Rechtsprechung
KG, 23.02.2011 - 3 Ws (B) 6/11 - 2 Ss 391/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,62993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zur Erkundigungspflicht des Richters vor Erlass eines Verwerfungsurteils
- bussgeldsiegen.de
Bußgeldverfahren - Erkundigungspflicht des Tatrichters vor Erlass eines Verwerfungsurteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)
Richter hat in der Geschäftsstelle nachzufragen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 245/09
Auszug aus KG, 23.02.2011 - 3 Ws (B) 6/11
Bleiben überraschend der Betroffene und sein Verteidiger aus, ist der Tatrichter aufgrund seiner Fürsorge- und Aufklärungspflicht gehalten, vor der Verwerfung des Einspruchs auf der Geschäftsstelle nachzufragen, ob Schriftsätze eingegangen oder Anrufe erfolgt sind, die eine Mitteilung über die Verhinderung oder etwaige andere Erklärungen enthalten [vgl. KG NZV 2009, 518].