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   OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04   

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OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04 (https://dejure.org/2004,8485)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.08.2004 - 3 Ws 182/04 (https://dejure.org/2004,8485)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. August 2004 - 3 Ws 182/04 (https://dejure.org/2004,8485)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Rechtskraft des Urteils; Auswirkungen eines Verstoßes gegenübergeordnetes EU-Gemeinschaftsrecht; Anwendungsbereich von § 79 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Wiederaufnahme nach EuGH-Vorabentscheidung?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Wiederaufnahme nach EuGH-Vorabentscheidung?

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04
    Diese verlangt allerdings keine Abänderung der derart fehlerbehafteten Gerichtsentscheidung (EuGH Urt. V. 30.09.2003 - C-224/01 -, teilw.

    in NJW 2003, 3539).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04
    Sachlich-rechtliche Fehler, hier ein Verstoß gegen übergeordnetes EU-Gemeinschaftsrecht durch Anwendung der Bestimmung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV auf den den genannten Urteilen zugrundeliegenden Sachverhalt (vgl. hierzu EuGH Urt. v. 29.04.2004 - C-476/01 - OLG Stuttgart B. v. 24.05.2004 - 2 Ss 129/04 -), können den Antrag ebenfalls nicht begründen, selbst wenn sie offensichtlich wären.

    Einer Entscheidung des EuGH, hier dem im Wege der Vorabentscheidung nach Art. 234 EGV zur Auslegung der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 ergangenen Urteil des EuGH vom 29.04.2004 - C-476/01 -, kommt keine entsprechende Wirkung zu; sie eröffnet mithin die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 359 Nr. 6 StPO nicht (Meyer-Goßner a.a.O. § 359 Rdnr. 52).

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2001 - 2 Ss 173/00

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04
    Immerhin hatte er in einem vorangegangenem ähnlich gelagerten Revisionsverfahren die Sache, da er die Anwendbarkeit des am 01.01.1999 in Kraft getretenen § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV, jedenfalls auf sog. "Altfälle" aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 28 FeV bezogen, - von einer Entscheidung des OLG Saarbrücken ( B. v. 19.07.2000 - Ss 25/2000 -) abweichend - verneinen wollte, mit Beschluss vom 19.07.2001 - 2 Ss 173/00 - (Die Justiz 2002, 66 = NStZ 2002, 92 = NStZ-RR 2002, 86 = VRS 101, 220) nach § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04
    Auf Rechtstatsachen kann der Wiederaufnahmeantrag nicht gestützt werden, insbesondere nicht auf einen Wandel der Rechtsprechung oder gar auf die Änderung oder - von § 79 BVerfGG abgesehen - den Wegfall eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 12, 338, 340; BGHSt 39, 75, 79).
  • BGH, 20.06.2002 - 4 StR 371/01

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; Inhaber einer in einem EU- oder EWR-Staat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04
    Demgegenüber bejahte der Bundesgerichtshof (B. v. 20.06.2002 - 4 StR 371/01 - BGHSt 47, 335) die Erstreckung von § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV auch auf diese "Altfälle", wobei er ausdrücklich feststellte und ausführte, dass einer solchen Auslegung das Recht der Europäischen Gemeinschaften nicht entgegen steht (BGHSt 47, 335, 342).
  • BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61

    Begriff der "neuen Tatsachen" i.S. der innerdeutschen Rechtshilfe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04
    Auf Rechtstatsachen kann der Wiederaufnahmeantrag nicht gestützt werden, insbesondere nicht auf einen Wandel der Rechtsprechung oder gar auf die Änderung oder - von § 79 BVerfGG abgesehen - den Wegfall eines Gesetzes (vgl. BVerfGE 12, 338, 340; BGHSt 39, 75, 79).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2000 - Ss 25/00

