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   KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18 - 162 Ss 31/18   

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KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18 - 162 Ss 31/18 (https://dejure.org/2018,16982)
KG, Entscheidung vom 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18 - 162 Ss 31/18 (https://dejure.org/2018,16982)
KG, Entscheidung vom 06. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 - 162 Ss 31/18 (https://dejure.org/2018,16982)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldsache - Absehen von Regelfahrverbot bei Berufskraftfahrer

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Absehen vom Fahrverbot auch bei Krankentransportfahrern nur ganz ausnahmsweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 1 ; BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1
    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen außergewöhnlicher Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrverbot: Absehen beim Berufskraftfahrer

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 05.11.2014 - 3 Ws (B) 528/14

    Rotlichtverstoß - Absehen von Regelfahrverbot

    Auszug aus KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18
    Denn es ist einem Betroffenen zuzumuten, durch - gegebenenfalls unbezahlten - Urlaub die Zeit eines Fahrverbots zu überbrücken und für die finanziellen Belastungen notfalls einen Kredit aufzunehmen (vgl. KG, Beschluss vom 5. November 2014 - 3 Ws (B) 528/14 - 122 Ss 150/14 -).
  • BGH, 05.11.2009 - 2 StR 324/09

    Unzulässige Revision der Staatsanwaltschaft (Verfristung; allgemeine Sachrüge;

    Auszug aus KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18
    Zwar kann eine Revision der Staatsanwaltschaft sowohl zugunsten als auch zu Lasten des Angeklagten eingelegt sein (BGH, Beschluss vom 05. November 2009 - 2 StR 324/09 -, juris).
  • KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18
    Dem tatrichterlichen Beurteilungsspielraum sind jedoch der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt und die gerichtlichen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. KG, VRS 108, 286 m.w.N.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18
    b) Der Rechtsfolgenausspruch kann durch das Rechtsbeschwerdegericht in der Regel zwar nur dahingehend überprüft werden, ob die Rechtsfolgenzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind, ob der Tatrichter rechtlich anerkannte Ahndungszwecke außer Betracht gelassen oder ob sich die Rechtsfolge soweit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung gelöst hat, gerechter Schuldausgleich zu sein, dass sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Rechtsfolgenzumessung eingeräumt ist, wobei im Hinblick auf den Spielraum eine exakte Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen ist, die Rechtsfolgenzumessung des Tatrichters im Zweifelsfall also hingenommen werden muss (vgl. BGHSt 29, 319, 320; KG, Beschluss vom 1. November 2001 - (4) 1 Ss 273/01 (128/01) -).
  • BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02

    Staatsanwaltliche Revisionserhebung in Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte

    Auszug aus KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18
    So ist nach der Rechtsprechung bei Revisionen des Angeklagten in der Erhebung der uneingeschränkten allgemeinen Sachrüge regelmäßig die Erklärung zu sehen, dass das Urteil insgesamt angefochten werde (BGH NJW 2003, 839).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes indiziert das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 38, 125 (134) und 43, 241 (247)).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Sie sind vielmehr als selbstverschuldet hinzunehmen, zumal es einem Betroffenen grundsätzlich zuzumuten ist, die durch ein Fahrverbot eintretenden Nachteile durch Inanspruchnahme von Urlaub oder der vorübergehenden Beschäftigung von öffentlichen Verkehrsmitteln, der Nutzung eines Taxis oder anderen Fahrers, der Aufnahme eines Kredits oder der Kombination dieser Maßnahmen auszugleichen (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2018 - 3 Ss OWi 490/18 -, juris Rn. 18, OLGSt OWiG § 77b Nr. 5; KG Berlin, Beschluss vom 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06, juris Rn. 6, VRS 111, 441; Beschluss vom 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18, juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14, juris Rn. 15, VRS 129, 158).

    Nur schwerwiegende Härten wie etwa der nachgewiesene drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage können ausnahmsweise eine andere rechtliche Beurteilung rechtfertigen (so OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2018 - 3 Ss OWi 490/18, juris Rn. 18, OLGSt OWiG § 77b Nr. 5; KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18, juris Rn. 11; Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14, juris Rn. 15, VRS 129, 158; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I, juris Rn. 19, VRS 96, 228; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, juris Rn. 28; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.03.2014 - Ss (B) 18/2014 (15/14 OWi), juris Rn. 13, VRS 126, Nr. 59; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2014 - 1 Ss OWi 171/14 (177/14), juris Rn. 3, ZfSch 2015, 235; so auch die Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.03.2010 - 2 SsBs 8/10; Beschluss vom 21.03.2014 - 1 SsBs 19/14).

