Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.02.2020 - 3 Ws 11/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Grundsatz der bestmöglichen Sachverhaltsaufklärung zur Wahrung des Übermaßverbotes bei Vollstreckungshandlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn - 12 StVK 15/19
- OLG Hamm, 18.02.2020 - 3 Ws 11/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung; …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2020 - 3 Ws 11/20
Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 72, 105 [114f.]; 109, 133 [163]; BVerfGK 4, 176 [181]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).Die gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Jahr seit der letzten Überprüfungsentscheidung lässt dafür ausreichend Raum (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).
Gründe für eine etwaige Fristüberschreitung sind zur verfahrensrechtlichen Absicherung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in der Fortdauerentscheidung darzulegen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).".
- BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04
Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2020 - 3 Ws 11/20
Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 72, 105 [114f.]; 109, 133 [163]; BVerfGK 4, 176 [181]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).Zwar führt nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs in Unterbringungssachen, die zu einer Überschreitung der einschlägigen Fristvorgaben führt, automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (BVerfGK 4, 176 [181]).
- BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2020 - 3 Ws 11/20
Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 72, 105 [114f.]; 109, 133 [163]; BVerfGK 4, 176 [181]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).
- BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung; …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2020 - 3 Ws 11/20
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. November 2011 (2 BvR 1665/10 -, juris) zur Regelung des § 67e StGB unter anderem ausgeführt:. - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2020 - 3 Ws 11/20
Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 72, 105 [114f.]; 109, 133 [163]; BVerfGK 4, 176 [181]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris). - BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2020 - 3 Ws 11/20
Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; 72, 105 [114f.]; 109, 133 [163]; BVerfGK 4, 176 [181]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).