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   OLG Frankfurt, 06.03.1996 - 3 Ws 191/96   

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https://dejure.org/1996,5033
OLG Frankfurt, 06.03.1996 - 3 Ws 191/96 (https://dejure.org/1996,5033)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.03.1996 - 3 Ws 191/96 (https://dejure.org/1996,5033)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. März 1996 - 3 Ws 191/96 (https://dejure.org/1996,5033)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines eigenes Beschwerderechts des entbundenen Pflichtverteidigers gegen die Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers durch den Gerichtsvorsitzenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 272
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im

    Einem Pflichtverteidiger steht gegen die Aufhebung seiner Bestellung kein eigenes Beschwerderecht zu (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 1997 - 2 Ws 255/97, NJW 1998, 621; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 6. März 1996 - 3 Ws 191/96, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Juni 1993 - 3 Ws 286/93, MDR 1993, 1226; KKStPO/Willnow, 8. Aufl., § 143 Rn. 6; MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, § 143 Rn. 18; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 143a Rn. 36; für ein Beschwerderecht im Falle einer willkürlichen Entscheidung vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Dezember 1985 - 2 Ws 652/85, NStZ 1986, 138; OLG Köln, Beschluss vom 24. Juli 1981 - 2 Ws 378/81, NStZ 1982, 129; Dölling/Duttge/König/Rössner/Weiler, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 143 StPO Rn. 7; LR/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 143 Rn. 16; SKStPO/Wohlers, 5. Aufl., § 143 Rn. 26; für ein generelles Beschwerderecht hingegen Hilgendorf, NStZ 1996, 1, 6 f.; HKStPO/ Julius/Schiemann, 6. Aufl., § 143 Rn. 10; SSWStPO/Beulke, 4. Aufl., § 143 Rn. 29 jeweils mwN).
  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    In diesem Zusammenhang zitierte Entscheidungen anderer Gerichte und in der Kommentarliteratur vertretene Auffassungen betreffen zudem häufig andere - nicht einschlägige - Fallkonstellationen, etwa diejenige, dass sich ein Pflichtverteidiger gegen seine - ihn nach herrschender Auffassung nicht beschwerende - eigene Entpflichtung wendet (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 1996 - 3 Ws 191/96, NStZ-RR 1996, 272; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 1997 - 2 Ws 255/97, NJW 1998, 621; MüKoStPO/Thomas/Kämpfer, § 141 Rn. 32, § 143 Rn. 18), oder diejenige, in der ein weiterer (Wahl- und/oder Pflicht-)Verteidiger gegen die unterlassene Entpflichtung eines anderen Pflichtverteidigers vorgeht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 53, 54/06, NJW 2006, 2712; KKStPO/Willnow, 8. Aufl., § 141 Rn. 13, § 143 Rn. 6).
  • KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18

    Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen Ablehnung seiner Entpflichtung

    Soweit noch vertreten wird, dass ein eigenes Beschwerderecht des Verteidigers in Fällen von ("objektiver") Willkür bei der Ablehnung der Entpflichtung gegeben sei (vgl. OLG Brandenburg aaO; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 272; s.a. OLG Köln NStZ 1982, 129), führte auch diese Auffassung zu keinem anderen Ergebnis, weil die für die Annahme einer solchen Willkür erforderlichen Voraussetzungen nicht ersichtlich sind.
  • OLG Brandenburg, 21.07.2009 - 1 Ws 122/09

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine

    Eine im eigenen Namen und aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Nichtentpflichtung ist mangels Beschwer unzulässig (OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, NStZ 2007, 664).

    Eine im eigenen Namen und aus eigenem Recht eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine Nichtentpflichtung ist daher mangels Beschwer unzulässig (OLG Bamberg, MDR 1990, 460; OLG Hamm, NJW 2006, 2712 - 2713; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 272; OLG Hamm, NStZ 2007, 664).

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