Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 20.09.2016

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   OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16 StVollz   

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OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16 StVollz (https://dejure.org/2016,58331)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.10.2016 - 3 Ws 130/16 StVollz (https://dejure.org/2016,58331)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 3 Ws 130/16 StVollz (https://dejure.org/2016,58331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 356a
    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 109 Abs. 1 ; StPO § 33a
    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 25.08.2008 - 3 Ws 31/08

    Strafvollzug: Rechtsbeschwerdeverfahren bei Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16
    Dies ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung (§ 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG) der Vorschriften über die Revision, der die Rechtsbeschwerde nach dem Strafvollzugsgesetz nachgebildet ist (OLG Frankfurt [Senat] NStZ-RR 2009, 30; Senat, Beschluss vom 26. September 2011 - 3 Ws 491/11 [StVollz]).
  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04

    Anhörungsrüge (Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16
    Es ist auch mit Blick darauf, dass grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Postlauf nicht länger als drei Tage gedauert hat (BGH, NStZ 2005, 462), daher möglich, dass der Antragsteller den Beschluss bereits mehrere Tage vor dem von ihm angegebenen Datum (28. September 2016) erhalten haben kann.
  • BGH, 22.07.1994 - 3 StR 350/94

    Wiedereinsetzungsantrag - Glaubhaftmachung - Begründung - Tatsachenvortrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16
    Die eigene Erklärung des Antragtellers ist keine Glaubhaftmachung (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Glaubhaftmachung 3; BGH NStZ 2006, 54; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 45 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.2013 - 1 StR 602/12

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16
    Da das Rechtsbeschwerdegericht diesen Zeitpunkt - mangels förmlicher Zustellung des Beschlusses - nicht aus den Akten entnehmen kann, verlangt das Gesetz (§ 356 a Satz 3 StPO) die Glaubhaftmachung des relevanten Zeitpunkts durch den Antragsteller (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 StR 602/12; Senat aaO) und zwar innerhalb der Wochenfrist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 -, juris).
  • BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08

    Anhörungsrüge gegen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16
    Da das Rechtsbeschwerdegericht diesen Zeitpunkt - mangels förmlicher Zustellung des Beschlusses - nicht aus den Akten entnehmen kann, verlangt das Gesetz (§ 356 a Satz 3 StPO) die Glaubhaftmachung des relevanten Zeitpunkts durch den Antragsteller (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 StR 602/12; Senat aaO) und zwar innerhalb der Wochenfrist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 -, juris).
  • BVerfG, 24.05.2001 - 2 BvR 746/01

    Verfassungsbeschwerde - Revisionsverwerfungsbeschluß - Strafprozessualer Beschluß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16
    Einer Begründung des Beschlusses bedurfte es gemäß § 119 Abs. 3 StVollzG nicht (BVerfG NStZ-RR 2002, 95 [BVerfG 24.05.2001 - 2 BvR 746/01] ).
  • BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Glaubhaftmachung, Gehörsrüge, Anhörungsrüge,

    Will ein Beschwerdeführer in einem Strafvollzugsverfahren die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Rechtsbeschwerdegericht geltend machen, steht ihm dazu die Gehörsrüge nach § 356a StPO offen (st. obergerichtliche Rspr., vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 Ws 130/16 StVollz -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 2 Ws 259/15 Vollz -, juris; Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl. § 120 Rn. 3).

    Die Glaubhaftmachung hat ebenfalls innerhalb der Wochenfrist zu erfolgen (BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 -, juris Rn. 7 zur Revision; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 Ws 130/16 StVollz -, juris; Gericke in KK-StPO; 9. Aufl., § 356a Rn. 11 m.w.N.; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 356a Rn. 8).

  • OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 3 Ws 946/17

    Anhörungsrüge in Rechtsbeschwerden nach dem Strafvollzugsgesetz

    Dies ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung (§ 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG) der Vorschriften über die Revision, der die Rechtsbeschwerde nach dem Strafvollzugsgesetz nachgebildet ist (OLG Frankfurt [Senat] NStZ-RR 2009, 30 [OLG Naumburg 04.09.2008 - 1 VAs 10/08] ; Senat, Beschlüsse vom 26. September 2011 - 3 Ws 491/11 [StVollz] und vom 13. Oktober 2016 - 3 Ws 130/16 [StVollz]; Arloth/Krä StVollzG 4. Aufl. § 120 Rn. 3).
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.09.2016 - 3 Ws 130/16 stvollz (https://dejure.org/2016,58315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Vollzugsverfahren betreffend die Anordnung vollzugsöffnender Maßnahmen

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 109 Abs. 3 ; HSVVollzG § 50 Abs. 4
    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Vollzugsverfahren betreffend die Anordnung vollzugsöffnender Maßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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