vorzugehen - Hinweis …
Auszug aus KG, 20.12.2000 - 3 Ws (B) 575/00
Ob die vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen de Vorwurf fahrlässigen Verhaltens rechtfertigen, was von der Rechtsbeschwerde mit dem Hinweis darauf, daß sich der Betroffene zur Tatzeit nicht in Berlin aufhielt (UA S. 2), in Frage, gestellt wird, ist eine die Zulassung nicht gebietende Frage des Einzelfalls (vgl. BGHSt 24, 15, 22)." Der Senat macht sich diese zutreffenden Ausführungen, zu eigen und verwirft den Zulassungsantrag als unbegründet. - BayObLG, 15.03.1995 - 2 ObOWi 13/95
Kurzkennzeichen
Auszug aus KG, 20.12.2000 - 3 Ws (B) 575/00
Denn es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt und bedarf keiner erneuten Entscheidung durch den Senat, daß - entgegen der Ansicht des Amtsgerichts - in einem solchen Fall nicht unter Verstoß gegen § 18 Abs. 1 StVZO ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr in Betrieb gesetzt wird, sondern lediglich eine Zuwiderhandlung gegen das in § 28 Abs. 3 Satz 2 StVZO normierte Gebot der Eintragung des betreffenden Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt in den zu den angebrachten roten Kennzeichen gehörenden Schein vorliegt, wenn die Fahrt vom Empfänger der roten Kennzeichen (Inhaber des Kraftfahrzeugunternehmens) angeordnet oder zumindest vorher gebilligt worden ist (vgl. BayObLG NZV 1995, 458 f und …