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   OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01   

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OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01 (https://dejure.org/2001,2659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01 (https://dejure.org/2001,2659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 2001 - 3 Ws 1119/01 (https://dejure.org/2001,2659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 63 StGB, § 67c Abs 2 S 5 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei Fehleinweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehleinweisung; Unterbringung; Erledigung; Maßregel; Entziehungsanstalt ; Sachverständigengutachten

  • Judicialis

    StGB § 63; ; StGB § ... 64 Abs. 1; ; StGB § 20; ; StGB § 67 c Abs. 2 S. 5; ; StGB § 67 Abs. 4; ; StGB § 67 Abs. 4 S. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 49; ; StGB § 67 d Abs. 2 S. 5; ; StPO § 359 ff.; ; StPO § 309 Abs. 2; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 58
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01
    Die Strafvollstreckungskammer bezieht sich für diese Auffassung maßgeblich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 1994 (NJW 1995, 2405 ff.) und ist der Ansicht, daß sie nicht mehr zu prüfen brauche, ob überhaupt eine sogenannte Fehleinweisung vorliege.

    Aus der Formulierung "nicht ­ mehr ­ vorliegen" kann nach Auffassung des Senats nur der Schluß gezogen werden, daß damit gemeint war "entweder nicht oder nicht mehr vorliegen", zumal sich aus den vom Bundesverfassungsgericht in den Beschlußgründen wiedergegebenen Sachverhalten der Ausgangsverfahren (S. 3 und 5 der Beschlußausfertigung, nicht abgedruckt in NJW 1995, 2405 ff.) ergibt, daß in beiden Fällen die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt worden war, nachdem sich herausgestellt hatte, daß die Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung von vornherein nicht vorgelegen hatten.

  • OLG Frankfurt, 22.05.1978 - 3 Ws 290/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01
    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sowie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt zu erklären, wenn mit Sicherheit feststeht, daß der Verurteilte nicht oder nicht mehr an einem Zustand leidet, der durch die in § 20 StGB genannten seelischen Störungen oder Abartigkeiten gekennzeichnet ist (vgl. BGHSt 42, 306 ff. = NJW 1997, 875 ff.; Stree in Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl., § 67 d Rn. 14; Tröndle/F., StGB, 50. Aufl., § 67 d Rn. 5; Senat in NJW 1978, 2347 sowie u.a. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 1999 ­ 3 Ws 149/99 ­ und vom 30. Juni 2000 ­ 3 Ws 670/00 - anderer Ansicht Radtke ZStW 110, 279 ff. und Wolf NJW 1997, 779).

    Hiernach kommt es nicht darauf an, ob die Voraussetzungen der Unterbringung von Anfang an nicht vorgelegen haben oder diese später weggefallen sind, weil sich etwa herausgestellt hat, daß der Verurteilte von seinem Leiden geheilt ist (vgl. Senat NJW 1978, 2347).

  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01
    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur sowie nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt zu erklären, wenn mit Sicherheit feststeht, daß der Verurteilte nicht oder nicht mehr an einem Zustand leidet, der durch die in § 20 StGB genannten seelischen Störungen oder Abartigkeiten gekennzeichnet ist (vgl. BGHSt 42, 306 ff. = NJW 1997, 875 ff.; Stree in Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl., § 67 d Rn. 14; Tröndle/F., StGB, 50. Aufl., § 67 d Rn. 5; Senat in NJW 1978, 2347 sowie u.a. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 1999 ­ 3 Ws 149/99 ­ und vom 30. Juni 2000 ­ 3 Ws 670/00 - anderer Ansicht Radtke ZStW 110, 279 ff. und Wolf NJW 1997, 779).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1992 - 3 Ws 589/92

    Tatbegehung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit; Anrechnungsregel; Unterbringung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden gegen die früheren Beschlüsse des Senats vom 21. September 1992 ­ 3 Ws 589/92 - = NStZ 1993, 252 ff. und vom 6. September 1993 ­ 3 Ws 521 und 522/93 ­ ausdrücklich die der allgemeinen Meinung entsprechende Senatsrechtsprechung gebilligt, wonach in entsprechender Anwendung von § 67 c Abs. 2 S. 5 StGB die Unterbringung für erledigt zu erklären ist, wenn sich nachträglich herausgestellt hat, daß die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht ­ mehr ­ vorliegen.
  • OLG Bamberg, 16.07.2013 - 1 Ws 420/13

    Fall Mollath: Landgericht muss Unterbringung erneut prüfen

    Entscheidend ist allein, ob sich später im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergeben hat, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vorneherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da in beiden Fällen der Zweck der Unterbringung erreicht oder nicht - mehr ~ erreichbar ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 58; StV 2007, 430; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007, I Ws 438/06 in juris; Thüringer Oberlandesgericht, NStZ-RR 2011, 61).
  • EGMR, 16.05.2013 - 20084/07

    RADU v. GERMANY

    Nach dieser Rechtsprechung war die Unterbringung einer Person in einem psychiatrischen Krankenhaus in Fällen zu beenden, in denen festgestellt wurde, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts nicht mehr an einer psychischen Störung im Sinne von § 20 StGB litt, insbesondere weil er geheilt wurde (siehe z. B. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 3 Ws 1119/01, Entscheidung vom 26. November 2001; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 2 Ws 572/02, Entscheidung vom 22. Oktober 2002, NStZ 2003, S. 222 ff.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 3 Ws 298-299/05, Entscheidung vom 3. Juni 2005; und die Verweise in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2010, Az. 4 StR 577/09).

