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   OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02 (StVollz)   

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https://dejure.org/2004,6224
OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02 (StVollz) (https://dejure.org/2004,6224)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02 (StVollz) (https://dejure.org/2004,6224)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Januar 2004 - 3 Ws 1384/02 (StVollz) (https://dejure.org/2004,6224)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 70 Abs 2 StVollzG
    Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation 2"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefährdung der Sicherheit und Ordnung einer Justizvollzugsanstalt durch den Besitz einer Spielkonsole

  • Wolters Kluwer

    (Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation 2")

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Spielekonsole im Strafvollzug - Gefährdung der Sicherheit und Ordnung

  • Judicialis

    StVollzG § 70 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 70 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 23.12.1998 - 2 Ws 616/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02
    Die ... entspricht hiernach zumindest nach erfolgter Erweiterung und Manipulation in ihren Anwendungsmöglichkeiten durchaus einem Personalcomputer, hinsichtlich dessen bereits mehrfach obergerichtlich entschieden worden ist, dass dessen Aushändigung an einen Strafgefangenen grundsätzlich versagt werden kann (vgl. OLG Celle, StV 1994, 436; OLG Hamm, NStZ 1997, 566; OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 271 sowie Senat in NStZ-RR 1999, 156 ff.).
  • OLG Celle, 07.02.1994 - 1 Ws 22/94

    JVA; Ermessen der JVA; Benutzung eines Computers in der Haftanstalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02
    Die ... entspricht hiernach zumindest nach erfolgter Erweiterung und Manipulation in ihren Anwendungsmöglichkeiten durchaus einem Personalcomputer, hinsichtlich dessen bereits mehrfach obergerichtlich entschieden worden ist, dass dessen Aushändigung an einen Strafgefangenen grundsätzlich versagt werden kann (vgl. OLG Celle, StV 1994, 436; OLG Hamm, NStZ 1997, 566; OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 271 sowie Senat in NStZ-RR 1999, 156 ff.).
  • OLG Frankfurt, 12.02.1999 - 3 Ws 1108/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02
    Die ... entspricht hiernach zumindest nach erfolgter Erweiterung und Manipulation in ihren Anwendungsmöglichkeiten durchaus einem Personalcomputer, hinsichtlich dessen bereits mehrfach obergerichtlich entschieden worden ist, dass dessen Aushändigung an einen Strafgefangenen grundsätzlich versagt werden kann (vgl. OLG Celle, StV 1994, 436; OLG Hamm, NStZ 1997, 566; OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 271 sowie Senat in NStZ-RR 1999, 156 ff.).
  • OLG Hamm, 10.06.1997 - 1 Ws 173/97

    Möglichkeit einer realen Gefährdung des Haftzwecks bzw. der Sicherheit und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02
    Die ... entspricht hiernach zumindest nach erfolgter Erweiterung und Manipulation in ihren Anwendungsmöglichkeiten durchaus einem Personalcomputer, hinsichtlich dessen bereits mehrfach obergerichtlich entschieden worden ist, dass dessen Aushändigung an einen Strafgefangenen grundsätzlich versagt werden kann (vgl. OLG Celle, StV 1994, 436; OLG Hamm, NStZ 1997, 566; OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 271 sowie Senat in NStZ-RR 1999, 156 ff.).
  • BVerfG, 09.11.2001 - 2 BvR 609/01

    Keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch Versagung des Besitzes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02
    Die Frage, ob der Besitz einer Spielekonsole der Marke X ... Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet (§ 70 Abs. 2 StVollzG), beurteilt sich in erster Linie nach den technischen Merkmalen und Möglichkeiten dieses Telespielegerätes und ist deshalb überwiegend tatsächlicher Natur (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 128), so dass es nicht vorrangig um die Klärung und richtungsweisende Beurteilung einer bestimmten Rechtsfrage geht.
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 3 Ws 66/07

    Anspruch eines Gefangenen auf Aushändigung einer Spielkonsole "Nintendo Game

    Hinsichtlich der hier zu beurteilenden Spielkonsole Nintendo "Game Cube" ist nach deren Beschaffenheit eine generell-abstrakte Gefährlichkeit zu bejahen In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist, was die Spielkonsole "Sony Playstation 2" betrifft, allgemein anerkannt (OLG Karlsruhe ZfStrVo 2003, 244; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2005, 122; KG ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11; OLG Karlsruhe B. v. 26.10.2006 - 2 Ws 241/05 -), dass ihr eine solche abstrakte Gefährlichkeit innewohnt, da das Gerät mittels eines Mobiltelefons und eines Modems Zugang zum Internet verschaffen kann und es dem Gefangenen ermöglicht, mit Hilfe einer Speicherkarte ("Memory Card") große Mengen schwer kontrollierbarer Daten mit sicherheits- oder vollzugszielgefährdendem Inhalt zu speichern und mit anderen Gefangenen oder gar der Außenwelt auszutauschen.

    Eine solche Versiegelung kann nämlich nicht verhindern, dass durch Manipulationen an der Hardware der Spielkonsole oder die Veränderung geeigneter Software andere, nicht zu verplombende Schnittstellen umfunktioniert werden (Brandenburg. OLG ZfStrVo 2004, 115 ; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248 ; NStZ-RR 2006, 125 ; KG ZfStrVo 2005, 306 ; OLG Rostock OLGSt StVollzG § 70 Nr. 11).

    Außerdem können mit der sog. "Memory-Card" eine große Menge von Daten gespeichert werden, deren Kontrolle nur durch umfassende Sichtung und damit mit erheblichen Zeitaufwand möglich ist (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248).

  • OLG Karlsruhe, 26.10.2006 - 2 Ws 241/05

    Freizeitgestaltung im Strafvollzug: Abstrakte Gefährlichkeit der Spielkonsole

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist allgemein anerkannt (OLG Karlsruhe ZfStrVo 2003, 244; OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2005, 122; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2005, bei JURIS; offengelassen von OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119), dass der Spielkonsole "Sony Playstation 2" eine solche abstrakte Gefährlichkeit innewohnt, da das Gerät mittels eines Mobiltelefons und eines Modems Zugang zum Internet verschaffen kann und es dem Gefangenen ermöglicht, mit Hilfe einer Speicherkarte ("Memory Card") große Mengen schwer kontrollierbarer Daten mit sicherheits- oder vollzugszielgefährdendem Inhalt zu speichern und mit anderen Gefangenen oder gar der Außenwelt auszutauschen.

    Eine solche Versiegelung kann nämlich nicht verhindern, dass durch Manipulationen an der Hardware der Spielkonsole oder die Veränderung geeigneter Software andere, nicht zu verplombende Schnittstellen umfunktioniert werden (Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; KG ZfStrVo 2005, 306; OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2005, bei JURIS).

    Darüberhinaus können mit der sog. "Memory-Card" eine große Menge von Daten gespeichert werden, deren Kontrolle nur durch umfassende Sichtung und damit mit erheblichen Zeitaufwand möglich ist (vgl. OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; NStZ-RR 2006, 125).

  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04

    Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players

    Im Gegensatz zu der Spielekonsole Y verfügt ein einfacher DVD-Player nicht über Speichermöglichkeiten, deren missbräuchlicher Nutzung und/oder Manipulation von Schnittstellen begegnet werden müsste ( vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.1. 2004, 3 Ws 1384/02 (StVollz) ).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 3 Ws 1009/11

    Keine Playstation 2 für Sicherungsverwahrte

    Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris; weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 279/08

    Strafvollzug: Besitz und Betrieb einer Spielkonsole durch einen Gefangenen

    Über die Zulässigkeit der Playstation 2, die danach in ihren Möglichkeiten noch hinter der in Rede stehenden Spielekonsole zurückbleibt, hat der Senat in seinem Beschluss vom 02.01.2004 (3 Ws 1384/02) bereits entschieden.
  • OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13

    Keine Aushändigung eines TV-Gerätes mit Anschlüssen für externe Speichermedien

    Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris; weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05

    Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für

    Besteht diese Möglichkeit nicht, kann - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NStZ 2003, 621; NStZ-RR 1996, 252) - das Recht zum Besitz des Gegenstands versagt werden, ohne dass es darauf ankäme, ob darüber hinaus auch in der Person des Strafgefangenen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er den Gegenstand in einer die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdenden Weise verwenden könnte (OLG Rostock ZfStrVo 2003, 56; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 115; OLG Hamm ZfStrVo 2005, 119 ; KG Berlin ZfStrVo 2005, 306; OLG Frankfurt ZfStrVo 2004, 248; OLG Saarbrücken ZfStrVo 2005, 122).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 3 Ws 950/05

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes einer Sony Playstation II

    Die Frage der Gefährdung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt (§ 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG) durch die Zulassung einer Marke X "..."-Spielekonsole ist bereits mit Beschluß des Senats vom 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02 (StVollz) - abschließend entschieden - nämlich bejaht - worden, wobei maßgeblich auf die bei diesem Gerät gegebene Möglichkeit, Daten auf einer sog. "Memory-Card" abzuspeichern und das damit verbundene Risiko einer mißbräuchlichen Benutzung zur unerlaubten Speicherung von Daten, darüber hinaus aber auch auf die Möglichkeit der mißbräuchlichen Nutzung vorhandener Schnittstellen, abgestellt wurde.
  • LG Bochum, 27.07.2004 - Vollz M 960/03

    Besitz von Gegenständen bei Betäubungsmitteltätern im Strafvollzug

    und 07.01.2004 (3 Ws 1384/02, 3 Ws 258/03), OLG Thüringen Beschluss vom 25.03.2003 (1 Ws 24/03), Saarländisches OLG Beschluss vom 02.06.2004 (Vollz (Ws) 2/04) ).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04

    DVD-Player; Sicherheit; Ordnung; Justizvollzugsanstalt

    Im Gegensatz zu der Spielekonsole Y verfügt ein einfacher DVD-Player nicht über Speichermöglichkeiten, deren missbräuchlicher Nutzung und/oder Manipulation von Schnittstellen begegnet werden müsste ( vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.1. 2004, 3 Ws 1384/02 (StVollz) ).
  • KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05

    Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation

  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 3 Ws 990/08

    Besitz einer Spielkonsole im Strafvollzug: Zulässigkeit einer formularmäßigen

  • OLG Frankfurt, 25.07.2023 - 3 Ws 224/23

    Verpflichtungsklage, Herausgabe von Gegenständen, keine von Amts wegen

  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 12/24

    Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players

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