  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    Aus dem Umstand, dass der Regelsatz des Bußgeldkatalogs verhängt worden ist, ist vielmehr zu folgern, dass dem Bußgeldbescheid die Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung zugrunde liegt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. November 2019 - 3 Ws (B) 334/19 - und 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, juris).

    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, 6. März 2018 a.a.O.; 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris; 16. Februar 2016 - 3 Ws (B) 65/16 -, juris und 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 - BayObLG VRS 104, 437).

    (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2020 - 3 Ws (B) 99/20 - und 6. März 2018 a.a.O.).

  • KG, 21.04.2022 - 3 Ws (B) 64/22

    Voraussetzungen eines Absehens von der Anordnung eines Fahrverbots beim

    Aus dem Umstand, dass der - wegen einer Voreintragung erhöhte - Regelsatz des Bußgeldkatalogs verhängt worden ist, ist vielmehr zu folgern, dass dem Bußgeldbescheid die Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung zugrunde liegt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2021 - 3 Ws (B) 288/21 -, vom 26. August 2020 - 3 Ws (B) 163/20 - und vom 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, beiden letzten juris).

    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (vgl. BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 26. November 2021 a.a.O., vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, vom 6. März 2018 a.a.O. und vom 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris).

    (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2020 - 3 Ws (B) 99/20 - und vom 6. März 2018 a.a.O.).

  • KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21

    Ruhen der Verfolgungsverjährung aufgrund eines Abwesenheitsurteils selbst bei

    (1) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier vorliegenden Verkehrsordnungswidrigkeit bereits indiziert, die zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125; Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 3 Ws (B) 105/20 -, vom 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, und vom 17. Januar 2018 - 3 Ws (B) 356/17 -, juris).

    (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juni 2020 - 3 Ws (B) 99/20 - und vom 6. März 2018 a.a.O.).

  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Dem tatrichterlichen Ermessensspielraum sind indes der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wegen enge Grenzen gesetzt und die gerichtlichen Feststellungen müssen die Annahme eines Ausnahmefalles nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. Senat VRS 132, 239; 108, 286 und Beschluss vom 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 - juris; beide m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 28/22

    Zulässige Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf Höhe der

    Aus dem Umstand, dass der Regelsatz des Bußgeldkatalogs verhängt worden ist, ist vielmehr zu folgern, dass dem Bußgeldbescheid die Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung zugrunde liegt (vgl. OLG Hamm, a.a.O.; KG Berlin, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 3 Ws (B) 163/20 -, vom 6. November 2019 - 3 Ws (B) 334/19 - und 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -).
  • KG, 13.05.2019 - 3 Ws (B) 111/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen von der Anordnung

    Dies hindert jedoch vorliegend nicht die Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung, da die Verhängung der Regelsätze des Bußgeldkatalogs belegt, dass eine fahrlässige Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände zugrunde gelegt wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 06. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, juris).
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Der Umstand, dass dem Bußgeldbescheid keine ausdrücklichen Angaben zur Schuldform zu entnehmen sind, hindert indessen nicht die Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung, da die Verhängung des Regelsatzes des Bußgeldkatalogs belegt, dass eine fahrlässige Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände zugrunde gelegt wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 06. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, juris).
  • KG, 16.02.2022 - 3 Ws (B) 24/22

    Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung; Anforderungen an die

    Aus dem Umstand, dass der Regelsatz des Bußgeldkatalogs verhängt worden ist, ist vielmehr zu folgern, dass dem Bußgeldbescheid die Annahme einer fahrlässigen Tatbegehung zugrunde liegt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2021 - 3 Ws (B) 288/21 - vom 28. Oktober 2021 - 3 Ws (B) 259/21 - vom 26. August 2020 - 3 Ws (B) 163/20 - und vom 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 -, beide juris).
  • KG, 20.04.2023 - 3 ORbs 68/23

    Fahrverbot: Abschirmungsmaßnahmen bei "geringfügig negativem Betriebsergebnis" in

    Ersichtlich beachtet hat das Amtsgericht dabei, dass an das Vorliegen einer den Wegfall des Regelfahrverbots rechtfertigenden Härte ganz außergewöhnlicher Art nach der Einführung des § 25 Abs. 2a StVG ein noch strengerer Maßstab als zuvor anzulegen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. März 2018 - 3 Ws (B) 73/18 - [jurisPR-VerkR 2/2019 Anm. 3] und vom 23. Dezember 2008 - 3 Ws (B) 478/08 -).
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