    Entscheidend war nur, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts festgestellt wurde, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht erfüllt waren (siehe z.B. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 3 Ws 1119/01, Entscheidung vom 26. November 2001; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 2 Ws 572/02, Entscheidung vom 22. Oktober 2002, NStZ 2003, S. 222 ff.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 3 Ws 298-299/05, Entscheidung vom 3. Juni 2005).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Eine weitergehende Anrechnung ist nur im Wege der Wiederaufnahme zu erreichen (vgl. Senat, Beschluß vom 26. November 2001 - 3 Ws 1119/01 = NStZ-RR 2002, 58; Beschluß vom 1. August 1995 - 3 Ws 521+522/93 im Anschluß an BVerfG NStZ 1995, 174).
  • OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 45/19

    Zur Erledigung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bei

    Entscheidend ist allein, ob sich später im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vornherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da in beiden Fällen der Zweck der Unterbringung erreicht oder nicht (mehr) erreichbar ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.11.2011 - 3 Ws 1119/01, juris Rn. 9, NStZ-RR 2002, 58 ; OLG Jena, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 13; StraFo 2010, 473 ; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; Beschluss vom 16.11.2011 - I Ws 287/11, juris Rn. 2; so auch OLG Bamberg, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 Ws 52/14, juris Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08

    Unterbringung: Erledigterklärung bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze dienten dazu, dem Verurteilten bei Fehleinweisungen aus tatsächlichen Gründen das schwerfällige Wiederaufnahmeverfahren zu ersparen (vgl. Senat. Beschluss vom 26.11.2001, NStZ-RR 2002, 58f; Berg/Wiedner, Die Erledigterklärung nach § 67 d Abs. 6 StGB...., StV 2007, 434, 439, Fußnote 40).
  • OLG Rostock, 08.02.2007 - I Ws 438/06

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen der Erledigungserklärung der Unterbringung in

    Entscheidend ist allein, ob sich später im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergeben hat, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vornherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da in beiden Fällen der Zweck der Unterbringung erreicht oder nicht - mehr - erreichbar ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58 m.w.N.; NStZ 2003, 222).
  • OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18

    Strafvollstreckung: Umfang der Anrechnung des Maßregelvollzuges auf die Strafe

    Bei dieser nur teilweisen Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten nach § 67 Abs. 4 StGB bleibt es im Vollstreckungsverfahren auch dann, wenn die Anordnung des Maßregelvollzugs auf einer Fehldiagnose beruhen und deshalb ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB beim Verurteilten nicht vorgelegen haben könnte (BVerfG NStZ 1995, 174; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 5 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, Az.: 1 Ws 12/08, juris Rn. 14 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 59 f. und Beschluss vom 3. Juni 2005, 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 13 ff. und 18; LK-Schöch § 67 Rn. 29; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder § 67 Rn. 5; Jehle in Satzger/Schluckebier/Widmaier § 67 Rn. 27; Wolf NJW 1997, 779, 781).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

    Diese kann der Beschwerdeführer gegebenenfalls im Wiederaufnahmeverfahren erreichen, weil es sich vorliegend nicht um eine Fallgestaltung handelt, bei der die Unterbringung auf einem bloßen Rechtsfehler durch das Tatgericht beruht (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 58; StV 2007, 430; BVerfG, NStZ 1995, 174).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 3 Ws 557/02

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus - "Beruhen" auf Fehldiagnose

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aber auch dann für erledigt erklären, wenn mit Sicherheit feststeht, dass der Verurteilte von Anfang an nicht unter einem Zustand gelitten hat, der in den §§ 20, 21,63 StGB näher umschrieben wird (Senat, in NStZ-RR 2002, 58 ff. m.w.N.
  • OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10

    Maßregelvollzug: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Nach dieser früheren Rechtsprechung trat bei Erledigungserklärung aufgrund anfänglicher Fehleinweisung keine Führungsaufsicht ein (siehe OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 60 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10

    Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung

  • OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem

  • OLG Jena, 19.03.2009 - 1 Ws 87/09

    Beendigung der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Regelungsgehalt des § 67d Abs. 6

  • OLG Hamm, 19.07.2005 - 4 Ws 292/05

    Fortdauer der Unterbringung, psychiatrisches Krankenhaus, örtliche Zuständigkeit,

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