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   OLG Frankfurt, 10.02.2015 - 3 Ws 1038/14 (StVollz)   

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https://dejure.org/2015,49294
OLG Frankfurt, 10.02.2015 - 3 Ws 1038/14 (StVollz) (https://dejure.org/2015,49294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.2015 - 3 Ws 1038/14 (StVollz) (https://dejure.org/2015,49294)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 3 Ws 1038/14 (StVollz) (https://dejure.org/2015,49294)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2015 - 3 Ws 1038/14
    Auch die fehlende Abtrennung des Toilettenbereichs verletzt bei der hier erfolgten Einzelunterbringung nicht den Anspruch des Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde (vgl. hierzu BVerfG, EuGRZ 2008, 83 (84), NJW-RR 2011, 1043 [BVerfG 22.02.2011 - 1 BvR 409/09] ).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2015 - 3 Ws 1038/14
    Auch die fehlende Abtrennung des Toilettenbereichs verletzt bei der hier erfolgten Einzelunterbringung nicht den Anspruch des Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde (vgl. hierzu BVerfG, EuGRZ 2008, 83 (84), NJW-RR 2011, 1043 [BVerfG 22.02.2011 - 1 BvR 409/09] ).
  • EGMR, 12.07.2007 - 20877/04

    TESTA v. CROATIA

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2015 - 3 Ws 1038/14
    Insoweit bietet sicherlich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 3 EMRK eine Orientierung, wonach dieser von einem vorliegend eingehaltenen Regelwert von 4 qm je Inhaftiertem ausgeht und selbst bei einer Unterschreitung dieses Wertes noch die Gesamtumstände miteinbezieht (vgl. hierzu die Entscheidung Case of Testa versus Croatia vom 12. Juli 2007 (Nr. 20877/04).
  • BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15

    Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen

    Der Beschluss des Landgerichts Gießen vom 22. Oktober 2014 - 2 StVK-Vollz.-133/14 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. Februar 2015 - 3 Ws 1038/14 (StVollz) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

    Ob die Unterbringung in einem Durchgangsgruppenhaftraum gegen die Menschenwürde verstößt, ist im Rahmen einer Gesamtschau anhand der konkreten die Haftsituation bestimmenden Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Größe des Raums, der Gestaltung des Sanitärbereichs, aber auch der Dauer der Unterbringung zu beurteilen (BVerfG, NJW 2016, 389; NJW 2016, 1872; NJW-RR 2011, 1043; VerfGH Berlin, a.a.O.; BGH, NJW 2013, 3176; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.02.2015 - 3 Ws 1038/14 (StVollz) -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.08.2016 - 4 Ws 180/16 (V) -, juris; KG, Urteil vom 17.02.2015 - 9 U 129/13 -, juris; OLG München, Beschluss vom 30.03.2015 - 1 U 737/15 -, juris; LNNV-Verrel, a.a.O., Abschn. D Rn. 63; SBJL-Koop/Grote, a.a.O., § 144 Rn. 1; vgl. zu Art. 3 EMRK EGMR, Entscheidung vom 30.03.2010 - 28163/06 -, juris).
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