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   OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz   

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https://dejure.org/2008,11633
OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz (https://dejure.org/2008,11633)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.01.2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz (https://dejure.org/2008,11633)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz (https://dejure.org/2008,11633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 2 StVollzG, Art 1 GG, Art 6 GG
    Strafvollzug: Gewährung von unüberwachten Langzeitbesuchen als Ermessenentscheidung

  • Judicialis

    StVollzG § 24 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besonderer Vorrang bei der Verteilung der Besuchsmöglichkeiten für verheiratete Gefangene als auch für unverheiratete mit einer Lebensgefährtin ein Kind habenden Gefangenen i.R.d. Ermessensentscheidung bei der Gewährung von Langzeitbesuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 261
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 27.03.2006 - 5 Ws 118/06

    Strafvollzug: Behandlung der Ablehnung einer Fortsetzung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 3 Ws 1203/07
    Es ist vielmehr den Anstalten überlassen, nach Maßgabe ihrer räumlichen und personellen Möglichkeiten derartige Besuchsmöglichkeiten zu eröffnen (KG Berlin, Beschluss vom 27.03.2006, 5 Ws 118/06 Vollz).
  • BVerfG, 28.03.2001 - 2 BvR 11/01

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung unüberwachter Besuche mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.01.2008 - 3 Ws 1203/07
    Aber ihm steht ein Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie - durch die Sollbestimmung des § 24 Abs. 2 StVollzG eingeschränkte - Ermessensentscheidung zu (vgl. BVerfG NStZ-RR 2001, 253; HansOLG Hamburg ZfStrVO 2005, 55; OLG Hamm ZfStrVO 1999, 308; OLG Koblenz NStZ 1998, 398).
  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Es wäre vorliegend jedenfalls zu begründen gewesen, warum das Landgericht diese Norm, die eine Soll-Vorschrift zu Gunsten von Besuchen enthält, im verfahrensgegenständlichen Fall für nicht anwendbar hielt, und dies vor dem Hintergrund, dass § 24 Abs. 2 StVollzG zur Zeit seiner Geltung nach der Rechtsprechung der meisten Oberlandesgerichte auf Langzeitbesuche angewendet wurde (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 1 Ws 12/14 -, juris, Rn. 10 ff.; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 9. September 2004 - 3 Vollz (Ws) 47/04 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz -, juris, Rn. 5, 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. November 2003 - 4 Ws 216/03 -, juris, Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 1994 - 3 Ws 68/94 -, NStZ 1994, 560, welches § 24 Abs. 2 StVollzG sogar einen Rechtsanspruch auf weitere Besuche entnahm; a.A. KG Berlin, Beschluss vom 27. März 2006 - 5 Ws 118/06 Vollz -, juris, Rn. 8).
  • OLG Celle, 29.05.2008 - 1 Ws 220/08

    Recht eines Strafgefangenen auf Gewährung von Langzeitbesuch seiner

    Dementsprechend steht dem Gefangenen nach niedersächsischem Recht wie auch nach § 24 Abs. 2 StVollzG nur ein Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung zu (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.1.2008, 3 Ws 1203/07, juris. KG, Beschl. v. 27.3.2006, 5 Ws 118/06, juris. OLG Hamburg a. a. O.. OLG Stuttgart a. a. O.. OLG Hamm a. a. O.. Schwind, in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl., § 24 Rdnr. 12. Joester/Wegner, in: AK-StVollzG, 5. Aufl., § 24 Rdnr. 18. Arloth/Lückemann, StVollzG, § 24 Rdnr. 5).
  • KG, 06.08.2019 - 5 Ws 58/19

    Zulassung von Gefangenen zu Langzeitbesuchen

    In Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zu Langzeitbesuchen unter der Geltung der materiell-rechtlichen Vorschriften des StVollzG hatte die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung Grundsätze für die Zulassung von Gefangen zu Langzeitbesuchen im Rahmen des § 24 Abs. 2 StVollzG entwickelt (z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 - juris [Bedeutung und Tragweite des Art. 6 Abs. 1 GG für Besuchskontakte; fehlende Verlässlichkeit ist durch konkrete Tatsachen zu belegen und muss die Versagung des Langzeitbesuchs in den zwar unüberwachten, aber geschlossenen Räumen der Vollzugsanstalt rechtfertigen] und Nichtannahmebeschluss vom 28. März 2001 - 2 BvR 11/01 -, juris [kein Rechtsanspruch auf Zubilligung unüberwachter Besuchskontakte von Verfassungs wegen; kein Schutz der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG für Ledige]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz -, juris [Ermessensfehler gegeben, wenn unüberwachte Langzeitsprechstunde nur aufgrund des Ehestandes gewährt wird]; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 9. September 2004 - 3 Vollz [Ws] 47/04 -, juris [nur Leitsätze] = ZfStrVo 2005, 55 ff. [die Tatsache der Führung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Gefangenen und seine Frau genügt ohne weitere Feststellungen nicht als Versagungsgrund]; KG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 Ws 411/11 Vollz - [bereits abgelaufene Vollzugsdauer und die weitere Mindestverbüßungsdauer von drei Jahren - "Reststrafenkriterium" - als zulässige Kriterien]; Senat, Beschlüsse vom 27. März 2006 - 5 Ws 118/06 Vollz -, juris [Langzeitsprechstunde ist Behandlungsmaßnahme, die an den Grundsätzen des StVollzG auszurichten ist und nicht als Belohnung für Wohlverhalten des Gefangenen eingesetzt werden darf], und 30. März 2000 - 5 Ws 146/00 Vollz -, juris [Bezugspunkt für die Zulassung ist nicht die Dauer des bisherigen Vollzuges, sondern die gesamte Dauer des Vollzuges]; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Bremen, 02.06.2014 - 1 Ws 12/14

    Entsprechende Anwendung von § 24 Abs. 2 StVollzG auf Langezeitbesuche mit

    Die Entscheidung des Anstaltsleiters ist allerdings durch § 24 Abs. 2 StVollzG eingeschränkt, weil über § 24 Abs. 1 StVollzG hinausgehende Besuche zugelassen werden "sollen" (vgl. OLG Celle, Beschl. V. 29.05.2008, 1 Ws 220/08, zit. nach juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.01.2008, 3 Ws 1203/07, zit. nach juris; KG, Beschl. v. 27.3.2006, 5 Ws 118/06, zit. nach juris; OLG Hamburg, ZfStrVo 2005, 55; OLG Stuttgart ZfStrVo 2004, 51; Schwind, in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 6. Aufl., § 24 Rdnr. 14ff; Arloth/Lückemann, StVollzG, § 24 Rdnr. 5).
  • LG Frankfurt/Main, 11.10.2022 - 18a StVK 8/22
    Dieser richtet sich nach den örtlichen und personellen Möglichkeiten der Anstalt, muss aber auch den persönlichen Aspekten der einzelnen Gefangenen und den Vollzugszielen wie Behandlung und Eingliederung ausreichend Rechnung tragen (OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2008, 261).
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