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   OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 3 Ws 118/17 StVollz   

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https://dejure.org/2017,22523
OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 3 Ws 118/17 StVollz (https://dejure.org/2017,22523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.06.2017 - 3 Ws 118/17 StVollz (https://dejure.org/2017,22523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 3 Ws 118/17 StVollz (https://dejure.org/2017,22523)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, § 115 Abs. 3 StVollzG, § 46 HStVollzG
    Körperliche Durchsuchung von Strafgefangenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Körperliche Durchsuchung von Strafgefangenen

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Voraussetzungen der körperlichen Untersuchung von Strafgefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafgefangener; Durchsuchung; Inspizierung von Körperöffnungen; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Verhältnismäßigkeit; Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer mit einer Entkleidung verbundenen Durchsuchung eines Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.11.2016 - 2 BvR 6/16

    Bei der Anordnung der stichprobenartigen Durchsuchung von Strafgefangenen muss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 3 Ws 118/17
    Dies gilt insbesondere für Durchsuchungen, die mit einer Inspizierung von normalerweise geschlossenen oder verdeckten Körperöffnungen verbunden sind (vgl. hierzu BVerfG Beschluss vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16).
  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    Hierzu gehört insbesondere auch die mit der Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen, bei der sich die direkte Belastung auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz nicht erlangen kann (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 3 Ws 118/17 StVollz - juris Rdn. 2; Beschluss vom 8. September 1986 - 3 Ws 722 und 723/86 [StVollz] -, ZfStrVo 1987, 120 [Ls.]; OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - Ws 1358/92 - juris [Ls.]; Arloth/Krä, a.a.O., § 84 StVollzG Rdn. 7).
  • LG Gießen, 13.03.2023 - 1 StVK 194/22
    So liegt es hier, da die Durchsuchung eines Strafgefangenen, die mit einer Entkleidung verbunden ist, einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt (BVerfG, Beschl. v. 05.11.2016, 2 BvR 6/16 = NStZ 2018, 164, 165; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 27.06.2017, 3 Ws 118/17 StVollz = juris Rn. 4).

    Da die Allgemeinverfügung den vollstreckenden Vollzugsbeamten keine Ermessensausübung im Einzelfall zubilligt, kann die Antragsgegnerin nicht damit gehört werden, den Vollzugsbeamten sei bei Anordnung der streitgegenständlichen Durchsuchungsanordnung bewusst gewesen, dass sie von der Anordnung hätten abweichen können (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.06.2017, 3 Ws 118/17 StVollz = juris Rn. 7).

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