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   OLG Frankfurt, 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88   

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https://dejure.org/1988,5259
OLG Frankfurt, 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88 (https://dejure.org/1988,5259)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88 (https://dejure.org/1988,5259)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. November 1988 - 3 Ws 1106/88 (https://dejure.org/1988,5259)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1989, 93
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08

    Anordnung von Strafaufschub: Unterbringung in einer anderen Justizvollzugsanstalt

    So gilt die Vorschrift, wenn der Verurteilte durch sofortige Vollstreckung der Strafe eine arbeitsamtlich geförderte und schon weit fortgeschrittene Umschulungsmaßnahme nicht beenden kann (vgl. Staatsanwaltschaft Regensburg, Entscheidung vom 13.03.2000 - 132 VRs 95823/99, StV 2000, 383), wenn der Gewerbebetrieb des Verurteilten ohne diesen nicht fortgeführt werden kann und er deshalb einen geeigneten Geschäftsführer suchen muss (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.1999, 2 Ws 227/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1991 - 1 Ws 1029/91), wenn der Arbeitsplatzverlust droht und durch den späteren Antritt der Strafe der Arbeitsplatz erhalten werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.1992 - 1 Ws 1108/92) und wenn Kindern durch die Inhaftierung ihrer zu Freiheitsstrafe verurteilten Mutter psychische Schäden drohen und diese durch psychotherapeutische Vorbereitung auf die Trennung voraussichtlich vermindert oder abgewendet werden können (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.10.1991 - 1 Ws 289/91).

    Es muss sich um einen Nachteil handeln, der sehr wahrscheinlich abgewendet werden kann, wenn Vollstreckungsaufschub bis zu 4 Monaten gewährt wird (vgl. OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88).

  • LG Rostock, 26.09.2022 - 11 StVK 937/17

    Vollstreckungsaufschub, Firmenchef, Ruhendstellung

    Sinnvolle betriebliche Dispositionen konnten vielmehr erst nach Bekanntwerden der Rechtskraft des Widerrufsbeschlusses erfolgen (OLG Frankfurt Beschluss v. 17.11.1988 - 3 Ws 1106/88 - beckonline).
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