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Strafbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04
    Immerhin hatte er in einem vorangegangenem ähnlich gelagerten Revisionsverfahren die Sache, da er die Anwendbarkeit des am 01.01.1999 in Kraft getretenen § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV, jedenfalls auf sog. "Altfälle" aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 28 FeV bezogen, - von einer Entscheidung des OLG Saarbrücken ( B. v. 19.07.2000 - Ss 25/2000 -) abweichend - verneinen wollte, mit Beschluss vom 19.07.2001 - 2 Ss 173/00 - (Die Justiz 2002, 66 = NStZ 2002, 92 = NStZ-RR 2002, 86 = VRS 101, 220) nach § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • BFH, 30.11.2005 - I R 128/04

    Steuerliche Anerkennung von Wertpapierstichtagsgeschäften mit dem Ziel des sog.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04
    Sachlich-rechtliche Fehler, hier ein Verstoß gegen übergeordnetes EU-Gemeinschaftsrecht durch Anwendung der Bestimmung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV auf den den genannten Urteilen zugrundeliegenden Sachverhalt (vgl. hierzu EuGH Urt. v. 29.04.2004 - C-476/01 - OLG Stuttgart B. v. 24.05.2004 - 2 Ss 129/04 -), können den Antrag ebenfalls nicht begründen, selbst wenn sie offensichtlich wären.
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Rspr. aller Beschwerde- und Revisionssenate des KG, vgl. KG RPfl 1994, 226; Beschlüsse vom 23. August 2005 - 4 Ws 121/05 - 2. August 2005 - (5) 1 Ss 236/05 (42/05) - 7. Juni 2004 - 3 Ws 182/04 - 20. Februar 2004 - 3 Ws 39/04 - www.strafverteidiger-berlin.de/rechtsprechung/entscheidung.
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 286/05

    Gemeinschaftsrechtlicher Schadensersatzanspruch: Verurteilung wegen Fahren ohne

    aa) Beruht ein in Rechtskraft erwachsenes Urteil auf einem Verstoß gegen übergeordnetes Gemeinschaftsrecht, ist gleichwohl die Wiederaufnahme des Verfahrens weder nach § 359 Nrn. 5, 6 StPO, noch nach § 79 Abs. 1 BVerfGG zulässig, auch nicht in entsprechender Anwendung dieser Bestimmungen (OLG Karlsruhe Beschluss vom 09.08.2004 Az. 3 Ws 182/04).
  • LG Leipzig, 04.07.2011 - 6 Qs 31/11

    Nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss ist eine Beiordnung eines Anwalts als

    Rspr. aller Beschwerde- und Revisionssenate des KG, vgl. KG RPfl 1994, 226; Beschlüsse vorn 23. August 2005 - 4 Ws 121/05 - 2. August 2005 - (5) 1 Ss 236/05 (42/05) - 7. Juni 2004 - 3 Ws 182/04 - 20. Februar 2004 - 3 Ws 39/04 - ; 16. Januar 2003 - 5 Ws 4/03 - 14. März 2002 - 5 Ws 156/02 - 5. November 2001 - 3 Ws 510/01 - 30. November 1999 - 4 Ws 285/99 - ; 13. Januar 1995 - 5 Ws 8/95 - 12. Juni 1991 - 3 Ws 112/91 - Lüderssen in LR, StPO 25. Aufl., § 141 Rn. 11; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl., § 141 Rn. 8; Pfeiffer, StPO 5. Aufl., § 141 Rn. 3, 4).
  • LG Mannheim, 10.09.2019 - 23 KLs 618 Js 9394/19

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach Feststellung einer

    Aus dem Erfordernis der Beibringung von neuen Tatsachen oder Beweismitteln folgt, dass die auf eine fehlerhafte Rechtsauffassung bzw. -anwendung beruhende Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren nur bei Unrichtigkeit des der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhaltes, was hier aber nicht der Fall ist, korrigiert werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.08.2004 - 3 Ws 182/04, Die Justiz 2005, 21).
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