Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 3 Ws 122/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13040
OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 3 Ws 122/14 (https://dejure.org/2014,13040)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2014 - 3 Ws 122/14 (https://dejure.org/2014,13040)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - 3 Ws 122/14 (https://dejure.org/2014,13040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,13040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 Abs 1 StPO, § 119 Abs 5 StPO, § 126 Abs 2 Nr 1 StPO, § 126 Abs 2 Nr 3 StPO
    Beschränkungen nach § 119 I StPO - Umdeutung einer Beschwerde in einen Aufhebungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang der Zuständigkeit für die Haftkontrolle bei Erhebung der öffentlichen Klage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 16.10.2003 - 1 Ws 281/03

    Unzulässigkeit der weiteren Haftbeschwerde nach Anklageerhebung: Umdeutung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 3 Ws 122/14
    Erstmals nach Anklageerhebung erhobene Beschwerden sind erst Recht in Haftprüfungs- bzw. Aufhebungsanträge umzudeuten (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.10.2003 - 1 Ws 281/03 = BeckRS 2003, 30330935).

    Überdies müsste sich bei konsequenten Zuendedenken des Zurechnungsgedankens der Kammervorsitzende einer Nichtabhilfeentscheidung gänzlich enthalten, wenn diese vor dem Zuständigkeitswechsel vom Ermittlungsrichter bereits getroffenen wurde, so dass die Gegenauffassung dazu führen kann, dass dem nach Anklageerhebung zuständigen Gericht bzw. seinem Vorsitzenden jede eigene Entscheidungszuständigkeit genommen würde (vgl. OLG Stuttgart, BeckRS 2003, 30330935), obwohl er gehalten ist, bei Entfallen der Voraussetzungen von verfahrenssichernden belastenden Maßnahmen, namentlich der Beschränkungen nach § 119 I StPO, diese von Amts wegen aufzuheben (vgl. BGH, StV 2012, 419).

  • BGH, 12.01.2012 - StB 19/11

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Beschränkungen im Vollzug der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 3 Ws 122/14
    Überdies müsste sich bei konsequenten Zuendedenken des Zurechnungsgedankens der Kammervorsitzende einer Nichtabhilfeentscheidung gänzlich enthalten, wenn diese vor dem Zuständigkeitswechsel vom Ermittlungsrichter bereits getroffenen wurde, so dass die Gegenauffassung dazu führen kann, dass dem nach Anklageerhebung zuständigen Gericht bzw. seinem Vorsitzenden jede eigene Entscheidungszuständigkeit genommen würde (vgl. OLG Stuttgart, BeckRS 2003, 30330935), obwohl er gehalten ist, bei Entfallen der Voraussetzungen von verfahrenssichernden belastenden Maßnahmen, namentlich der Beschränkungen nach § 119 I StPO, diese von Amts wegen aufzuheben (vgl. BGH, StV 2012, 419).

    Der dort genannte, gegenüber der Beschwerde subsidiäre Antrag auf gerichtliche Entscheidung betrifft ausschließlich Fälle, in denen gegen gerichtliche Beschränkungen, die dem Untersuchungsgefangenen in Hinblick auf den Zweck der Untersuchungshaft nach § 119 I StPO auferlegt wurden, eine Beschwerde ausnahmsweise nicht eröffnet ist, namentlich gegen vom Ermittlungsrichter der Bundesgerichthofs oder des Oberlandesgerichts angeordnete (§ 304 V StPO, vgl. etwa BGH, StV 2012, 419), und solche Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung überhaupt noch nicht vorliegt, also bei Eilentscheidungen der Staatsanwaltschaft oder der Justizvollzugsanstalt bzw. bei von der Staatsanwaltschaft nach § 119 II 2 StPO angeordnete Maßnahmen (Meyer-Goßner, § 119 Rn 37; Schultheis, § 119 Rn 76).

  • OLG Jena, 29.05.2009 - 1 Ws 204/09

    Umdeutung der Beschwerde gegen einen Arrestbeschluss in einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 3 Ws 122/14
    Ähnliches gilt für unerledigte Beschwerden gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 142), gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes gem. §§ 111d, 111e StPO (Senat, StV 2008; OLG Jena, wistra 2010, 80) und die Beschlagnahme gem. §§ 98 II 3, 162 (OLG Karlsruhe, Justiz 1998, 130).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.1983 - 3 Ws 150/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 3 Ws 122/14
    Selbst wenn man mit einer früher vertretenen Auffassung annähme, die Anordnung des Ermittlungsrichters gelte nach Anklageerhebung als solche des nunmehr zuständigen Gerichtes fort (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1984, 183), ist es sachlich nicht gerechtfertigt, dem nunmehr zuständigen Gericht eine bloße verfahrensintern bleibende Nichtabhilfeentscheidung zu überlassen (vgl. KG, NStZ 2000, 444).
  • KG, 17.01.2000 - 4 Ws 2/00

    Gerichtliche Entscheidung über eine Haftbeschwerde nach Zuständigkeitswechsel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 3 Ws 122/14
    Selbst wenn man mit einer früher vertretenen Auffassung annähme, die Anordnung des Ermittlungsrichters gelte nach Anklageerhebung als solche des nunmehr zuständigen Gerichtes fort (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1984, 183), ist es sachlich nicht gerechtfertigt, dem nunmehr zuständigen Gericht eine bloße verfahrensintern bleibende Nichtabhilfeentscheidung zu überlassen (vgl. KG, NStZ 2000, 444).
  • BGH, 12.11.2020 - StB 34/20

    Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung

    Beschwerden über Haftbeschränkungen gemäß § 119 Abs. 1 StPO und gegen nicht in Vollzug gesetzte Haftbefehle sind in Anträge auf Aufhebung der Entscheidungen umzudeuten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 3 Ws 122/14, NStZ-RR 2014, 217, 218 mwN).
  • OLG Hamm, 06.10.2016 - 5 Ws 341/16

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Aufhebungsantrag

    Es ist anerkannt, dass eine noch nicht beschiedene Beschwerde gegen eine amtsrichterliche Haftentscheidung nach Anklageerhebung zum Landgericht in einen Haftprüfungsantrag umzudeuten ist (vgl. KG Berlin, aaO.; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2014, 217).
  • BGH, 12.11.2015 - StB 9/15

    Zuständigkeit in Staatsschutzsachen (Beschwerde; Wegfall der Zuständigkeit des

    Zuständig ist nunmehr der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin als das mit der Sache befasste Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1, 4 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 3 Ws 122/14, NStZ-RR 2014, 217).
  • OLG Bremen, 07.09.2022 - 1 Ws 97/22

    Voraussetzungen für die Anordnung von haftgrundbezogenen Beschränkungen in der

    Hieraus ergibt sich eine Zuständigkeit der Vorsitzenden der Strafkammer 11 des Landgerichts Bremen für die Entscheidung über den Antrag des Angeklagten vom 08.06.2022, wobei diese Zuständigkeit auch für die Entscheidung über einen - hier vorliegenden - Antrag auf Aufhebung einer bereits getroffenen Beschränkungsanordnung gilt (siehe KG Berlin, Beschluss vom 11.06.1996 - 4 Ws 84-85/96, juris Ls., NStZ-RR 1996, 365; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 10.05.2022 - 1 Ws 30/22, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.02.2014 - 3 Ws 122/14, juris Rn. 5, NStZ-RR 2014, 217; OLG Hamm, Beschluss vom 06.10.2016 - III-5 Ws 341/16, juris Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht